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   EGMR, 06.12.2011 - 10/10   

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https://dejure.org/2011,52341
EGMR, 06.12.2011 - 10/10 (https://dejure.org/2011,52341)
EGMR, Entscheidung vom 06.12.2011 - 10/10 (https://dejure.org/2011,52341)
EGMR, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 10/10 (https://dejure.org/2011,52341)
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Wird zitiert von ... (197)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 29.01.2002 - 38587/97

    BAYRAM and YILDIRIM v. TURKEY

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 10/10
    In such a situation, the six-month period might be calculated from the time when the applicant becomes aware, or should have become aware, of these circumstances (see Bayram and Yıldırım v. Turkey (dec.), no. 38587/97, ECHR 2002-III; and Varnava and Others v. Turkey [GC], nos.
  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen

    Diese verbürgen größtenteils einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung, der zum nicht weiter beschränkbaren Kern kommunaler Selbstverwaltung gerechnet wird, während die darüber hinausgehenden Vorgaben der Landesverfassungen zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen und dem Grundsatz der Konnexität durchaus divergieren (vgl. BVerwGE 145, 378 <379 Rn. 11, 380 f. Rn. 13, 389 f. Rn.31, 33>; BVerwG, Urteil des 10. Senats vom 29. Mai 2019 - 10 C 6/18 -, juris, Rn. 13; StGH BW, Urteil vom 10. Mai 1999 - 2/97 -, juris, Rn. 86 ff.; BayVerfGH, Entscheidung vom 18. April 1996 - Vf. 13-VII-93 -, juris, Rn. 88 f.; VerfGBbg, Urteil vom 20. November 2008 - 30/07 -, juris, Rn. 66; StGH HE, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, juris, Rn. 92, 96; LVerfG MV, Urteil vom 30. Juni 2011 - 10/10 -, juris, Rn. 49 f.; NdsStGH, Urteil vom 11. Juni 2007 - 1/05 -, juris, Rn. 59, 96; VerfGH NRW, Urteil vom 23. März 2010 - 19/08 -, juris, Rn. 60; Urteil vom 12. Oktober 2010 - 12/09 -, juris, Rn. 59 f.; Urteil vom 19. Juli 2011 - 32/08 -, juris, Rn. 55, 75; Urteil vom 6. Mai 2014 - 9/12 -, juris, Rn. 58; VerfGH RP, Entscheidung vom 18. März 1992 - VGH 2/91 -, juris, Rn. 34; Urteil vom 16. März 2001 - VGH B 8/00 -, juris, Rn. 23; VerfGH Saarland, Urteil vom 10. Januar 1994 - Lv 2/92 -, juris, Rn. 32; SächsVerfGH, Urteil vom 26. August 2010 - Vf. 129-VIII-09 -, juris, Rn. 131, 133 f.; LVerfG LSA, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/15 -, juris, Rn. 93; ThVerfGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - 28/03 -, juris, Rn. 133 f., 137, 142 f., 156, 162, 185; Beschluss vom 7. März 2018 - 1/14 -, juris, Rn. 128 f., 149).

    Überwiegend wird jedenfalls angenommen, dass für die Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben eine sogenannte freie Spitze verbleiben muss, soll die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nicht ausgehöhlt werden (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 - Vf. 15-VII-05 -, juris, Rn. 217; LVerfG MV, Urteil vom 30. Juni 2011 - 10/10 -, juris, Rn. 77; ThVerfGH, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 16/02 -, juris, Rn. 87; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 22/13 -, juris, Rn. 73; Volkmann, DÖV 2001, S. 497 ; Löwer, in: v. Münch/Kunig, GG, Bd. 1, 6. Aufl. 2012, Art. 28 Rn. 102; Mehde, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 28 Abs. 2 Rn. 84 Fn. 1 ; Dreier, in: ders., GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 28 Rn. 146; Nierhaus/Engels, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 28 Rn. 84, 89; a.A. VerfGH NRW, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5/97 -, juris, Rn. 48).

  • EGMR, 09.11.2023 - 16001/17

    KAPITONOV AND OTHERS v. RUSSIA

    10/10/2018.

    10/10/2018.

    10/10/2018.

    10/10/2018.

    10/10/2018.

    10/10/2018.

    10/10/2018.

  • EGMR, 20.09.2011 - 23704/03

    PASCARELLA ET AUTRES c. ITALIE

    Juge d'instance de Bénévent (RG no 4129/90) du 10/10/1990 au 19/07/1999.

    Introduite le 10/10/2001 devant la cour d'appel de Rome.

    Introduite le 10/10/2001 devant la cour d'appel de Rome.

    Introduite le 10/10/2001 devant la cour d'appel de Rome.

    Introduite le 10/10/2001 devant la cour d'appel de Rome.

    Introduite le 10/10/2001 devant la cour d'appel de Rome.

    Introduite le 10/10/2001 devant la cour d'appel de Rome.

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   VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 21/10, 10/10 EA   

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https://dejure.org/2010,26638
VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 21/10, 10/10 EA (https://dejure.org/2010,26638)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - VfGBbg 21/10, 10/10 EA (https://dejure.org/2010,26638)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 21/10, 10/10 EA (https://dejure.org/2010,26638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Abrissgenehmigung für ein

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 21/10
    Eine für die Beschwerdeführer günstigere Beurteilung ist indes nicht mit Blick auf den von ihnen herangezogenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis von Denkmalschutz und Eigentumsgarantie geboten (Entscheidung vom 14. April 2010 - 1 BvR 2140/08 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 54/09

    Erst-Thälmann-Gedenkstätte; Denkmal; Grundrecht; Staatsziel

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 21/10
    Die Beschwerdeführer seien nicht beschwerdebefugt, so das Verfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Januar 2010 (VfGBbg 54/09 und VfGBbg 12/09 EA, NVwZ-RR 2010, 337 = www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 12/09

    Erst-Thälmann-Gedenkstätte; Denkmal; Grundrecht; Staatsziel

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 21/10
    Die Beschwerdeführer seien nicht beschwerdebefugt, so das Verfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Januar 2010 (VfGBbg 54/09 und VfGBbg 12/09 EA, NVwZ-RR 2010, 337 = www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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   AG Berlin-Wedding, 31.03.2011 - C 10/10   

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https://dejure.org/2011,85051
AG Berlin-Wedding, 31.03.2011 - C 10/10 (https://dejure.org/2011,85051)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 31.03.2011 - C 10/10 (https://dejure.org/2011,85051)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 31. März 2011 - C 10/10 (https://dejure.org/2011,85051)
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   AG Wuppertal, 10.05.2010 - C 10/10   

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https://dejure.org/2010,81970
AG Wuppertal, 10.05.2010 - C 10/10 (https://dejure.org/2010,81970)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 10.05.2010 - C 10/10 (https://dejure.org/2010,81970)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - C 10/10 (https://dejure.org/2010,81970)
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   KAGH, 06.05.2011 - M 10/10   

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https://dejure.org/2011,88286
KAGH, 06.05.2011 - M 10/10 (https://dejure.org/2011,88286)
KAGH, Entscheidung vom 06.05.2011 - M 10/10 (https://dejure.org/2011,88286)
KAGH, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - M 10/10 (https://dejure.org/2011,88286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Zuordnung von Einrichtungen zur katholischen Kirche

  • schiering.org

    Zuordnung von Einrichtungen zur Katholischen Kirche - Anwendung Kirchlichen Arbeitsrechts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus KAGH, 06.05.2011 - M 10/10
    Staatskirchemechtlich ist anerkannt, dass die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts den Kirchen gewährleistet, sich auch der Organisationsformen des staatlichen Rechts zu bedienen, um ihren Auftrag in der Welt zu erfüllen, ohne dass dadurch die Zugehörigkeit zur Kirche aufgehoben wird (BVerfGE 53, 366, 392; 57, 220, 243; 70, 138, 163 f. , 165).

    Jt; c) Soweit es um die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen geht, muss in die Beurteilung einbezogen werden, dass auch wenn ein kirchlicher Rechtsträger wie im Bereich der verfassten Kirche unmittelbar von der Grundordnung erfasst wird (Art. 2 Abs. 1), für ihn gleichwohl das staatliche Arbeitsvertragsrecht gilt (BVerfGE 70, 138, 165).

    Nach Art. 137 Abs. 3 WRV sind, wie das Bundesverfassungsgericht sagt, "nicht nur die organisierte Kirche und die rechtlich selbständigen Teile dieser Organisation, sondern alle der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Eimichtungen olmeRücksichtauf ihre Rechtsform Objekte, bei deren Ordnung und Verwaltung die Kirche grundsätzlich frei ist, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück Auftrag der Kirche in dieser Welt wahrzunehmen und zu erfullen" (BVerfGE 46, 73, 1. Leitsatz und S. 85; bestätigt durch BVerfGE 53, 366, 391; 57, 220, 242; 70, 138, 162).

    Nach dem Bundesverfassungsgericht sind vielmehr die "von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäbe" verbindlich (vgl. BVerfGE 70, 138, 166, 168).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus KAGH, 06.05.2011 - M 10/10
    Nach Art. 137 Abs. 3 WRV sind, wie das Bundesverfassungsgericht sagt, "nicht nur die organisierte Kirche und die rechtlich selbständigen Teile dieser Organisation, sondern alle der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Eimichtungen olmeRücksichtauf ihre Rechtsform Objekte, bei deren Ordnung und Verwaltung die Kirche grundsätzlich frei ist, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück Auftrag der Kirche in dieser Welt wahrzunehmen und zu erfullen" (BVerfGE 46, 73, 1. Leitsatz und S. 85; bestätigt durch BVerfGE 53, 366, 391; 57, 220, 242; 70, 138, 162).

    Begründet wird diese Auffassung damit, dass der Begriff der "Religionsgesellschaft" in Ar,t. 137 Abs. 3 WRV keinen anderen Inhalt haben könne als in Art. 138 Abs. 2 WRV, der nach seinem klaren Wortlaut eindeutig davon ausgehe, dass zu den Religionsgesellschaften auch "Anstalten, Stiftungen und sonstiges Vermögen" gehören (BVerfGE 46, 73, 86).

    Es genügt vielmehr, dass eine Eimichtung bei privatrechtlicher Verselbständigung teilhat "an der Verwirklichung eines Stückes Auftrag der Kirche im Geist katholischer Religiosität, im Einklang mit dem Bekenntnis der katholischen Kirche und in Verbindung mit den Amtsträgem der katholischen Kirche" (BVerfGE 46, 73, 87).

  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus KAGH, 06.05.2011 - M 10/10
    Staatskirchemechtlich ist anerkannt, dass die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts den Kirchen gewährleistet, sich auch der Organisationsformen des staatlichen Rechts zu bedienen, um ihren Auftrag in der Welt zu erfüllen, ohne dass dadurch die Zugehörigkeit zur Kirche aufgehoben wird (BVerfGE 53, 366, 392; 57, 220, 243; 70, 138, 163 f. , 165).

    Nach Art. 137 Abs. 3 WRV sind, wie das Bundesverfassungsgericht sagt, "nicht nur die organisierte Kirche und die rechtlich selbständigen Teile dieser Organisation, sondern alle der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Eimichtungen olmeRücksichtauf ihre Rechtsform Objekte, bei deren Ordnung und Verwaltung die Kirche grundsätzlich frei ist, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück Auftrag der Kirche in dieser Welt wahrzunehmen und zu erfullen" (BVerfGE 46, 73, 1. Leitsatz und S. 85; bestätigt durch BVerfGE 53, 366, 391; 57, 220, 242; 70, 138, 162).

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus KAGH, 06.05.2011 - M 10/10
    Staatskirchemechtlich ist anerkannt, dass die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts den Kirchen gewährleistet, sich auch der Organisationsformen des staatlichen Rechts zu bedienen, um ihren Auftrag in der Welt zu erfüllen, ohne dass dadurch die Zugehörigkeit zur Kirche aufgehoben wird (BVerfGE 53, 366, 392; 57, 220, 243; 70, 138, 163 f. , 165).

    Nach Art. 137 Abs. 3 WRV sind, wie das Bundesverfassungsgericht sagt, "nicht nur die organisierte Kirche und die rechtlich selbständigen Teile dieser Organisation, sondern alle der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Eimichtungen olmeRücksichtauf ihre Rechtsform Objekte, bei deren Ordnung und Verwaltung die Kirche grundsätzlich frei ist, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück Auftrag der Kirche in dieser Welt wahrzunehmen und zu erfullen" (BVerfGE 46, 73, 1. Leitsatz und S. 85; bestätigt durch BVerfGE 53, 366, 391; 57, 220, 242; 70, 138, 162).

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus KAGH, 06.05.2011 - M 10/10
    Daraus wird, soweit es um die kirchenspezifischen Besonderheiten geht, abgeleitet, dass die maßgebliche Kompetenz für sie beim Diözesanbischof liegt (vgl. ~echtsgutachten: Kirchenarbeitsrechtliche Gestaltung von Arbeitsverhältnissen für und durch die Orden, in: Ordens-Korrespondenz 49 [2008], S. 47, 53 ; weiterhin BAG vom 10.12.1992- 2 AZR 271/92, AP GG Art. 140 Nr. 41).
  • VG Sigmaringen, 26.09.2006 - 9 K 2042/05

    Streit um Einordnung einer caritativen Stiftung als kirchliche Stiftung.

    Auszug aus KAGH, 06.05.2011 - M 10/10
    Der Verwaltungsgerichtshof hat damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26.9.2006 (9 K 2042/05) rechtskräftig bestätigt, das den Bescheid des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 17.10.2005, dass die Stiftung Lieberrau eine bürgerliche Stiftung staatlichen Rechts sei, aufgehoben hatte.
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