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   LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2016 - L 9 SO 78/12   

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https://dejure.org/2016,16104
LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2016 - L 9 SO 78/12 (https://dejure.org/2016,16104)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.05.2016 - L 9 SO 78/12 (https://dejure.org/2016,16104)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - L 9 SO 78/12 (https://dejure.org/2016,16104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 105 Abs 1 S 1 SGB 10, § 98 Abs 2 S 1 SGB 12, § 98 Abs 2 S 2 SGB 12, § 98 Abs 2 S 3 SGB 12, § 98 Abs 1 S 1 SGB 12
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers - Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit für stationäre Leistungen - Einrichtungskette - Zuständigkeit des vor Aufnahme in die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Berücksichtigung der örtlichen Zuständigkeit beim Erstattungsanspruch des unzuständigen Leistungsträgers; Erforderlichkeit einer sog. Einrichtungskette nach § 98 SGB XII; Begründung eines Erstattungsanspruchs aufgrund eines Kostenanerkenntnisses ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch aus schriftlichem Kostenanerkenntnis; fristlose Kündigung gem. § 313 Abs. 2 BGB; gewöhnlicher Aufenthaltsort; kein Erstattungsanspruch aus § 105 Abs. 1 SGB X; kein Zinsanspruch nach § 108 Abs. 2 SGB X; Kosten für die stationäre Unterbringung eines ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R

    Sozialhilfe - stationäre Unterbringung - örtliche Zuständigkeit - letzter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2016 - L 9 SO 78/12
    Für die Feststellung des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände des Einzelfalls festzustellen; im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (Prognoseentscheidung) unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände zu würdigen und als hypothetische Tatsache festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2014, Az. B 8 SO 19/13 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 1196/10

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit bei stationären Leistungen - fehlender

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2016 - L 9 SO 78/12
    Denn der Kläger hat seine Leistungen nicht aufgrund von § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII erbracht (vgl. hierzu insgesamt Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 2011, Az. L 2 SO 1196/10 - juris).
  • LSG Hamburg, 18.12.2014 - L 4 SO 29/13

    Erstattungsverfahren als Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis; Begriff des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2016 - L 9 SO 78/12
    Eine Unterbrechung ist in aller Regel nur dann unschädlich, wenn sie durch die Gegebenheiten des Transports bedingt ist und den Zeitraum, der für den konkreten Wechsel erforderlich ist, nicht überschreitet (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2014, Az. L 4 SO 29/13 - juris).
  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    Eine Perpetuierung der örtlichen Zuständigkeit des Beigeladenen scheitert aber - ungeachtet der Frage, welche Leistungen er dem Hilfeempfänger in der Zeit bis zum 20. Juni 1999 erbracht hat - am fehlenden "Übertritt" i.S.v. § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII bzw. § 97 Abs. 2 Satz 2 BSHG von der Einrichtung in F. zur ersten Einrichtung in H., der E ... Ein Übertritt setzt zum einen voraus, dass die anschließende Aufnahme in eine andere stationäre Einrichtung beabsichtigt war und auch realisiert wurde (Urteil des erkennenden Senats vom 18.12.2014 - L 4 SO 29/13), zum anderen muss ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Verlassen der einen und der Aufnahme in eine andere Einrichtung gegeben sein (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.5.2016 - L 9 SO 78/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 2081/16

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

    Eine rechtserhebliche Unterbrechung, die den erforderlichen zeitlichen Zusammenhang ausschließt, ist gegeben, wenn im Zeitpunkt des Verlassens der bisherigen Einrichtung nicht feststeht, ob, wann oder wo die Hilfegewährung fortgesetzt werden soll, selbst wenn nur ein kurzer Zeitraum zwischen dem Verlassen der einen und der Aufnahme in eine andere Einrichtung liegt, dieses Verlassen jedoch nicht zielstrebig auf den Wechsel ausgerichtet ist und somit kein gewollter Wechsel, sondern lediglich eine sich zufällig anschließende Aufnahme in eine neue Einrichtung vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 13. September 2018 - L 7 SO 3470/15 - juris Rdnr. 44; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2016 - L 9 SO 78/12 - juris Rdnr. 34; LSG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2014 - L 4 SO 29/13 - juris Rdnrn. 35 ff.; Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 98 Rdnrn. 90 ff., 122; Söhngen in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014 , § 98 Rdnrn. 39).
  • LSG Saarland, 28.06.2022 - L 11 SO 11/20

    (Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

    Daher kann die Frage, die das SG durch seine Entscheidung inzident aufgeworfen hat, ob sich der Wille, lediglich vorläufig Leistungen zu erbringen, gegenüber der Leistungsberechtigten im Rahmen der Leistungsentscheidungen selbst ausdrücklich zum Ausdruck kommen muss (vgl. hierfür z.B. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2016 - L 9 SO 78/12 - beckonline), was im zugrundeliegenden Fall gerade nicht der Fall war, weil weder der Bescheid des Klägers vom 13.01.2010 noch die darauffolgenden Leistungsbescheide einen entsprechenden Vorläufigkeitshinweis enthielten, dahinstehen.

    Da angesichts dessen ein gewöhnlicher Aufenthalt in den zwei Monaten vor Aufnahme in die Einrichtung St. A. in Mo. am 16.02.2009 nicht festgestellt werden kann, erwächst aus der zunächst vorläufigen Leistungsverpflichtung aus § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII eine abschließende Zuständigkeit (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2019 - L 7 SO 2081/16 - Juris, RdNr. 28 mwN.; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2016 - L 9 SO 78/12, Juris, RdNr. 35 mwN.).

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