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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,11426
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20 B ER (https://dejure.org/2020,11426)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.2020 - L 20 AY 20/20 B ER (https://dejure.org/2020,11426)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 2020 - L 20 AY 20/20 B ER (https://dejure.org/2020,11426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Pressemitteilung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen: Asylbewerberleistungen ohne Einschränkungen

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Asylbewerberleistungen ohne Einschränkungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Bayern, 08.07.2019 - L 18 AY 21/19

    Asylbewerberleistungsrecht: Zur Rechtmäßigkeit einer Entscheidung über eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20
    Hinweise auf eine objektiv ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in Griechenland, welche diese Vermutung widerlegen könnte, seien nicht ersichtlich (LSG München, Beschluss vom 08.07.2019 - L 18 AY 21/19 B ER).

    Das Gericht habe sich auch nicht mit Rechtsprechung des Landessozialgerichts München (Beschluss vom 08.07.2019 - L 18 AY 21/19 B ER) auseinandergesetzt, die ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal gerade verneine.

    (1) Die gegenteilige Ansicht, dass § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG ein solches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal nicht enthalte (so etwa der vom Antragsgegner herangezogene Beschluss des LSG München vom 08.07.2019 - L 18 AY 21/19 B ER) hält der Senat für unzutreffend.

  • SG Cottbus, 28.01.2020 - S 21 AY 34/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20
    Sie halten die Entscheidung des Sozialgerichts für richtig und verweisen ergänzend auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Cottbus (Beschluss vom 28.01.2020 - S 21 AY 34/19 ER).

    Vielmehr besteht nach den dort zugrunde gelegten Erkenntnissen gerade im Anschluss an eine Rückkehr nach Griechenland mangels hinreichender staatlicher Unterstützung jedenfalls faktisch nahezu kein Zugang zu Unterkunft, existenzsichernder Arbeit bzw. anderen Hilfen (ausführlich dazu VG Magdeburg, Urteil vom 10.10.2019 - 6 A 390/19; siehe ferner die im Beschluss des SG Cottbus vom 28.01.2020 - S 21 AY 34/19 ER benannte verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und schon Beschluss des Senats vom 21.01.2020 - L 20 AY 45/19 B ER.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2019 - L 8 AY 26/19

    Vorläufige Leistungen nach dem AsylbLG; Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20
    Eine nicht bestandskräftige asyl- oder aufenthaltsrechtliche Entscheidung entfalte im Rahmen von § 1a AsylbLG keine Tatbestandswirkung (LSG Celle, Beschluss vom 19.11.2019 - L 8 AY 26/19 B ER).

    cc) Der Senat ist allerdings - ebenso wie das Sozialgericht und abweichend von der Auffassung des Antragsgegners - der Auffassung, dass § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zusätzlich voraussetzt, dass den Betroffenen eine Rückkehr in das schutzgewährende Land - hier also nach Griechenland - rechtlich wie tatsächlich möglich und auch zumutbar ist (so schon Beschluss des Senats vom 21.01.2020 - L 20 AY 45/19 B ER, Bezug nehmend auf LSG Celle, Beschluss vom 19.11.2019 - L 8 AY 26/19 B ER m.w.N.).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20
    (aa) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar (für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II als einem ebenfalls das Existenzminimum sichernden Leistungsregime) entschieden, dass eine Leistungsminderung mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz (zwar doch, aber dennoch) nur vereinbar sein könne, wenn sie nicht auf eine repressive Ahndung von Fehlverhalten ausgerichtet sei, sondern auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten, welche gerade dazu dienten, die existenzielle Bedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden (BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16 Rn. 131).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20
    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvR 10/10 und 2/11) besteht ein Anspruch auf (staatliche) Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und als Menschenrecht, welches dem Grunde nach unverfügbar ist (Urteil vom 18.07.2012 Rn. 62; zur Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit von Menschenrechten siehe auch Art. 1 Abs. 2 GG).
  • VG Magdeburg, 10.10.2019 - 6 A 390/19

    Nationale Abschiebungsschutzberechtigung für Inhaber eines durch Griechenland

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20
    Vielmehr besteht nach den dort zugrunde gelegten Erkenntnissen gerade im Anschluss an eine Rückkehr nach Griechenland mangels hinreichender staatlicher Unterstützung jedenfalls faktisch nahezu kein Zugang zu Unterkunft, existenzsichernder Arbeit bzw. anderen Hilfen (ausführlich dazu VG Magdeburg, Urteil vom 10.10.2019 - 6 A 390/19; siehe ferner die im Beschluss des SG Cottbus vom 28.01.2020 - S 21 AY 34/19 ER benannte verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und schon Beschluss des Senats vom 21.01.2020 - L 20 AY 45/19 B ER.
  • EGMR, 06.12.2011 - 10/10

    BRUNNER v. TURKEY

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20
    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvR 10/10 und 2/11) besteht ein Anspruch auf (staatliche) Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und als Menschenrecht, welches dem Grunde nach unverfügbar ist (Urteil vom 18.07.2012 Rn. 62; zur Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit von Menschenrechten siehe auch Art. 1 Abs. 2 GG).
  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2019 - 5a K 2772/19

    Dublin III Zweitantrag internationaler Schutz in Griechenland drohende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20
    Das VG Gelsenkirchen geht im Urteil vom 16.09.2019 - 5a K 2772/19.A Rn. 43 deshalb davon aus, dass eine Überstellung nach Griechenland nur dann nicht gegen Art. 3 EMRK verstoße, wenn die griechischen Behörden eine individuelle Garantieerklärung abgäben, wonach die Betroffenen eine Unterkunft erhalten und ihre elementaren Bedürfnisse abgedeckt sind).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20
    In der Regel findet eine summarische Prüfung statt; können jedoch ohne Eilrechtsschutz schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung des Anordnungsanspruches vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 24 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    Hat der Senat für die Leistungseinschränkung nach § 1a Abs. 4 S. 2 AsylbLG (bei einstweiliger Entscheidung im Wege einer Folgenabwägung) ein solches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal angenommen (Beschluss des Senats vom 27.03.2020 - L 20 AY 20/20 B ER), so betrifft diese Norm Leistungsberechtigte nach § 1 Nr. 1 bzw. Nr. 1a AsylbLG, über deren Asylantrag in Deutschland mithin noch nicht entschieden ist.
  • LSG Bayern, 26.08.2021 - L 19 AY 70/21

    Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Leistungseinschränkung bei der

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Zweifel ist für die Regelung des § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal zu fordern, dass den Betroffenen die Rückkehr in das schutzgewährende Land aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen möglich und zumutbar ist (Bayer. LSG, Beschluss vom 09.08.2020 - L 19 AY 60/21 B ER n.v., Bayer. LSG, Beschluss vom 27.10.2020 - L 19 AY 102/20 B ER n.v.; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.06.2020 - L 9 AY 78/20 B ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2020 - L 20 AY 20/20 B ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.11.2019 - L 8 AY 26/19 B ER - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.06.2019 - L 8 AY 5/19 B ER - juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2019 - L 7 AY 1161/19 ER B - juris; ähnlich auch der Bericht der Länderarbeitsgemeinschaft für Migration und Flüchtlinge vom 26.04.2021, TOP 2.1., nach dem bis zum Abschluss der Prüfung durch das BAMF, ob bei einem Betroffenen der internationale Schutz fortbesteht und in dem jeweiligen Einzelfall die Rückkehr nach Griechenland aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen möglich und zumutbar ist, von der Verhängung einer Leistungsminderung nach § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG abzusehen ist).
  • SG Aachen, 24.11.2020 - S 20 AY 32/20
    Die Kammer ist allerdings - ebenso wie im Eilverfahrensbeschluss vom 02.06.2020 (S 20 AY 31/20 ER), wie das LSG NRW im Beschluss vom 22.09.2020 (L 20 AY 41/20 B ER) und anders als die Beklagte - der Auffassung, dass § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG als un-geschriebenes Tatbestandsmerkmal zusätzlich voraussetzt, dass den Betroffenen eine Rückkehr in das schutzgewährende Land - hier also nach Ungarn - rechtlich wie tatsächlich möglich und auch zumutbar ist (so schon: LSG NRW, Beschlüsse vom 27.03.2020 - L 20 AY 20/20 B ER - sowie vom 21.01.2020 - L 20 AY 45/19 B ER, Bezug nehmend auf LSG Celle, Beschluss vom 19.11.2019 - L 8 AY 26/19 B ER m.w.N.).
  • SG Landshut, 08.09.2021 - S 11 AY 38/21

    Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Nur zusammen mit den Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG) gewährleisten Letztere jedoch erst das menschenwürdige Existenzminimum, wie es der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3a AsylbLG gerade selbst wertend eingeschätzt hat (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. März 2020 - L 20 AY 20/20 B ER -, Rn. 29 - 32).
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