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   OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20   

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OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20 (https://dejure.org/2020,10196)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.03.2020 - 1 W 13/20 (https://dejure.org/2020,10196)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. März 2020 - 1 W 13/20 (https://dejure.org/2020,10196)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 93, § 276, § 567 Abs. 2, § 569
    Sofortiges Anerkenntnis bei Stufenklage - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass zur Klageerhebung

  • IWW

    § 93 ZPO
    Stufenklage, sofortiges Anerkenntnis

  • rewis.io

    Sofortiges Anerkenntnis bei Stufenklage - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass zur Klageerhebung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortiges Anerkenntnis bei Stufenklage; Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass zur Klageerhebung; Stufenklage; Anerkenntnis; Auskunftsstufe; Auskunft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2649
  • MDR 2020, 1021
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 27.03.2009 - 2 W 28/09

    Veranlassung zur Klageerhebung bei einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20
    Danach hat ein Kläger, der innerhalb einer rechtshängigen Stufenklage nach der Auskunftserteilung durch den Beklagten unmittelbar den bezifferten Zahlungsanspruch gerichtlich geltend macht, ohne den Beklagten zunächst außerprozessual zur Zahlung aufgefordert zu haben, bei sofortigem Anerkenntnis des Beklagten die darauf entfallenden Verfahrenskosten selbst zu tragen, da der Beklagte insoweit keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2009, Az. 2 W 28/09 - Juris, Rdnr. 4, 5, zur Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten; OLG Bamberg, Beschluss vom 02.09.1988, Az. 7 WF 83/88 - Juris, betreffend eine Unterhaltssache; OLG München, Beschluss vom 31.03.1992, Az. 2 WF 549/92 - Juris).

    Der Entscheidung des OLG Köln vom 27.03.2009 (Az. 2 W 28/09) wiederum lag zugrunde, dass der dortige Beklagte bereits unmittelbar nach Zustellung der Stufenklage sowohl den Auskunftsantrag als auch den - noch nicht bezifferten - Leistungsantrag anerkannt und damit hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht hat, grundsätzlich zu einer Zahlung bereit zu sein.

  • OLG Bamberg, 02.09.1988 - 7 WF 83/88
    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20
    Danach hat ein Kläger, der innerhalb einer rechtshängigen Stufenklage nach der Auskunftserteilung durch den Beklagten unmittelbar den bezifferten Zahlungsanspruch gerichtlich geltend macht, ohne den Beklagten zunächst außerprozessual zur Zahlung aufgefordert zu haben, bei sofortigem Anerkenntnis des Beklagten die darauf entfallenden Verfahrenskosten selbst zu tragen, da der Beklagte insoweit keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2009, Az. 2 W 28/09 - Juris, Rdnr. 4, 5, zur Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten; OLG Bamberg, Beschluss vom 02.09.1988, Az. 7 WF 83/88 - Juris, betreffend eine Unterhaltssache; OLG München, Beschluss vom 31.03.1992, Az. 2 WF 549/92 - Juris).

    So betraf die Entscheidung des OLG Bamberg vom 02.09.1988 (7 WF 83/88) den von den Besonderheiten des Familienrechts geprägten Fall, dass einem Unterhaltsverpflichteten, der bereits freiwillig Unterhalt leistete, vor Aufruf der Leistungsstufe keine Gelegenheit gegeben wurde, einen vollstreckbaren Titel bezüglich des Unterhaltsanspruchs errichten zu lassen.

  • OLG Hamm, 06.07.2015 - 14 WF 123/15

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im Unterhaltsprozess

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20
    Erkennt ein solcher Beklagter nach erteilter Auskunft und Bezifferung des Leistungsantrags seine Unterhaltsverpflichtung an, liegt kein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO vor, denn bereits mit Zustellung des Stufenantrags sind sämtliche Stufen einschließlich der Zahlungsstufe rechtshängig geworden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2015 - 14 WF 123/15 - Juris).
  • OLG Dresden, 11.10.2013 - 17 W 844/13
    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20
    Das ist etwa der Fall, wenn die beklagte Partei vorprozessual trotz Vorlage entsprechender Legitimationspapiere zum Nachweis der Pflichtteilsberechtigung und wiederholter Aufforderung zur Auskunftserteilung keine Auskunft erteilt hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.10.2013, Az. 17 W 844/13 - Juris Rdnr. 8) oder ein Unterhaltsschuldner in einem vorgerichtlichen Schreiben jegliche Unterhaltsansprüche ablehnt.
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt es für die Entscheidung der Frage, ob ein Beklagter Veranlassung zur Klage gegeben hat, auf sein Verhalten vor Prozessbeginn an (Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 93 ZPO Rdnr. 4, 5; Zöller, a.a.O., § 93 Rdnr. 3; BGH, Urteil vom 27.06.1979, Az. VIII ZR 233/78; BGH, Beschluss vom 08.03.2005, Az. VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005).
  • OLG München, 31.03.1992 - 2 WF 549/92
    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20
    Danach hat ein Kläger, der innerhalb einer rechtshängigen Stufenklage nach der Auskunftserteilung durch den Beklagten unmittelbar den bezifferten Zahlungsanspruch gerichtlich geltend macht, ohne den Beklagten zunächst außerprozessual zur Zahlung aufgefordert zu haben, bei sofortigem Anerkenntnis des Beklagten die darauf entfallenden Verfahrenskosten selbst zu tragen, da der Beklagte insoweit keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2009, Az. 2 W 28/09 - Juris, Rdnr. 4, 5, zur Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten; OLG Bamberg, Beschluss vom 02.09.1988, Az. 7 WF 83/88 - Juris, betreffend eine Unterhaltssache; OLG München, Beschluss vom 31.03.1992, Az. 2 WF 549/92 - Juris).
  • LG Schweinfurt, 18.11.2019 - 13 O 264/18

    Maßgeblicher Zeitpunkt für ein sofortiges Anerkenntnis bei der Stufenklage

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20
    Auf die sofortige Beschwerde wird die Kostenentscheidung im Teilanerkenntnis- und Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 18.11.2019 (Az.:13 O 264/18) abgeändert.
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt es für die Entscheidung der Frage, ob ein Beklagter Veranlassung zur Klage gegeben hat, auf sein Verhalten vor Prozessbeginn an (Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 93 ZPO Rdnr. 4, 5; Zöller, a.a.O., § 93 Rdnr. 3; BGH, Urteil vom 27.06.1979, Az. VIII ZR 233/78; BGH, Beschluss vom 08.03.2005, Az. VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005).
  • OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21

    Sofortiges Anerkenntnis im Rahmen der Leistungsstufe einer Stufenklage -

    Dieser - auch vom OLG Köln nicht näher begründeten - Auffassung vermag sich der Senat auch vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen abweichenden (und vom Kläger bereits erwähnten) Rechtsprechung und Literatur (OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2020, 1 W 13/20 - NJW 2020, 2649 mit zust. Anmerkung v. Weber; OLG Dresden, Beschl. v. 11.10.2013, 17 W 844/13 - ErbR 2014, 176 m. zust. Anm. v. Trappe; Musielak/Voit/Flockenhaus, 18. Aufl. 2021, ZPO § 93 Rn. 25; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 93 ZPO Rn 6.39) nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 10 W 10/22

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass zur Klageerhebung i.S.v. § 93 ZPO

    Eine Partei gibt Anlass zur Erhebung einer (Stufen-)klage, wenn ihr vorprozessuales Verhalten aus Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass zu der Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 93 Rnr. 2, 25 m.w.N.; s. zum entscheidenden Zeitpunkt bei der Stufenklage z.B. OLG Bamberg, NJW 2020, 2649; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 W 37/21 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 24.10.2022 - 19 W 30/22

    Nachlasssache: Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Vielmehr kommt es für die Frage, ob ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO erfolgt ist, namentlich ob ein Beklagter keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat, grundsätzlich auf das Verhalten des Beklagten vor der Erhebung der Stufenklage als solcher und nicht auf das Verhalten vor der jeweiligen Stufe an (vgl. zutreffend mit ausführlicher Begründung: OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 2020 - 1 W 13/20 -, Rn. 20, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 17 W 844/13 -, Rn. 7, juris; a. A. etwa ohne überzeugende Begründung: OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2009 - 2 W 28/09 -, Rn. 4, juris: bei Anerkenntnissen im Rahmen von Stufenklagen sei die Prüfung nach § 93 ZPO für jede Stufe gesondert vorzunehmen).

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn der Kläger den Beklagten außergerichtlich unter Fristsetzung zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie zur Zahlung aufgefordert hatte und der Beklagte hierauf nicht reagiert hat (OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 2020 - 1 W 13/20 -, Rn. 25, juris).

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 12 W 15/22

    1. Ein 'sofortiges' Anerkenntnis i.S. des § 93 ZPO erfordert bei einer

    Zudem kommt es bei der Frage der Veranlassung zur Klageerhebung auf Verschulden nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.04.2022, a.a.O. Rn. 21; OLG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021, a.a.O.; OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2020 - 1 W 13/20 -, juris Rn. 25).
  • LG Gießen, 09.02.2022 - 3 O 322/19
    (OLG Bamberg, Beschl. v. 24.3.2020 - 1 W 13/20).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2021 - 1 W 24/21

    Streitwert einer Klage auf Schadensersatz nach dem sog. Diesel-Abgasskandal;

    Denn Zinsen, die - wie hier - zusätzlich zu und neben einer Hauptforderung geltend gemacht werden, stellen auch dann Nebenforderungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO dar, wenn es sich um Deliktszinsen nach § 849 BGB handelt und die Zinsen in einer ausgerechneten Summe geltend gemacht werden (Senat, Beschluss vom 15.5.2020, 1 W 13/20; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.9.2020, 7 W 8/20, zitiert nach juris; vgl. auch: Senat, Urteil vom 29.6.2020, 1 U 57/19, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 2.12.2020, 20 U 3916/19, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 27.3.2020, 1 U 83/19, zitiert nach juris).
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