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   LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 AS 668/09   

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https://dejure.org/2009,22323
LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 AS 668/09 (https://dejure.org/2009,22323)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.2009 - L 3 AS 668/09 (https://dejure.org/2009,22323)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - L 3 AS 668/09 (https://dejure.org/2009,22323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweitbescheid - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 bei Strafgefangenen - Ersatzfreiheitsstrafe gem § 43 StGB - Verletzung der Mitwirkungspflicht gem § 60 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsausschluss bei stationärer Unterbringung; Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe; Ausübung einer Erwerbstätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsausschluss bei stationärer Unterbringung; Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe; Ausübung einer Erwerbstätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 AS 668/09
    Diese Auslegung hat das BSG zur früheren Fassung von § 7 Abs. 4 SGB II vertreten (BSG Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7 b AS 60/06 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 5; Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 9/08 R - SGB 2009, 93).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 16/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 AS 668/09
    Sei die Einrichtung so strukturiert, dass es dem Untergebrachten nicht möglich sei, aus der Einrichtung heraus eine Erwerbstätigkeit auszuüben, die den zeitlichen Kriterien des § 8 SGB II genüge, so sei der Hilfebedürftige dem SGB XII zugewiesen (BSG Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 16/08 R - in juris).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 9/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 AS 668/09
    Diese Auslegung hat das BSG zur früheren Fassung von § 7 Abs. 4 SGB II vertreten (BSG Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7 b AS 60/06 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 5; Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 9/08 R - SGB 2009, 93).
  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 26/90

    Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 AS 668/09
    Dieser ist als Zweitbescheid zu qualifizieren, da der Bescheid selbst auf die frühere Entscheidung nicht Bezug nimmt und die Beklagte damit nicht einen früheren Bescheid überprüft, sondern eine hiervon unabhängige Entscheidung getroffen und damit den Rechtsweg neu eröffnet hat (BSG Urteil vom 12.12.1991 - 7 RAr 26/90 - SozR 3-4100 § 94 Nr. 1; KassKomm-Steinwedel, § 44 SGB X Rn. 13 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2010 - L 15 AS 89/10
    Für die Richtigkeit ihrer Rechtsauffassung beziehe sie sich im Übrigen auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 07. Oktober 2009 (Az: L 3 AS 668/09) und den Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 11. Februar 2010 (Az: S 9 AS 22/10).

    Das LSG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 07.10.2009 (L 3 AS 668/09; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 81/09 R) zutreffend darauf hingewiesen, dass die Geldstrafe nach § 40 Abs. 1 StGB in Tagessätzen verhängt wird und nach Abs. 4 dieser Vorschrift in der Entscheidung Zahl und Höhe der Tagessätze anzugeben sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2010 - L 15 AS 96/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei

    Das LSG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 07.10.2009 (L 3 AS 668/09; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 81/09 R) zutreffend darauf hingewiesen, dass die Geldstrafe nach § 40 Abs. 1 StGB in Tagessätzen verhängt wird und nach Abs. 4 dieser Vorschrift in der Entscheidung Zahl und Höhe der Tagessätze anzugeben sind.
  • SG Würzburg, 22.11.2019 - S 10 AS 524/18

    Aufenthalt eines Leistungsberechtigten

    Denn entweder ist der Widerspruch vom 02.10.2018 erweiternd auch als Widerspruch gegen den Bescheid vom 05.09.2018, der seinerseits im Verhältnis zum Bescheid vom 29.08.2018 als Zweitbescheid einzustufen ist (zur den Klageweg wiedereröffnenden Wirkung eines Zweitbescheides siehe etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2009, Az.: L 3 AS 668/09, Rn. 39 m.w.N.), auszulegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2010 - L 15 AS 107/10
    Der anders lautenden Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 07.10.2009 - L 3 AS 668/09) könne nicht gefolgt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 15 AS 60/10
    Insbesondere hat der 3. Senat des Landessozialgerichts Baden - Württemberg mit Urteil vom 07. Oktober 2009 (Az. L 3 AS 668/09) entschieden, dass ein Strafgefangener, der eine Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB verbüße, durch § 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen werde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2010 - L 15 AS 36/10
    Das LSG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 07.10.2009 (L 3 AS 668/09; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 81/09 R) zutreffend darauf hingewiesen, dass die Geldstrafe nach § 40 Abs. 1 StGB in Tagessätzen verhängt wird und nach Abs. 4 dieser Vorschrift in der Entscheidung Zahl und Höhe der Tagessätze anzugeben sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2010 - L 6 AS 600/10
    Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob die von ihm seit 24. November 2009 verbüßte Ersatzfreiheitsstrafe einen Leistungsausschluss iSd § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II darstellt (so zB LSG Baden- Württemberg, Urteil vom 7. Oktober 2009, L 3 AS 668/09, AZ des BSG B 14 AS 81/09 R; aA SG Bremen Beschluss vom 26. Juni 2009, S 26 AS 1118/09 B ER) und ob und in welchem Umfang der Antragsteller während seiner Haft einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2010 - L 15 AS 47/10
    Insbesondere hat der 3. Senat des Landessozialgerichts Baden - Württemberg mit Urteil vom 07. Oktober 2009 (Az. L 3 AS 668/09) entschieden, dass ein Strafgefangener, der eine Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB verbüße, durch § 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen werde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2010 - L 15 AS 77/10
    Auch der Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 07.10.2009 - L 3 AS 668/09), wonach die Ersatzfreiheitsstrafe der Regelung des § 7 Abs. 4 S. 2 SGB II unterfalle, da mit der Verhängung der Geldstrafe zugleich die Ersatzfreiheitsstrafe richterlich verfügt sei, sei nicht zu folgen.
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