Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7998
LSG Thüringen, 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15 (https://dejure.org/2018,7998)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15 (https://dejure.org/2018,7998)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23. März 2018 - L 1 JVEG 866/15 (https://dejure.org/2018,7998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für ein Gutachten; Anwendbarkeit der GOÄ; Angaben über für die Gutachtenerstellung benötigte Zeit; Plausibilitätsprüfung bei Überschreiten des Toleranzbereichs

  • Justiz Thüringen

    § 9 Abs 1 JVEG, § 12 Abs 1 S 2 Nr 1 JVEG, § 4 Abs 1 JVEG, § 8 Abs 1 JVEG, § 10 Abs 1 JVEG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Berücksichtigung einer durchgeführten Testdiagnostik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung für ein Gutachten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Thüringen, 09.11.2015 - L 6 JVEG 570/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15
    Denn die in diesem Verfahren zu entscheidende Frage, inwieweit eine Testdiagnostik nach den Vorgaben der GOÄ entschädigt werden kann, ist bereits geklärt (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 9. November 2015 - L 6 JVEG 570/15 - juris).

    Die GOÄ findet nur in den im JVEG ausdrücklich normierten Fällen Anwendung (Thüringer LSG, Beschluss vom 9. November 2015 - L 6 JVEG 570/15, juris).

    Nach dieser Vorschrift werden bestimmte für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens notwendige besondere Kosten gesondert ersetzt, u.a. die (notwendigen) Aufwendungen für eigene Hilfskräfte (soweit deren Tätigkeit nicht von der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG oder Abschnitt O des Gebührenverzeichnisses zur GOÄ erfasst sind), die Aufwendungen für die bei der Untersuchung verbrauchten Stoffe und Werkzeuge sowie die Kosten für notwendige Fremduntersuchungen (Thüringer LSG, Beschluss vom 9. November 2015 - L 6 JVEG 570/15, juris).

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15
    Die erforderliche Zeit ist nach einem abstrakten Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide Juris; Thüringer LSG Beschlüsse vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B und 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF, beide juris; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rn. 35).

    Zu berücksichtigen sind die Schwierigkeiten der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, juris; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Auflage 2007, Rn. 841).

  • LSG Thüringen, 21.12.2006 - L 6 B 22/06

    Höhe der Sachverständigenvergütung für eine ERGOS-Arbeitssimulation

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15
    Die erforderliche Zeit ist nach einem abstrakten Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide Juris; Thüringer LSG Beschlüsse vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B und 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF, beide juris; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rn. 35).

    Die Toleranzgrenze beträgt 15 v.H. Werden die üblichen Erfahrungswerte allerdings um mehr als 15 v.H. überschritten, ist eine Plausibilitätsprüfung anhand der Kostenrechnung und der Angaben des Sachverständigen durchzuführen (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF und Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Mai 2012 - L 15 SF 104/11, beide juris).

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 55/07

    Nicht mehr nachvollziehbare Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15
    Die erforderliche Zeit ist nach einem abstrakten Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide Juris; Thüringer LSG Beschlüsse vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B und 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF, beide juris; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rn. 35).
  • LSG Bayern, 18.05.2012 - L 15 SF 104/11

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15
    Die Toleranzgrenze beträgt 15 v.H. Werden die üblichen Erfahrungswerte allerdings um mehr als 15 v.H. überschritten, ist eine Plausibilitätsprüfung anhand der Kostenrechnung und der Angaben des Sachverständigen durchzuführen (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF und Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Mai 2012 - L 15 SF 104/11, beide juris).
  • LSG Thüringen, 05.03.2012 - L 6 SF 1854/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Erforderlichkeit der

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15
    Die erforderliche Zeit ist nach einem abstrakten Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide Juris; Thüringer LSG Beschlüsse vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B und 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF, beide juris; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rn. 35).
  • LSG Thüringen, 13.08.2013 - L 6 SF 266/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - psychologisches

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind, wenn sich diese in einem gewissen Toleranzbereich bewegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - L 1 JVEG 1189/16, juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 13. August 2013 - L 6 SF 266/13 E, juris).
  • LSG Thüringen, 14.02.2018 - L 1 JVEG 1189/16

    Angemessenheit des Vergütungsanspruchs für ein medizinisches

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2018 - L 1 JVEG 866/15
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind, wenn sich diese in einem gewissen Toleranzbereich bewegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - L 1 JVEG 1189/16, juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 13. August 2013 - L 6 SF 266/13 E, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht