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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,15040
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20 B ER (https://dejure.org/2020,15040)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.05.2020 - L 20 AY 7/20 B ER (https://dejure.org/2020,15040)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Mai 2020 - L 20 AY 7/20 B ER (https://dejure.org/2020,15040)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    Wenn das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16 für den Regelfall eine Leistungskürzung um 30 % nicht beanstandet habe, so werde eine solche Kürzungsquote durch den Wegfall des Taschengeldes nicht einmal erreicht.

    (a) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar (für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, als einem ebenfalls das Existenzminimum sichernden Leistungsregime) entschieden, dass eine Leistungsminderung mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz (zwar doch, aber dennoch nur) vereinbar sein könne, wenn sie nicht auf eine repressive Ahndung von Fehlverhalten ausgerichtet sei, sondern auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten, welche gerade dazu dienten, die existenzielle Bedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden (BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16 Rn. 131).

  • BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    Diese Tatbestandswirkung - oder auch die "Beachtlichkeit" eines Verwaltungsakts - meint, dass die durch Verwaltungsakt für einen bestimmten Rechtsbereich getroffene Regelung als gegeben hingenommen werden muss, mithin dass der Bescheid mit dem von ihm in Anspruch genommenen Inhalt von allen rechtsanwendenden Stellen zu beachten und eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen ist (BSG, Urteil vom 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R Rn. 26).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvR 10/10 und 2/11) besteht ein Anspruch auf (staatliche) Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und als Menschenrecht, welches dem Grunde nach unverfügbar ist (Urteil vom 18.07.2012 Rn. 62; zur Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit von Menschenrechten siehe auch Art. 1 Abs. 2 GG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 20 AY 20/20

    Pressemitteilung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen:

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    Hat der Senat für die Leistungseinschränkung nach § 1a Abs. 4 S. 2 AsylbLG (bei einstweiliger Entscheidung im Wege einer Folgenabwägung) ein solches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal angenommen (Beschluss des Senats vom 27.03.2020 - L 20 AY 20/20 B ER), so betrifft diese Norm Leistungsberechtigte nach § 1 Nr. 1 bzw. Nr. 1a AsylbLG, über deren Asylantrag in Deutschland mithin noch nicht entschieden ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Einstellung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG hingegen lässt angesichts seines eindeutigen Wortlauts die Annahme eines die Leistungseinschränkung von weiteren Voraussetzungen abhängig machenden ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals nicht zu (vgl. auch Beschluss des Senats vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER; einschränkend indes SG München, Beschluss vom 10.02.2020 - S 42 AY 82/19 ER Rn. 37, sowie SG Landshut, Beschlüsse vom 28.01.2020 - S 11 AY 3/20 ER Rn. 48 f. und vom 23.01.2020 - S 11 AY 79/19 ER Rn. 28 ff., die eine teleologische Reduktion dahingehend annehmen, dass dem Ausländer ein pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen sein müsse).
  • EGMR, 06.12.2011 - 10/10

    BRUNNER v. TURKEY

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvR 10/10 und 2/11) besteht ein Anspruch auf (staatliche) Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und als Menschenrecht, welches dem Grunde nach unverfügbar ist (Urteil vom 18.07.2012 Rn. 62; zur Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit von Menschenrechten siehe auch Art. 1 Abs. 2 GG).
  • SG Landshut, 28.01.2020 - S 11 AY 3/20

    Anspruchseinschränkung bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG hingegen lässt angesichts seines eindeutigen Wortlauts die Annahme eines die Leistungseinschränkung von weiteren Voraussetzungen abhängig machenden ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals nicht zu (vgl. auch Beschluss des Senats vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER; einschränkend indes SG München, Beschluss vom 10.02.2020 - S 42 AY 82/19 ER Rn. 37, sowie SG Landshut, Beschlüsse vom 28.01.2020 - S 11 AY 3/20 ER Rn. 48 f. und vom 23.01.2020 - S 11 AY 79/19 ER Rn. 28 ff., die eine teleologische Reduktion dahingehend annehmen, dass dem Ausländer ein pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen sein müsse).
  • SG München, 10.02.2020 - S 42 AY 82/19

    Teleologische Reduktion der Anspruchseinschränkung nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG hingegen lässt angesichts seines eindeutigen Wortlauts die Annahme eines die Leistungseinschränkung von weiteren Voraussetzungen abhängig machenden ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals nicht zu (vgl. auch Beschluss des Senats vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER; einschränkend indes SG München, Beschluss vom 10.02.2020 - S 42 AY 82/19 ER Rn. 37, sowie SG Landshut, Beschlüsse vom 28.01.2020 - S 11 AY 3/20 ER Rn. 48 f. und vom 23.01.2020 - S 11 AY 79/19 ER Rn. 28 ff., die eine teleologische Reduktion dahingehend annehmen, dass dem Ausländer ein pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen sein müsse).
  • SG Landshut, 23.01.2020 - S 11 AY 79/19

    Teleologische Reduktion der Anspruchseinschränkung nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG hingegen lässt angesichts seines eindeutigen Wortlauts die Annahme eines die Leistungseinschränkung von weiteren Voraussetzungen abhängig machenden ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals nicht zu (vgl. auch Beschluss des Senats vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER; einschränkend indes SG München, Beschluss vom 10.02.2020 - S 42 AY 82/19 ER Rn. 37, sowie SG Landshut, Beschlüsse vom 28.01.2020 - S 11 AY 3/20 ER Rn. 48 f. und vom 23.01.2020 - S 11 AY 79/19 ER Rn. 28 ff., die eine teleologische Reduktion dahingehend annehmen, dass dem Ausländer ein pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen sein müsse).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    In der Regel findet eine summarische Prüfung statt; können jedoch ohne Eilrechtsschutz schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung des Anordnungsanspruches vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 24 f.).
  • SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20

    Verfassungsrechtliche Bedenken an der Eingriffsermächtigung des § 1a Abs. 7

    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 1a Abs. 7 AsylbLG und gegebenenfalls der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung im Sinne einer teleologischen Reduktion ist in der derzeit hierzu nur in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorliegenden Rechtsprechung äußerst umstritten (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Norm: SG Osnabrück Beschluss vom 27.01.2020 - S 44 AY 76/19 ER, zu verfassungsrechtlichen Bedenken vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.Mai 2020 - L 20 AY 7/20 B ER -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 7 AY 4055/20
    Die nach der Normfassung des § 1a Abs. 7 AsylbLG einzig denkbare Ausnahme von einer Leistungskürzung ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung angeordnet wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Mai 2020 - L 20 AY 7/20 B ER - juris Rdnrn. 25 f.).
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