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   OLG Brandenburg, 03.11.2003 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03   

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https://dejure.org/2003,3240
OLG Brandenburg, 03.11.2003 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03 (https://dejure.org/2003,3240)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2003 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03 (https://dejure.org/2003,3240)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2003 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03 (https://dejure.org/2003,3240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts; Begriff der Kurve im Straßenverlauf in Abgrenzung zur Wendeschleife; Verbot des Kurvenparkens

  • OLG Brandenburg PDF
  • verkehrsrechtsforum.de

    Parken in Wendeschleife kann nicht als Parken in scharfer Kurve bewertet werden.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Parken in Wendeschleife gilt als parken in scharfer Kurve

  • Judicialis

    StVO § 12 Abs. 1; ; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 2; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 12; ; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; ; OWiG § 80 Abs. 3 S. 1; ; StPO § 344; ; StPO § 345

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parken im Bereich einer Wendeschleife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 961
  • NStZ 2004, 351
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1970 - 4 StR 424/70

    Bewertung des Parkens an der Innenseite und an der Außenseite einer scharfen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2003 - 1 Ss OWi 218 Z/03
    Der Gesetzesfassung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 StVO lässt sich auch entnehmen, dass das Verbot für beide Fahrbahnseiten (BGH NJW 1971, 474), und je nach Art und Beschaffenheit der Straße bereits angemessen weit vor der Kurve, in ihr und ausreichend weit hinter ihr gilt, bis keine Gefährdung durch verengendes Halten mehr in Betracht kommt (Nachweise bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 12 StVO Rz. 24).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2003 - 1 Ss OWi 218 Z/03
    Die Fortbildung des Rechts besteht darin, bei der Auslegung von Rechtssätzen und der rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken Leitsätze aufzustellen und zu festigen (BGHSt 24, 15, 21; OLG Düsseldorf VRS 85, 373; OLG Hamm DAR 1973, 139).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss OWi 131/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2003 - 1 Ss OWi 218 Z/03
    Die Fortbildung des Rechts besteht darin, bei der Auslegung von Rechtssätzen und der rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken Leitsätze aufzustellen und zu festigen (BGHSt 24, 15, 21; OLG Düsseldorf VRS 85, 373; OLG Hamm DAR 1973, 139).
  • VG Schwerin, 14.09.2016 - 7 A 31/16

    Straßenverkehrsrecht: Abschleppkosten für die Durchsetzung eines Parkverbots

    Diese Gesichtspunkte treffen jedoch auf den Übergang zweier enger, ein Wohngebiet erschließender Einbahnstraßen nicht zu, wo aufgrund der typischen Sichtverhältnisse davon auszugehen ist, dass sich der dort fahrende fließende Verkehr nur tastend voran bewegt und Pkw-Fahrer nicht damit rechnen können, ihre Fahrt ohne Rücksicht auf den stehenden Verkehr fortsetzen zu können, und wo der Ausbauzustand die Ausnutzung der üblichen innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit nicht zulässt (vgl. zum Vorstehenden in Bezug auf Wendehämmer oder -schleifen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 3. November 2003 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03 -, Neue Juristische Wochenschrift 2004, S. 961 m. w. Nachw.).
  • VG Arnsberg, 04.07.2008 - 7 K 191/08

    Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides wegen einer Ersatzvornahme bei

    vgl. allgemein hierzu auch: OLG Bamberg, Beschluss vom 27. September 2006 - 3 Ss OWi 1050/06 -, NZV 2007, 49; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 3. November 2003 - 1 Ss (OWi) 218Z/03 -, NJW 2004, 961.
  • VG Köln, 28.01.2014 - 2 K 6818/12

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Kindergartens

    In diesem Sinne etwa das Brandenburgische Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. November 2003 - 1 Ss (OWi) 218Z/03 - NJW 2004, 961 f.
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