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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18 B ER   

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https://dejure.org/2019,11273
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18 B ER (https://dejure.org/2019,11273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.2019 - L 8 BA 75/18 B ER (https://dejure.org/2019,11273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 2019 - L 8 BA 75/18 B ER (https://dejure.org/2019,11273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unbegründetheit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18
    Alle drei Tatbestände setzen voraus, dass der Antragsteller zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt, d.h. seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG, Urteil v. 16.12.2015, B 12 R 11/14 R, SozR 4-2400 § 28p Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Hinweis auf die fachgerichtliche Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs entschieden hat, sind Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, nämlich - selbst wenn dies in strafbewehrter, erst recht in zivilrechtswidriger Weise erfolgte - grundsätzlich verwertbar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 9.11.2010, 2 BvR 2101/09 - "Steuer-CD" -, NJW 2011, 2417 ff., juris-Rdnr. 58 m.w.N.).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18
    Im Beitragsrecht der Sozialversicherung gilt für laufende Bezüge gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) das sog. Entstehungsprinzip, d.h. unabhängig von der Frage, ob Arbeitsentgelt tatsächlich zufließt, entsteht der Beitragsanspruch, sobald der Anspruch auf Arbeitsentgelt entstanden ist (BSG, Urteil v. 14.7.2004, B 12 KR 1/04 R, SozR 4-2400 § 22 Nr. 2), und zwar kraft Gesetzes, unabhängig vom Willen der Beteiligten und auch ohne deren Kenntnis.
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18
    Diese hat als Anspruchsinhaberin bzw. gesetzliche Prozessstandschafterin des Anspruchs auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28h Abs. 1 Satz 3 SGB IV) über Fragen des Forderungseinzugs zu befinden und insoweit über eine etwaige Stundung, einen Erlass oder die Niederschlagung der Beitragsforderung (§ 76 Abs. 3 SGB IV) sowie die Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung (vgl. § 257 Abgabenordnung) zu entscheiden (vgl. zur Zuständigkeit der Einzugsstelle im Rahmen des Beitragseinzugs auch BSG, Urteil v. 28.5.2015, B 12 R 16/13 R, juris, Rdnr. 23).
  • BFH, 23.10.2012 - VII R 41/10

    Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18
    (1) Dass gegen die Prüfungsanordnung des HZA im konkreten Fall keine Bedenken bestehen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits entschieden (BFH, Urteil v. 23.10.2012, VII R 41/10, BFHE 239, 10 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 8 R 287/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Senat, Beschluss v. 13.7.2011, L 8 R 287/11 B ER, juris).
  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 43/87

    Umfang des Fragerechtes - Einzelheiten anderer Beschäftigung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18
    Insbesondere ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber über die Tatsachen informiert ist, die die Beitragspflicht begründen (BSG, Urteil v. 23.2.1988, 12 RK 43/87, SozR 2100 § 8 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Der Senat hat damit übereinstimmend bereits entschieden, dass grundsätzliche Anhaltspunkte für ein Verwertungsverbot der Ergebnisse der Prüfung durch das HZA nicht ersichtlich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 11 ff.).

    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für sie verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Im Hinblick auf die mit der Beitragsnachforderung verbundenen berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft sowie der einzelnen Versicherten kann gerade bei bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Beitragsschuldners eine alsbaldige Beitreibung geboten sein (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17; Beschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 B ER - juris Rn. 37).

    Eine beachtliche Härte im o.g. Sinn ist daher regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt, darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - L 14 BA 123/23
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (LSG NRW, Beschl. v. 07.03.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - L 8 BA 237/19
    Allein die mit der Zahlung auf eine KSA-Forderung für ihn verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem KSA-Schuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (vgl. Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für den Beitragsschuldner verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Antragsteller gelingt darzustellen und glaubhaft zu machen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (vgl. Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 8 BA 36/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

    Der Senat hat damit übereinstimmend bereits entschieden, dass grundsätzliche Anhaltspunkte für ein Verwertungsverbot der Ergebnisse der Prüfung durch das HZA nicht ersichtlich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 11 ff.).

    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für sie verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 8 BA 143/19
    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für sie verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 8 BA 83/20

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Bauarbeiter; Abgrenzung zwischen

    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für den Antragsteller verbundenen und in der Beschwerdeschrift noch einmal dargelegten wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen und glaubhaft zu machen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17), wobei vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen ist, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs bei Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/18 B ER - juris Rn. 15, Beschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19
    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für ihn verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für sie verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen und glaubhaft zu machen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2021 - L 8 BA 68/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - L 8 BA 5/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2022 - L 8 BA 142/21

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - L 8 BA 173/21

    Begründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2022 - L 8 BA 37/22

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Hausmeistervertreter; Abgrenzung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 8 BA 195/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2021 - L 8 BA 33/21

    Rechtmäßigkeit der Feststellung der Versicherungspflicht und der Nachforderung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 8 BA 66/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2021 - L 8 BA 71/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2021 - L 8 BA 85/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2021 - L 8 BA 164/20

    Rechtswidrigkeit der Erhebung der Umlage nach dem AAG für den Geschäftsführer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - L 8 BA 53/21

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

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