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LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 2 R 3942/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Justiz Baden-Württemberg
§ 16 SGB 10, § 17 SGB 10, § 42 SGB 10, § 60 Abs 1 SGG, § 41 ZPO
Beteiligung eines Verwaltungsbeamten, der nicht am Verwaltungsverfahren beteiligt war, allein am Widerspruchsverfahren und der abschließenden Entscheidung im Widerspruchsausschuss - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 17.10.2016 - S 4 R 494/16
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 2 R 3942/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- SG Aachen, 04.04.2014 - S 6 U 155/11
Doppelbeteiligung eines Ausschussmitglieds begründet Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 2 R 3942/16
Hierzu hat der Klägervertreter auf das Urteil des SG Aachen vom 4.4.2014 -S 6 U 155/11 - hingewiesen.Selbst eine Tätigkeit im vorangehenden Verfahren bzw. eine frühere amtliche Befassung auch im Verhältnis Bescheid zum Widerspruchsbescheid, die vorliegend aber nicht einmal vorliegt, führt grundsätzlich nicht zur Befangenheit (…Roller, aaO. Rn. 5;… Hissnauer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 17 SGB X, Rn. 10;… Vogelgesang in: Hauck/Noftz, SGB, 06/09, § 17 SGB X, Rn. 6; a.A. KassKomm/Mutschler SGB X § 17 Rn. 4-4a, beck-online unter Hinweis auf SG Aachen, Urt. v. 4.4.2014 - S 6 U 155/11).
Es fehlt dann an einer Entscheidungsalternative (…Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 42 SGB X, Rn. 52;… Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl., § 42 Rn. 11; a.A. ohne Begründung wohl das SG Aachen, Urteil v. 04.04.2014 - S 6 U 155/11 - juris Rn. 31 -, das bei pluralistisch zusammengesetzten Gremien davon ausgeht, dass der mangelnde Einfluss eines Fehlers nie offensichtlich sei.).
- BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 35/95
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 2 R 3942/16
Auch das BSG habe eine Besorgnis der Befangenheit bei einem Krankenkassenbediensteten, der Vorsitzender des Beschwerdeausschusses in der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung sei, verneint, wenn diese allein damit begründet werde, dass er zuvor im Verwaltungsverfahren die Interessen seiner Kasse vertreten habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 19.3.1997 - 6 RKa 35/95).Hierzu hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 19. März 1997 - (6 RKa 35/95 -, juris Rn. 14) ausgeführt:.
§ 17 SGB X stellt ein rechtsstaatliches Regulativ für solche Fälle dar, in denen die Besorgnis der Befangenheit aufgrund konkreter Umstände anzunehmen ist (BSG, Urteil vom 19.3.1997 - 6 RKa 35/95 -, juris Rn. 15).
- BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92
Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 2 R 3942/16
"Ein wesentlicher Unterschied des Verwaltungsverfahrens im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren zeigt sich bereits darin, daß aufgrund des Widerspruchs oder der Beschwerde eines Beteiligten gegen einen Verwaltungsakt regelmäßig ein weiteres Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt wird, in dem die Ausgangsentscheidung der Verwaltungsbehörde auf ihre Rechtmäßigkeit und - anders als im gerichtlichen Verfahren - auch auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft und ggf geändert wird (zur Eigenständigkeit des Beschwerdeverfahrens der Wirtschaftlichkeitsprüfung und den sich daraus ergebenden prozessualen Konsequenzen: BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 22). - LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 2 R 3941/16
Ausschluß Krankenkassenbediensteter von der Mitwirkung als Vorsitzender des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 2 R 3942/16
Dagegen ist das Parallelverfahren beim Senat anhängig (L 2 R 3941/16).
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 2 R 3941/16
Beteiligung eines Verwaltungsbeamten, der nicht am Verwaltungsverfahren beteiligt …
Dagegen ist das Parallelverfahren beim Senat anhängig (L 2 R 3942/16).