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   OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14   

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https://dejure.org/2016,5836
OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14 (https://dejure.org/2016,5836)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.02.2016 - 4 U 78/14 (https://dejure.org/2016,5836)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 4 U 78/14 (https://dejure.org/2016,5836)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 100, 197 Abs. 1 u. 2, 818 Abs. 1, 2020, 2021; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 u. 4; BayHO Artt. 8 Abs. 1, 43 Abs. 2
    Verjährung von Ansprüchen des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer wegen Zinsnutzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    (Wertersatz-)Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer; Verjährung solcher Ansprüche; Schlüssigkeitsanforderungen an die Darlegung eines auf der Seite des Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erzielter Anlagezinsen oder ...

  • rechtsportal.de

    Verjährung von Ansprüchen des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer wegen gezogener Zinsnutzungen in Übergangsfällen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.07.2014 - XI ZR 418/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
    Der Anspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer wegen Zinsnutzungen (§§ 2020, 2021, 818 I BGB), der auf eine vor dem 1.1.2002 erfolgte Vereinnahmung des Nachlasses gestützt wird, unterliegt der kurzen Verjährung nach § 197 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (Anschluss an BGH, NJW 2000, 1637; NJW 2014, 2951).

    In einer solchen Konstellation fallen auch die erst ab dem 1.1.2002 entstandenen Zinsansprüche des Erben in den Anwendungsbereich der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 EGBGB (Anschluss an BGH, NJW 2005, 739; BGH, NJW 2006, 44 und NJW 2014, 2951, dort Rn. 43; Abgrenzung zu BGH, NJW 2016, 156, dort Rn.16).

    b) Eine weitergehende Verjährung ergibt sich daraus, dass die vorliegenden Ansprüche auf Zinsnutzungen der kurzen Verjährung nach § 197 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (fortan nur: § 197 BGB aF) unterliegen, weil sie ebenfalls auf "regelmäßig wiederkehrende Leistungen" im Sinn dieser Vorschrift gerichtet sind (vgl. BGH WM 2000, 811, 812; 2014, 1670, dort Rn. 39, 40 und nunmehr auch RU a. a. O.; Staudinger-Peters/Jakoby, 2009, Rn.73 zu § 197 BGB).

    Wegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB aF ist der Anspruch für das Jahr 1997 mit Ablauf des 31.12.2001 verjährt; für die Vorjahre war dies bereits jeweils ein Jahr früher der Fall (vgl. auch BGH WM 2014, 1670, dort Rn. 42).

    So liegen die Dinge hier, weil hinsichtlich der geltend gemachten Zinsnutzungen für die Jahre 1998 bis 2008 die Verjährung gemäß §§ 197, 201 BGB aF jeweils schon vier Jahre später zum Jahresende, zuletzt also mit dem Ablauf des 31.12.2012 eingetreten war (vgl. BGH WM 2014, 1670, dort Rn. 43).

    Auf diese Rechtsprechung nimmt die im Senatsurteil referierte Entscheidung des XI. Zivilsenats des BGH bei der dortigen Einordnung eines insoweit gleichgelagerten Sachverhalts (bezüglich entgangener Anlagezinsen in den Jahren 1988 bis 2012) ausdrücklich Bezug (vgl. BGH WM 2014, 1670, dort Rn. 43).

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
    bb) Eine im Vordringen begriffene Meinung (BGH WM 2012, 1208, Rn. 9-11; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln JurBüro 2001, 312, Rn. 17ff.; LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 09.03.2015 - 11 O 316/14 - MK-Schwab, 6. Aufl., Rn.8a zu § 818 BGB) will allerdings den dargelegten Grundsätzen der Haushaltsführung bei der Prüfung eines konkreten Nutzungszusammenhangs keine maßgebende Bedeutung beimessen.

    Danach kommt - in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei öffentlich-rechtlichen Erstattungsforderungen gegen eine Behörde (vgl. BVerwG NJW 1973, 1854; NVwZ 2003, 1385, Rn. 21) - ein Anspruch auf Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil die öffentliche Hand ihre Einnahmen regelmäßig nicht gewinnbringend anlegt, sondern sie im Interesse der Allgemeinheit verwendet (BGHZ 158, 1, Rn. 32; ebenso zuvor bereits OLG Hamm NJW 2001, 1287, Rn. 11; offen gelassen in BGH WM 2012, 1208, dort Rn. 14, 15).

    Denn es geht hier um die allgemeine, also auch bei der Bestimmung des konkreten Haftungsumfangs erhebliche Vorfrage nach dem Vorliegen eines im Sinn der §§ 100, 818 1, 2020 BGB tatbestandsmäßigen Nutzungsertrages (so offenbar auch BGH WM 2012, 1208, dort Rn. 14, 15; Schön a. a. O. S. 3291; Erman/Buck-Heeb, 14. Aufl., Rn. 11 zu § 818 BGB).

    Die Darstellung der Beklagtenseite fügt sich zudem in die senatsbekannten (§ 291 ZPO) Gegebenheiten der Haushaltslage des beklagten Freistaats ein, die sich schon in den ersten Etatjahren nach dem Anfall der Erbschaft von der Situation eines (massiv) überschuldeten Landes, wie sie etwa den erwähnten Entscheidungen des LG Potsdam und des LG Münster sowie dem in BGH WM 2012, 1208 beurteilten Sachverhalt zugrunde liegt, deutlich unterschieden und gerade in dem hier beurteilungserheblichen Zeitraum ab 2003 nochmals nachhaltig verbessert hatten.

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
    Zu den Substantiierungsanforderungen an den vom Fiskus erhobenen Einwand der fehlenden Ursächlichkeit der Vereinnahmung des Nachlasses für die Schuldentilgung (vgl. BGH, NJW 1992, 2415), weil er die dem Anfall der Erbschaft nachfolgenden - vorzeitigen - Kreditablösungen auch ohne die Vereinnahmung des Nachlasses in vollem Umfang aus anderen im Haushaltsüberschuss vorhandenen Mitteln und insbesondere auch ohne eine zusätzliche Kreditaufnahme hätte bestreiten können.

    Infolgedessen scheidet der Anfall eines erstattungspflichtigen Nutzungsertrages wegen ersparter Kreditzinsen zugleich deshalb aus, weil es bereits an dem erforderlichen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Vereinnahmung des Nachlasses und einer zinsersparenden Schuldentilgung fehlt (vgl. hierzu BGHZ 118, 383, dort Rn.13-15; Palandt, 75. Aufl., Rn.41, 45 zu § 818 BGB).

  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
    Zu den Auswirkungen des Gesamtdeckungsprinzips und anderer Vorgaben für die staatliche Haushaltsführung auf die Prüfung und Feststellung eines beim Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erwirtschafteter Anlagezinsen oder ersparter Kreditzinsen (Anschluss an BGH, NJW 2004, 1315 und OLG Hamm, NJW 2001, 1287, Rn. 11; entgegen BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9.3.2015 - 11 O 316/14 -, jeweils im Anschluss an Schön, NJW 1993, 3289).

    Danach kommt - in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei öffentlich-rechtlichen Erstattungsforderungen gegen eine Behörde (vgl. BVerwG NJW 1973, 1854; NVwZ 2003, 1385, Rn. 21) - ein Anspruch auf Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil die öffentliche Hand ihre Einnahmen regelmäßig nicht gewinnbringend anlegt, sondern sie im Interesse der Allgemeinheit verwendet (BGHZ 158, 1, Rn. 32; ebenso zuvor bereits OLG Hamm NJW 2001, 1287, Rn. 11; offen gelassen in BGH WM 2012, 1208, dort Rn. 14, 15).

  • LG Münster, 09.03.2015 - 11 O 316/14

    Auskunftsanspruch eines Erben gegenüber dem Erbbesitzer

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
    Zu den Auswirkungen des Gesamtdeckungsprinzips und anderer Vorgaben für die staatliche Haushaltsführung auf die Prüfung und Feststellung eines beim Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erwirtschafteter Anlagezinsen oder ersparter Kreditzinsen (Anschluss an BGH, NJW 2004, 1315 und OLG Hamm, NJW 2001, 1287, Rn. 11; entgegen BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9.3.2015 - 11 O 316/14 -, jeweils im Anschluss an Schön, NJW 1993, 3289).

    bb) Eine im Vordringen begriffene Meinung (BGH WM 2012, 1208, Rn. 9-11; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln JurBüro 2001, 312, Rn. 17ff.; LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 09.03.2015 - 11 O 316/14 - MK-Schwab, 6. Aufl., Rn.8a zu § 818 BGB) will allerdings den dargelegten Grundsätzen der Haushaltsführung bei der Prüfung eines konkreten Nutzungszusammenhangs keine maßgebende Bedeutung beimessen.

  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98

    Verzinsung zu erstattender Gebühren

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
    Zu den Auswirkungen des Gesamtdeckungsprinzips und anderer Vorgaben für die staatliche Haushaltsführung auf die Prüfung und Feststellung eines beim Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erwirtschafteter Anlagezinsen oder ersparter Kreditzinsen (Anschluss an BGH, NJW 2004, 1315 und OLG Hamm, NJW 2001, 1287, Rn. 11; entgegen BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9.3.2015 - 11 O 316/14 -, jeweils im Anschluss an Schön, NJW 1993, 3289).

    bb) Eine im Vordringen begriffene Meinung (BGH WM 2012, 1208, Rn. 9-11; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln JurBüro 2001, 312, Rn. 17ff.; LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 09.03.2015 - 11 O 316/14 - MK-Schwab, 6. Aufl., Rn.8a zu § 818 BGB) will allerdings den dargelegten Grundsätzen der Haushaltsführung bei der Prüfung eines konkreten Nutzungszusammenhangs keine maßgebende Bedeutung beimessen.

  • OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Auszug aus OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
    Zu den Auswirkungen des Gesamtdeckungsprinzips und anderer Vorgaben für die staatliche Haushaltsführung auf die Prüfung und Feststellung eines beim Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erwirtschafteter Anlagezinsen oder ersparter Kreditzinsen (Anschluss an BGH, NJW 2004, 1315 und OLG Hamm, NJW 2001, 1287, Rn. 11; entgegen BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9.3.2015 - 11 O 316/14 -, jeweils im Anschluss an Schön, NJW 1993, 3289).

    bb) Eine im Vordringen begriffene Meinung (BGH WM 2012, 1208, Rn. 9-11; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln JurBüro 2001, 312, Rn. 17ff.; LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 09.03.2015 - 11 O 316/14 - MK-Schwab, 6. Aufl., Rn.8a zu § 818 BGB) will allerdings den dargelegten Grundsätzen der Haushaltsführung bei der Prüfung eines konkreten Nutzungszusammenhangs keine maßgebende Bedeutung beimessen.

  • LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07

    Anspruch gesetzlicher Erben gegen den Landesfiskus auf Herausgabe der Nutzungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
    Zu den Auswirkungen des Gesamtdeckungsprinzips und anderer Vorgaben für die staatliche Haushaltsführung auf die Prüfung und Feststellung eines beim Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erwirtschafteter Anlagezinsen oder ersparter Kreditzinsen (Anschluss an BGH, NJW 2004, 1315 und OLG Hamm, NJW 2001, 1287, Rn. 11; entgegen BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9.3.2015 - 11 O 316/14 -, jeweils im Anschluss an Schön, NJW 1993, 3289).

    bb) Eine im Vordringen begriffene Meinung (BGH WM 2012, 1208, Rn. 9-11; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln JurBüro 2001, 312, Rn. 17ff.; LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 09.03.2015 - 11 O 316/14 - MK-Schwab, 6. Aufl., Rn.8a zu § 818 BGB) will allerdings den dargelegten Grundsätzen der Haushaltsführung bei der Prüfung eines konkreten Nutzungszusammenhangs keine maßgebende Bedeutung beimessen.

  • OLG Hamm, 02.08.2000 - 6 WF 66/00

    Kein Verzinsung bei verspäteter Rückzahlung des Kostenvorschusses

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
    Zu den Auswirkungen des Gesamtdeckungsprinzips und anderer Vorgaben für die staatliche Haushaltsführung auf die Prüfung und Feststellung eines beim Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erwirtschafteter Anlagezinsen oder ersparter Kreditzinsen (Anschluss an BGH, NJW 2004, 1315 und OLG Hamm, NJW 2001, 1287, Rn. 11; entgegen BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9.3.2015 - 11 O 316/14 -, jeweils im Anschluss an Schön, NJW 1993, 3289).

    Danach kommt - in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei öffentlich-rechtlichen Erstattungsforderungen gegen eine Behörde (vgl. BVerwG NJW 1973, 1854; NVwZ 2003, 1385, Rn. 21) - ein Anspruch auf Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil die öffentliche Hand ihre Einnahmen regelmäßig nicht gewinnbringend anlegt, sondern sie im Interesse der Allgemeinheit verwendet (BGHZ 158, 1, Rn. 32; ebenso zuvor bereits OLG Hamm NJW 2001, 1287, Rn. 11; offen gelassen in BGH WM 2012, 1208, dort Rn. 14, 15).

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
    In einer solchen Konstellation fallen auch die erst ab dem 1.1.2002 entstandenen Zinsansprüche des Erben in den Anwendungsbereich der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 EGBGB (Anschluss an BGH, NJW 2005, 739; BGH, NJW 2006, 44 und NJW 2014, 2951, dort Rn. 43; Abgrenzung zu BGH, NJW 2016, 156, dort Rn.16).

    cc) Soweit es im RU a. a. O. heißt, dass die Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 EGBGB auf "neu entstandene Zinsansprüche ab 1. Januar 2002 ... keine Anwendung findet", steht diese - nicht näher erläuterte - Ansicht offenkundig nicht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BGH und der damit übereinstimmenden (einhelligen) Meinung im Schrifttum: Danach sind die Regelungen des Art. 229 § 6 EGBGB auf Ansprüche aus vor dem 01.01.2002 entstandenen Schuldverhältnissen auch dann - nämlich erst recht bzw. wenigstens entsprechend - anzuwenden, wenn diese Ansprüche erst nach diesem Tag entstanden sind (vgl. nur BGHZ 162, 30, Rn. 17; BGH WM 2006, 345, Rn. 12-14., jeweils m. w. N.).

  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14

    Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 359/04

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus vor dem 1.1.2002 geschlossenen

  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

  • BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96

    Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08

    Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand;

  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

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