Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 7 U 146/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,17701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährleistung bei einem Vertrag über die Anfertigung von Gardinen und Rollos
- Judicialis
BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 651; ; BGB § 651 Satz 1; ; BGB § 651 Satz 3; ; HGB § 377; ; HGB § 481 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährleistung bei einem Vertrag über die Anfertigung von Gardinen und Rollos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VerfGH Bayern, 25.03.1982 - 123-VI-80
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 7 U 146/06
Denn der rügepflichtige Käufer darf einen schon vor der Ablieferung erkannten Mangel anzeigen, er muss es allerdings nicht (BGH NJW 1983, 2436, 2438).
- AG Wetzlar, 27.04.2010 - 30 C 1615/08
Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht
Auch das Brandenburgische Oberlandesgericht kam in seiner Entscheidung vom 03.06.2009 (7 U 146/06) zu dem Ergebnis, das bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschrift des § 651 Satz 1 BGB die Lieferung in Artikel 1 IV der Kaufrichtlinie eine Eigentumsübertragung nicht voraussetzt (…a.a.O.Rd. Nr. 19 z.ü.J.).