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   OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07   

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OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2008,7007)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2008 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2008,7007)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2008,7007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten aus positiver Vertragsverletzung eines abgeschlossenen Behandlungsvertrages sowie aus §§ 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB a. F.; Pflicht eines Arztes zur Aufklärung über das Risiko einer ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Aufklärung über Abstoßungsgefahr bei lmplantaten kostet Zahnarzt 3.000 Euro

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum Schmerzensgeldanspruch gegen einen Zahnarzt wegen Verstosses gegen die Aufklärungspflicht, Abstossung eines Implantats

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zahnarzt haftet bei mangelhafter Aufklärung zur Implantatabstoßung // Schmerzensgeld wegen Aufklärungsfehler bei Implantaten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Da es für die Beurteilung des Entscheidungskonfliktes auf die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus damaliger Sicht ankommt (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719; BGH NJW 1994, 799, 801; Geiß/Greiner a.a.O., Rn. C 138 ff m.w.N.), erscheint es im vorliegenden Fall nicht fernliegend, dass die Klägerin bei ordnungsgemäßer Aufklärung durch den Beklagten ungeachtet des Umstandes, dass sie sich bereits seit über 15 Jahren in dessen Behandlung befand und zu dem Beklagten seinerzeit ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand, sowie des Umstandes, dass sie sich seinerzeit in einer Prüfungssituation befand und keine längerwierige Behandlung wünschte, dennoch die Alternative einer Behandlung mittels einer Brückenlösung ernsthaft in Betracht gezogen hätte, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie sich tatsächlich anders entschieden hätte.

    Daraus lässt sich jedoch keine Beweiserleichterung zugunsten der Klägerin herleiten, da dokumentationspflichtig grundsätzlich nur die positive Diagnose einer akuten Entzündung ist, nicht jedoch deren Fehlen (vgl. BGH NJW 1994, 799, 800).

  • OLG Stuttgart, 12.07.2005 - 1 U 25/05

    Zahnarzthaftung: Notwendige Alternativenaufklärung vor einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Soweit das OLG Stuttgart (NJW-RR 2005, 1389) bei einer unterbliebenen Aufklärung über die Möglichkeit der Verwendung von anderweitigem Knochenmaterial ein Schmerzensgeld von 5.000,00 EUR zuerkannt hat, ist dies mit dem hier vorliegenden Fall von der Schwere der Behandlungsfolgen nicht vergleichbar.
  • OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03

    Verpflichtung des Zahnarztes zur Äuflklärung über verschieden in Betracht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Der vorliegende Fall ist vergleichbar mit der Entscheidung des OLG Naumburg (VersR 2004, 1460), das bei einem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht eines Zahnarztes bei der Versorgung einer Zahnlücke durch eine nicht erfolgte Aufklärung über Behandlungsalternativen ein Schmerzensgeld von 2.000,00 EUR zuerkannt hat, wobei die Behandlung insgesamt über einen Zeitraum von 3 Monaten andauerte und der dortige Kläger über einen Zeitraum von 6 Wochen eine die Mundsituation funktional und physisch verschlechternde Brückenkonstruktion tragen musste.
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Da es für die Beurteilung des Entscheidungskonfliktes auf die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus damaliger Sicht ankommt (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719; BGH NJW 1994, 799, 801; Geiß/Greiner a.a.O., Rn. C 138 ff m.w.N.), erscheint es im vorliegenden Fall nicht fernliegend, dass die Klägerin bei ordnungsgemäßer Aufklärung durch den Beklagten ungeachtet des Umstandes, dass sie sich bereits seit über 15 Jahren in dessen Behandlung befand und zu dem Beklagten seinerzeit ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand, sowie des Umstandes, dass sie sich seinerzeit in einer Prüfungssituation befand und keine längerwierige Behandlung wünschte, dennoch die Alternative einer Behandlung mittels einer Brückenlösung ernsthaft in Betracht gezogen hätte, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie sich tatsächlich anders entschieden hätte.
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Im Übrigen ist über diejenigen Risiken aufzuklären, die dem Eingriff typischerweise spezifisch anhaften und die für die Lebensführung des Patienten im Fall der Verwirklichung des Risikos von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH VersR 2000, 725 ff; Geiß/ Greiner a.a.O., Rn. C 42).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Zwar ist die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts nicht darauf beschränkt, die Schmerzensgeldbemessung des Landgerichts auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern es hat die erstinstanzliche Schmerzensgeldbemessung auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob sie überzeugt, und gegebenenfalls nach eigenem Ermessen einen eigenen, dem Einzelfall angemessenen Schmerzensgeldbetrag zu finden (vgl. BGH NJW 2006, 1589, 1592).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Dabei muss die Entschädigung zur Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
  • OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 48/94

    Beweislastumkehr bei unterbliebener Kontrolle und Dokumentation - Arzthaftung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Werden medizinisch zweifelsfrei gebotene Kontrollbefunde nicht erhoben und kann dadurch im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, kann dies zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen, wenn eine fehlerhafte Ausführung und deren Schadensursächlichkeit jedenfalls nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln MDR 1994, 994; OLG Saarbrücken MDR 1998, 469).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.1997 - 1 U 290/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Werden medizinisch zweifelsfrei gebotene Kontrollbefunde nicht erhoben und kann dadurch im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, kann dies zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen, wenn eine fehlerhafte Ausführung und deren Schadensursächlichkeit jedenfalls nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln MDR 1994, 994; OLG Saarbrücken MDR 1998, 469).
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