Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.12.2022 - 3 U 132/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40029
OLG Brandenburg, 06.12.2022 - 3 U 132/21 (https://dejure.org/2022,40029)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.12.2022 - 3 U 132/21 (https://dejure.org/2022,40029)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - 3 U 132/21 (https://dejure.org/2022,40029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen in einem Gewerberaummietvertrag; Verpflichtung des Mieters zum Rückbau einer Trockenbautrennwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch in der Gewerberaummiete gelten Grenzen für Schönheitsreparatur-Klauseln

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schönheitsreparatur-Klausel in Gewerbemietverträgen ist bei Verstoß gegen das ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen in einem Gewerberaummietvertrag; Verpflichtung des Mieters zum Rückbau einer Trockenbautrennwand

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Dekorationsklauseln in AGB im Bereich des Gewerbemietrechts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unbestimmter Begriff der "Ausführungsart" in Schönheitsreparaturklausel eines Gewerberaummietvertrags - Unwirksamkeit der gesamten Klausel

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch in der Gewerberaummiete gelten Grenzen für Schönheitsreparatur-Klauseln (IMR 2023, 144)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen für Schönheitsreparatur-Klauseln gelten auch in der Gewerberaummiete! (IBR 2023, 211)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 518
  • MDR 2023, 557
  • NZM 2023, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.2012 - VIII ZR 237/11

    Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2022 - 3 U 132/21
    - dem Kläger stehe der vertraglich vereinbarte Mietzins für die Monate Januar bis März 2019 zu, da die außerordentlichen Kündigungen der Beklagten unwirksam gewesen seien; - Schönheitsreparaturen seien nicht geschuldet: die als AGB gestellte Vertragsklausel gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 sei unwirksam, die für Wohnraummietverhältnisse aufgestellte höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Beschluss von 11.09.2012, VIII ZR 237/11, BeckRS 2012, 23439) sei auf Gewerberaummietverhältnisse zu übertragen, da gerade Gewerberäumlichkeiten durch entsprechende Farb- und Materialauswahl Kunden positiv beeinflussen und einen besonderen Wiedererkennungswert hervorrufen sollen, was die nämliche Klausel "eindeutig be- bzw. verhindert"; die Teilunwirksamkeit der Vertragsklausel mache die Schönheitsreparaturklausel insgesamt unwirksam, eine geltungserhaltende Reduktion finde nicht statt (BGH aaO);.

    Zurecht weist zwar der Kläger darauf hin, dass eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu bislang nur für Wohnungsmietverträge betreffende Vertragsklauseln vorliegt (BGH, Hinweisbeschluss vom 11.09.2012 - VIII ZR 237/11 - ZMR 2013, 108 = GE 2013, 54).

    Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (BGH, Hinweisbeschluss vom 11.09.2012 - VIII ZR 237/11-, aaO).

  • LG Berlin, 21.06.2021 - 64 S 219/20

    Wohnraummiete: Anspruch des Vermieters auf Ersatz der fiktiven Rückbaukosten für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2022 - 3 U 132/21
    - die Kosten für ein Versetzung der unstreitig durch die Beklagte zu 1 veränderte Trockenbauwand seien demgegenüber nicht ersetzbar, da der Kläger die Wand nach den Feststellungen des Sachverständigen H... in unverändertem Zustand nachvermietet habe und keinen weitergehenden Vermögensschaden nachgewiesen habe (LG Berlin, Beschluss vom 21.06.2021, Az. 64 S 219/20);.

    Ein Interesse des Klägers, die Einbauten bis zum Ablauf ihrer Lebensdauer zu nutzen, gegenüber der Beklagten zu 1 aber die Kosten ihrer erst dann beabsichtigten Entfernung als Schaden zu liquidieren, wäre nicht schützenswert (LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 21.06.2021 - 64 S 219/20-, BeckRS 2021, Nr. 17502) und rechtfertigte mithin auch unter Berücksichtigung der weiteren vom Kläger zitierten Rechtsprechung (insbesondere BGH, Hinweisbeschluss vom 26.04.2022 - VIII ZR 364/20, NJW-RR 2022, 1307; BGH, Hinweisbeschluss vom 10.05.2022 - VIII ZR 277/20, NJW-RR 2022, 1460) keine fiktive Abrechnung der Kosten, da insoweit von einer Überkompensation auszugehen wäre, die nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu unterbleiben hätte.

  • BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2022 - 3 U 132/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Liquidation eines bloß fiktiven Schadens nämlich dann nicht in Betracht, wenn ein dem Mieter vorwerfbares Fehlverhalten die Sachsubstanz der Mietsache gar nicht nachteilig verändert hat, sondern lediglich Anlass zu Reparaturmaßnahmen geben kann, die der Vermieter jedoch tatsächlich gar nicht für erforderlich hält und deswegen unterlässt (vgl. BGH - VIII ZR 205/13 -, Urt. v. 05.03.2014, NJW 2014, 1653 ff).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06

    Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2022 - 3 U 132/21
    Eine Formularklausel, wonach der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen "Ausführungsart" abweichen darf, verstößt danach gegen das Klarheitsgebot des § 305 c Abs. 2 BGB, weil der Begriff der "Ausführungsart" mehrdeutig ist: er kann sich auf die Grundausstattung, auf die Ausgestaltung im einzelnen oder auf beides beziehen (BGH WuM 2007, 259; LG Hamburg WuM 2007, 194).
  • BGH, 26.04.2022 - VIII ZR 364/20

    Schadensersatzanspruch des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2022 - 3 U 132/21
    Ein Interesse des Klägers, die Einbauten bis zum Ablauf ihrer Lebensdauer zu nutzen, gegenüber der Beklagten zu 1 aber die Kosten ihrer erst dann beabsichtigten Entfernung als Schaden zu liquidieren, wäre nicht schützenswert (LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 21.06.2021 - 64 S 219/20-, BeckRS 2021, Nr. 17502) und rechtfertigte mithin auch unter Berücksichtigung der weiteren vom Kläger zitierten Rechtsprechung (insbesondere BGH, Hinweisbeschluss vom 26.04.2022 - VIII ZR 364/20, NJW-RR 2022, 1307; BGH, Hinweisbeschluss vom 10.05.2022 - VIII ZR 277/20, NJW-RR 2022, 1460) keine fiktive Abrechnung der Kosten, da insoweit von einer Überkompensation auszugehen wäre, die nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu unterbleiben hätte.
  • BGH, 10.05.2022 - VIII ZR 277/20

    Wohnraummiete: Schadensersatzpflicht des Mieters bei Nichtdurchführung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2022 - 3 U 132/21
    Ein Interesse des Klägers, die Einbauten bis zum Ablauf ihrer Lebensdauer zu nutzen, gegenüber der Beklagten zu 1 aber die Kosten ihrer erst dann beabsichtigten Entfernung als Schaden zu liquidieren, wäre nicht schützenswert (LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 21.06.2021 - 64 S 219/20-, BeckRS 2021, Nr. 17502) und rechtfertigte mithin auch unter Berücksichtigung der weiteren vom Kläger zitierten Rechtsprechung (insbesondere BGH, Hinweisbeschluss vom 26.04.2022 - VIII ZR 364/20, NJW-RR 2022, 1307; BGH, Hinweisbeschluss vom 10.05.2022 - VIII ZR 277/20, NJW-RR 2022, 1460) keine fiktive Abrechnung der Kosten, da insoweit von einer Überkompensation auszugehen wäre, die nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu unterbleiben hätte.
  • KG, 17.05.2010 - 8 U 17/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Mietvertrag über Geschäftsräume:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2022 - 3 U 132/21
    Der Mieter von Geschäftsraum ist in noch stärkerem Maße als der Wohnraummieter darauf angewiesen, dass er die Räume nach seinen Bedürfnissen gestalten kann, weil die Ausgestaltung der Räume oft Teil des Geschäftskonzepts ist (vgl. KG, Hinweisbeschluss vom 17.05.2010 - 8 U 17/10-, NJW 2011, 1084 = NZM 2011, 246 betreffend einen Mietvertrag über Räume zum Betrieb eines Seniorenheims; Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Aufl. 2020, § 535 BGB Rn.453).
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