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   OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10   

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OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10 (https://dejure.org/2013,11981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.05.2013 - 5 U 61/10 (https://dejure.org/2013,11981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 5 U 61/10 (https://dejure.org/2013,11981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Behandlung der vom Gläubiger bereits erbrachten Gegenleistung bei Berechnung des Schadensersatzanspruchs wegen (teilweiser) Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrags; Grundsätze zum Konkurrenzverhältnis der Geltendmachung von Schadensersatz und dem Recht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    K
    Umfang des großen Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
    So habe der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. September 1999 (NJW 1999, 3625) ausdrücklich ausgeführt, dass sich der Wertersatz nach dem Gläubigerinteresse an der Leistung im vorgesehenen Erfüllungszeitpunkt richte, weswegen die weitere Wertentwicklung irrelevant sei.

    a) Bei § 440 Abs. 1, § 325 Abs. 1 BGB a. F. wird das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit Eintreten der Haftungsvoraussetzungen in der Weise umgestaltet, dass an die Stelle der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ein einseitiges, am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes Abrechnungsverhältnis tritt, bei dem die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (statt vieler BGH NJW 1999, 3625, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Nur die Differenz beider Vermögenslagen kann Gegenstand des Schadensersatzanspruchs sein; unzulässig ist es demgegenüber, einzelne Schadenspositionen herauszugreifen und gesondert, ohne Berücksichtigung anderer für die Vermögensentwicklung bedeutsamer Umstände, als Nichterfüllungsschaden geltend zu machen (st. Rspr., BGHZ 167, 108, juris Rn. 8; BGH NJW 1999, 3625, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Es besteht mithin lediglich eine - so ausdrücklich BGH NJW 1999, 3625, juris Rn. 20 - widerlegbare Vermutung dafür, dass sich die vom Gläubiger erbrachte Leistung in der Gegenleistung "rentiert" hätte (sog. Rentabilitäts- oder auch Äquivalenzvermutung; in diesem Sinne auch das überwiegende Schrifttum, z. B. RGRK/Ballhaus, BGB, 12. Aufl. 1974, § 325 Rn. 20; Staudinger/Otto, BGB, Bearbeitung Oktober 1994, § 325 Rn. 80; unklar MünchKommBGB/Emmerich, BGB, 3. Aufl. 1994, einerseits - § 325 Rn. 83 f. -: "stets zu ersetzenden Mindestschaden", der nicht durch Verluste des Gläubigers aus einem geplanten Folgegeschäft zu widerlegen sei, andererseits - § 325 Rn. 85: "Schuldner kann jedoch den Gegenbeweis antreten, dass der Gläubiger ... bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung mit den fraglichen Kosten ganz oder teilweise belastet geblieben wäre").

    Vielmehr bemisst sich - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (NJW 1999, 3625, juris Rn. 14) - der nach § 251 Abs. 1 BGB geschuldete Geldersatz am Wert des Interesses, das der Gläubiger an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbindlichkeit zum vorgesehenen Erfüllungszeitpunkt hatte.

  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
    Zu auf den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen können auch Steuern gehören, die der Geschädigte infolge der Schädigung durch Nichterfüllung des Vertrages (d. i.: durch den nichterfüllten Vertrag) erspart hat (BGH NJW 2008, 2773, juris Rn. 7).

    Der Anrechnung des Steuervorteils steht aber entgegen, dass der Kläger die den Vorteil begründenden Abschreibungen, wovon auch das Landgericht in Übereinstimmung mit den Parteien ausgegangen ist, nach Zufluss der Kaufpreisersatzleistung nachversteuern müssen wird (vgl. dazu im Einzelnen BGH NJW 2008, 2773, juris Rn. 8).

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
    Zwar ist durch den streitgegenständlichen Kaufvertrag dokumentiert, dass der Kläger (mindestens) Kapital in Höhe des Kaufpreises in gemäß Fördergebietsgesetz steuerbegünstigte Immobilien investieren wollte (vgl. BGH NJW 2010, 2506, juris Rn. 21); auch trägt die Beklagte selbst nicht vor und erscheint überdies fernliegend, dass der Markt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine solche Alternativanlage mehr zuließ.

    Der Kläger war daher nicht gehalten, Steuervorteile durch die Abschreibungen und Steuernachteile durch die Versteuerung der anteiligen Ersatzleistung näher darzulegen und rechnerisch gegenüberzustellen (sekundäre Darlegungslast; vgl. BGH a. a. O., juris Rn. 13; BGH NJW 2010, 2506, juris Rn. 26).

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZR 228/04

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
    Diese Vorteile sind nach der Miete zu berechnen, wenn der Erwerber die Immobilie vermietet hat (BGH NJW-RR 2006, 890, juris Rn. 13; NJW 2009, 1870, juris Rn. 15).

    Eine am Erfüllungsinteresse ausgerichtete Differenzbetrachtung steht dem nicht entgegen, wenn der Geschädigte großen Schadensersatz verlangt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 890, juris Rn. 12).

  • BGH, 12.05.1958 - II ZR 103/57

    Banküberweisung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
    Der Vorteilsausgleich kann, wenn der Käufer die Kaufsache zulässigerweise zurückgewiesen hat und den großen Schadensersatz verlangt, nicht durch Anrechnung auf den in Geld zu leistenden Schadensersatz, sondern nur durch die Rückübertragung der Kaufsache an den Verkäufer durchgeführt werden (BGHZ 27, 241, juris Rn. 15; BGH ZfIR 2013, 248, juris Rn. 13).

    Die Verurteilung zur Zahlung nur Zug-um-Zug gegen die Abtretung des Anspruchs ist ein Weniger gegenüber dem Zahlungsanspruch, so dass § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO einer solchen Verurteilung nicht entgegensteht (BGHZ 27, 241, juris Rn. 15).

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
    Nur die Differenz beider Vermögenslagen kann Gegenstand des Schadensersatzanspruchs sein; unzulässig ist es demgegenüber, einzelne Schadenspositionen herauszugreifen und gesondert, ohne Berücksichtigung anderer für die Vermögensentwicklung bedeutsamer Umstände, als Nichterfüllungsschaden geltend zu machen (st. Rspr., BGHZ 167, 108, juris Rn. 8; BGH NJW 1999, 3625, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Daneben hat die Immobilie - das Grundstück bleibt von vornherein außer Betracht - zwar einen abnutzungsbedingten Wertverlust während der Nutzung durch den Kläger erlitten, den letztlich die Beklagte zu tragen hat (vgl. BGHZ 167, 108, juris Rn. 21 f.).

  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
    Im Verlust der Kompensationsmöglichkeit für die Aufwendungen durch die Rückgabe des Grundstücks liegt der Nichterfüllungsschaden (BGHZ 114, 193, juris Rn. 13; BGH NJW 2009, 1870, juris Rn. 14).

    Diese Vorteile sind nach der Miete zu berechnen, wenn der Erwerber die Immobilie vermietet hat (BGH NJW-RR 2006, 890, juris Rn. 13; NJW 2009, 1870, juris Rn. 15).

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
    Nach Auffassung des Senats ist diese Rechtsprechung demgegenüber dahin zu verstehen, dass der Kaufpreis lediglich den "Ausgangsbetrag" für den Mindestschaden darstellt (BGH NJW 1982, 1279, juris Rn. 56), weswegen der Verkäufer geltend machen kann, dass die "in die Schadensberechnung des Käufers eingestellten Aufwendungen bei Erfüllung nicht oder nur zum Teil wieder herauszuholen gewesen wären" (RGZ 127, 245, 249), also "sich der Vertrag bei ordnungsgemäßer Durchführung für den Gläubiger als Verlustgeschäft erwiesen hätte" (BGHZ 71, 234, juris Rn. 19).

    Da die Aufwendungen nur Saldoposten im Rahmen der Vorteilsermittlung sind, trifft den Schädiger die Beweislast dafür, dass sich der Geschädigte höhere (Nettonutzungs-) Vorteile anrechnen lassen muss (statt vieler BGH NJW 1982, 1279, juris Rn. 60).

  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90

    Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
    c) Zu Unrecht hat das Landgericht dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 1991 - V ZR 22/90 (BGHZ 114, 194) entnommen, dass der von der Beklagten behauptete Preisverfall des Grundstücks außerhalb des Synallagmas liege und deshalb nicht schadensmindernd berücksichtigt werden könne.

    Im Verlust der Kompensationsmöglichkeit für die Aufwendungen durch die Rückgabe des Grundstücks liegt der Nichterfüllungsschaden (BGHZ 114, 193, juris Rn. 13; BGH NJW 2009, 1870, juris Rn. 14).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
    Dem Kläger verbleiben keine sonstigen Vorteile, die mit der Nichterfüllung durch die Beklagte und dem dadurch bewirkten Schaden in innerem Zusammenhang stehen und deren Anrechnung mit dem Zweck des Schadensersatzanspruchs übereinstimmt, d.h. dem Kläger zumutbar ist und die Beklagte nicht unangemessen entlastet (zu diesen Voraussetzungen des Vorteilsausgleichs - statt vieler - BGHZ 91, 206, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

  • BGH, 09.06.1982 - IVa ZR 9/81

    Beweislast des steuerlichen Beraters

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96

    Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile;

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

  • BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07

    Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v.

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

  • BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 92/90

    Rechte des Käufers eines verpachteten Grundstücks

  • BGH, 01.02.1962 - VII ZR 213/60

    Bindung des Berufungsgerichts hinsichtlich nicht angegriffener Rechnungsposten

  • RG, 19.02.1930 - I 248/29

    Kann der durch Abtretung an die Stelle des Käufers getretene neue Gläubiger des

  • RG, 22.10.1931 - VI 183/31

    1. Wann beginnt bei einem formnichtigen, jedoch nach § 313 Satz 2 BGB. geheilten

  • RG, 08.02.1902 - V 375/01

    Gewährleistung wegen Mängel der Sache.

  • OLG Brandenburg, 02.06.2016 - 5 U 34/14

    Grundstückskaufvertrag: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel;

    Der Anspruch auf Ersatz der Grundsteuer ist im Wege des Vorteilsausgleichs Zug um Zug gegen Abtretung des Erstattungsanspruches aus § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG zu erfüllen (OLG Brandenburg, Urteil vom 30.05.2013, 5 U 61/10).
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