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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - L 5 P 27/11   

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https://dejure.org/2014,51930
LSG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - L 5 P 27/11 (https://dejure.org/2014,51930)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.05.2014 - L 5 P 27/11 (https://dejure.org/2014,51930)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - L 5 P 27/11 (https://dejure.org/2014,51930)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegeversicherung; Zur Pflegestufe I bei einem demenzerkrankten Versicherten, der überwiegend einer allgemeinen Anleitung und Beaufsichtigung bedarf - Pflegestufe I; Pflegebedarf; Anleitung; Beaufsichtigung; Alltagskompetenz; Demenz; Medikamentengabe; Körperpflege; ...

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Leistungen nach SGB XI

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R

    Pflegeversicherung - Bemessung - Pflegebedarf - geistig Behinderter -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - L 5 P 27/11
    Eine Ausdehnung des Begriffs des Hilfebedarfs auf die nicht in § 14 Abs. 3 SGB XI genannten Pflegebereiche ist unzulässig (BSG, Urteil vom 26. November 2008, B 3 P 13/97 R (18)).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - L 5 P 27/11
    Danach trägt derjenige die Folgen der Nichterweislichkeit einer Tatsache, der daraus ein Recht oder einen rechtlichen Vorteil herleiten will (vgl. BSG, BSGE 6, S. 70, 72; BSGE 19, S. 52, 53).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - L 5 P 27/11
    Danach trägt derjenige die Folgen der Nichterweislichkeit einer Tatsache, der daraus ein Recht oder einen rechtlichen Vorteil herleiten will (vgl. BSG, BSGE 6, S. 70, 72; BSGE 19, S. 52, 53).
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