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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 146/10   

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https://dejure.org/2011,29755
LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 146/10 (https://dejure.org/2011,29755)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2011 - L 3 U 146/10 (https://dejure.org/2011,29755)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - L 3 U 146/10 (https://dejure.org/2011,29755)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 SGB 7, § 150 Abs 1 SGB 7, § 153 Abs 1 SGB 7, § 157 Abs 3 SGB 7, § 159 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Voraussetzungen der Gefahrklassenherabsetzung - Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Ermessen der Berufsgenossenschaft - Auswahlermessen hinsichtlich des Herabsetzungsumfangs - Gefahrtarif 1995 - 1998

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 146/10
    Denn es gibt keine "Gleichheit im Unrecht" (etwa Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 -, zitiert nach juris Rn. 50 und 59).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 55/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Voraussetzungen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 146/10
    Schon aus dem im Wortlaut des Teils II Nr. 2 der Gefahrtarife verwandten Plural "Einzelfälle" folgt, dass es mehr als einen Einzelfall bei der Herabsetzung geben kann, ohne dass damit eine Festlegung notwendig oder möglich ist, wie viele Einzelfälle es jeweils im Höchstfall sein können (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts , vgl. Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 55/02 R -, zitiert nach juris Rn. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 17 U 156/04

    Beitragserhebung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Antrag auf Herabsetzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 146/10
    Der Meinung, wonach den BGen bei der Anwendung und Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "üblich", "erheblich", "abweichend" und "Betriebsweise" ein gerichtsfreier Beurteilungsspielraum einzuräumen sei (so etwa Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06. Februar 2002 - L 8 U 57/01 -, S. 10 der von der Klägerin vorgelegten anonymisierten Urteilsausfertigung), folgt der erkennende Senat eingedenk der vorzitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht, welche die Subsumtion unter die unbestimmten Rechtsbegriffe - im Wege voller gerichtlicher Überprüfung - selbst vollzieht (gegen einen gerichtsfreien Beurteilungsspielraum ausdrücklich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Oktober 2005 - L 17 U 156/04 -, zitiert nach juris Rn. 23).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - L 8 U 57/01

    Rechtmäßigkeit eines Gefahrtarifes - Herabsetzung der Gefahrklasse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 146/10
    Der Meinung, wonach den BGen bei der Anwendung und Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "üblich", "erheblich", "abweichend" und "Betriebsweise" ein gerichtsfreier Beurteilungsspielraum einzuräumen sei (so etwa Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06. Februar 2002 - L 8 U 57/01 -, S. 10 der von der Klägerin vorgelegten anonymisierten Urteilsausfertigung), folgt der erkennende Senat eingedenk der vorzitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht, welche die Subsumtion unter die unbestimmten Rechtsbegriffe - im Wege voller gerichtlicher Überprüfung - selbst vollzieht (gegen einen gerichtsfreien Beurteilungsspielraum ausdrücklich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Oktober 2005 - L 17 U 156/04 -, zitiert nach juris Rn. 23).
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 34/12 B
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2011 - L 3 U 146/10 - wird als unzulässig verworfen.
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