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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2019 - L 2 EG 3/19   

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https://dejure.org/2019,86515
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2019 - L 2 EG 3/19 (https://dejure.org/2019,86515)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.11.2019 - L 2 EG 3/19 (https://dejure.org/2019,86515)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. November 2019 - L 2 EG 3/19 (https://dejure.org/2019,86515)
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  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R

    Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2019 - L 2 EG 3/19
    Bezüglich des gesetzlich normierten Erfordernisses einer zweimonatigen Mindestbezugszeit müsse auch über den im Urteil des BSG vom 8. März 2018 - B 10 EG 7/16 - dargelegten Rahmen hinaus die Möglichkeit von Ausnahmen vorgesehen werden.

    Die Mindestbezugszeit zielt demnach vor allem auf die Motivation des zweiten Partners zu einer ernsthafteren Betreuung und liefert insbesondere gegenüber einem Arbeitgeber ein gewichtigeres Argument für eine wenigstens zweimonatige Reduzierung der Erwerbstätigkeit, weil nur so der Zugang zum Elterngeldanspruch geschaffen wird (BSG, Urteil vom 08. März 2018 - B 10 EG 7/16 R -, BSGE 125, 153, Rn. 37).

    Insbesondere bleibt es weiter möglich, die Elterngeld- und damit auch die Partnermonate frei über die Rahmenfrist zu verteilen, ohne sie "am Stück" nehmen zu müssen (BSG, Urteil vom 08. März 2018, aaO, Rn. 35, bezogen auf die Vorgängervorschrift in § 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG).

    Bei einer in die Zukunft gerichteten Elterngeldbewilligung obliegt der Elterngeldstelle im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise eine Prognose über die Wahrung der zweimonatigen elterngeldrechtlich relevanten Mindestbetreuungszeit (BSG, Urteil vom 08. März 2018, aaO, Rn. 35).

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2019 - L 2 EG 3/19
    In Fällen einer Erledigung der Leistungsbewilligung auf andere Weise kommt regelmäßig eine entsprechende Anwendung des § 50 Abs. 2 SGB X in Betracht (BSG, Urteil vom 05. April 2012 - B 10 EG 10/11 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 14, Rn. 40).

    Sollte anknüpfend an die Ausführungen des BSG im Urteil vom 05. April 2012 (aaO, Rn. 41) auch im vorliegenden Zusammenhang als Ermächtigungsgrundlage für die Erstattungsforderung des Beklagten in erster Linie § 42 Abs. 2 S 2 SGB I im Rahmen einer Lückenfüllung heranzuziehen sein, wäre erst recht kein Raum für die Annahme eines der Forderung entgegenstehenden schutzwürdigen Vertrauens.

  • BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 128/84

    Vermögensdisposition - Verwaltungsakt - Disposition - Unterhaltsgeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2019 - L 2 EG 3/19
    Damit setzt die Vermögensdisposition wie der vom Gesetz alternativ geforderte Leistungsverbrauch eine Handlung voraus, die nach dem mit der Bekanntgabe bewirkten Erlass des Verwaltungsaktes (§§ 39 und 37 SGB X) vorgenommen wurde (BSG, Urteil vom 28. November 1985 - 11b/7 RAr 128/84 -, BSGE 59, 206).

    Ohnehin hat das Gesetz in § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X mit den einschränkenden Worten "in der Regel" zum Ausdruck gebracht, dass auch die dort angeführten Formen der Vertrauensbetätigung nicht unter allen Umständen zum Vertrauensschutz führen; eine so einfache Regelung, dass die Rücknahme grundsätzlich zulässig und nur bei Verbrauch oder Vermögensdispositionen ausgeschlossen ist, hat das Gesetz gerade nicht getroffen (BSG, Urteil vom 28. November 1985 - 11b/7 RAr 128/84 -, BSGE 59, 206).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2019 - L 2 EG 3/19
    Ob und inwieweit der Beklagte dem Kläger die festgesetzte Erstattungsforderung erlassen darf, wenn dessen Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 76 Abs. 2 Nr, 3 SGB IV), ist nicht im vorliegenden Verfahren, sondern erforderlichenfalls erst im Rahmen des Einziehungsverfahrens zu entscheiden (BSG, Urteil vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R -, SozR 4-2400 § 24 Nr. 5, Rn. 43).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11

    FamFG §§ 39, 63 Abs. 1, 64 Abs. 1; ZPO §§ 233, 237

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2019 - L 2 EG 3/19
    Da der Kläger auf diesen Mangel jedoch zunächst nicht hingewiesen worden ist und damit ihm insoweit nicht die objektiv gebotene Fürsorge zuteil geworden ist, ist bezüglich der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 67 SGG zu gewähren (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - juris).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2019 - L 2 EG 3/19
    Die Ausführung der in einem Bewilligungsbescheid, wie im vorliegenden Fall im Bescheid vom 9. Januar 2017, ausgesprochenen Bewilligung des Elterngeldes für zwei Monate einer (den vorstehend erläuterten gesetzlichen Anforderungen genügenden) Betreuung des Kindes durch den anspruchsberechtigten Elternteil stellt sich im Ergebnis als rechtlich unmöglich dar, wenn der betroffene Elternteil nach Erlass des Bewilligungsbescheides von einer entsprechenden Betreuung Abstand nimmt (vgl. zur rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit der Ausführung eines Hauptverfügungssatzes als Ausprägung einer Erledigung "auf andere Weise" auch BSG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 -, BSGE 72, 50, Rn. 39).
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