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OLG Brandenburg, 05.01.2022 - 7 U 35/19 |
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Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlagevermittlung oder Anlageberatung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Schiffsfonds; Anlegergerechte und objektgerechte Beratung; Voraussetzungen einer sekundären Darlegungslast; Ansprüche aus Prospekthaftung (vorliegend ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlagevermittlung oder Anlageberatung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Schiffsfonds; Anlegergerechte und objektgerechte Beratung; Voraussetzungen einer sekundären Darlegungslast; Ansprüche aus Prospekthaftung (vorliegend ...
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 18.02.2019 - 2 O 348/17
- OLG Brandenburg, 05.01.2022 - 7 U 35/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.01.2021 - XI ZB 35/18
Ausschluss der Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2022 - 7 U 35/19
Hierzu wiederholen sie auch ihre erstinstanzlich bereits erhobene Einrede der Verjährung unter Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 19. Januar 2021 - XI ZB 35/18 -, wonach die spezialgesetzliche Prospekthaftung gemäß § 13 VerkProspG, §§ 44ff. BörsG in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung in ihrem Anwendungsbereich eine Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen und irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung gemäß § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB ausschließe.Die spezialgesetzliche Prospekthaftung gem. § 13 VerkProspG, § 44ff. BörsG in der bis zum 31.05.2012 geltenden Fassung schließt in ihrem Anwendungsbereich eine Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung gem. § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB aus (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - XI ZB 35/18 -, juris).
Eine Haftung des Gründungsgesellschafters nach § 840 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB kommt daher nur bei Sachverhaltskonstellationen in Betracht, die von der Regelung des § 13 VerkProspG, § 44ff. BörsG a.F. nicht erfasst sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - XI ZB 35/18 -, Rn. 22f., 26f. m.w.N., juris).
- BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12
Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2022 - 7 U 35/19
Eine Haftung ergibt sich auch nicht etwa daraus, dass der Berater den Anleger durch Abschwächung der angesprochenen Risiken etwa irregeführt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12 -, juris sowie Palandt-Grüneberg a.a.O. § 280 Rn. 49). - BGH, 17.07.2018 - II ZR 13/17
Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Kapitalanlageentscheidung: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2022 - 7 U 35/19
Es genügt zudem, wenn der Prospekt - ohne eine erfolgte Übergabe an den Anleger - von dem Berater als Arbeitsgrundlage für das Beratungsgespräch genutzt wurde (vgl. BGH NJW-RR 2018, 1202 m.w.N.). - BGH, 06.04.2017 - IX ZB 3/16
Vergütung des Insolvenzverwalters: Erhöhung der Berechnungsgrundlage bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2022 - 7 U 35/19
Dies kann beispielsweise bei den vom Kläger behaupteten, aber nicht nachgewiesenen, unrichtigen mündlichen Zusicherung der Fall sein (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - IX ZB 3/16 -, Rn. 57 m.w.N., juris). - BGH, 14.05.2013 - III ZR 289/12
Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2022 - 7 U 35/19
Die Beweislast hierfür trägt der Anleger - hier also der Kläger (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 289/12 -, Rn. 9f. m.w.N., juris sowie Grüneberg a.a.O. § 280 Rn. 49).