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   OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17   

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https://dejure.org/2017,40750
OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17 (https://dejure.org/2017,40750)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.09.2017 - 11 U 10/17 (https://dejure.org/2017,40750)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. September 2017 - 11 U 10/17 (https://dejure.org/2017,40750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 823; VVG § 86 Abs 1; AKB (2008) Nr. A.2.15; StGB § 142
    Geltendmachung von Regressansprüchen des Kfz-Versicherers gegenüber dem berechtigten Fahrzeugführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Regressansprüchen des Kfz-Versicherers gegenüber dem berechtigten Fahrzeugführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den berechtigen Fahrer

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Regressansprüchen des Kfz-Versicherers gegenüber dem berechtigten Fahrzeugführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Kaskoversicherung beim Kfz-Leasing

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 8
  • NJW-RR 2018, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Kiel, 19.03.1998 - 6 O 145/97

    Regreßanspruch nach § 67 VVG bei Unfallflucht des Fahrers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17
    Die Auffassung des Landgerichts Kiel (vgl. Urteil vom 19.03.1998 - 6 O 145/97 - VersR 1999, 1105), dass der Fahrer in der Kfz-Kaskoversicherung grundsätzlich mitversichert ist, trifft daher nicht zu (vgl. diesbezüglich auch die kritische Anmerkung zum Urteil von Brill, VersR 1999, 1538).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17
    Versichert ist aber auch das Sachersatzinteresse des Versicherungsnehmers als Leasingnehmer, das darin besteht, dass er nach dem Leasingvertrag für Beschädigung und Verlust des Fahrzeugs haftet und daher Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers ausgesetzt sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1993 - IV ZR 181/92 - juris Rn. 7).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17
    Bejaht wurde ein solches von der Rechtsprechung bei der Prozessführung des Alleingesellschafters als Prozessstandschafter der GmbH, bei der Konzernmutter für die von ihr voll beherrschte Tochter-GmbH (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.1994 - I ZR 99/92 -, juris Rn. 43 f.), bei einem eigenen Provisionsinteresse des Prozessstandschafters (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1987 - VII ZR 374/86 -, juris Rn. 12) und bei einer eigenen unternehmerischen Verbindung zwischen Prozessstandschafter und Rechtsinhaber (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 21/06 -, juris Rn. 54 f.).
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17
    Bejaht wurde ein solches von der Rechtsprechung bei der Prozessführung des Alleingesellschafters als Prozessstandschafter der GmbH, bei der Konzernmutter für die von ihr voll beherrschte Tochter-GmbH (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.1994 - I ZR 99/92 -, juris Rn. 43 f.), bei einem eigenen Provisionsinteresse des Prozessstandschafters (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1987 - VII ZR 374/86 -, juris Rn. 12) und bei einer eigenen unternehmerischen Verbindung zwischen Prozessstandschafter und Rechtsinhaber (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 21/06 -, juris Rn. 54 f.).
  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07

    Versichertes Interesse in der Kaskoversicherung eines zum Gesellschaftsvermögen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17
    Es gehen also auf den Versicherer im Umfang seiner Versicherungsleistungen auch Ersatzansprüche des Mitversicherten über (BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 89/07 - juris Rn. 8).
  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92

    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17
    Bejaht wurde ein solches von der Rechtsprechung bei der Prozessführung des Alleingesellschafters als Prozessstandschafter der GmbH, bei der Konzernmutter für die von ihr voll beherrschte Tochter-GmbH (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.1994 - I ZR 99/92 -, juris Rn. 43 f.), bei einem eigenen Provisionsinteresse des Prozessstandschafters (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1987 - VII ZR 374/86 -, juris Rn. 12) und bei einer eigenen unternehmerischen Verbindung zwischen Prozessstandschafter und Rechtsinhaber (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 21/06 -, juris Rn. 54 f.).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 17/91

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Schadenszufügung durch einen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17
    Sogar wenn der Beklagte als Repräsentant des Versicherungsnehmers anzusehen wäre - wovon vorliegend nicht auszugehen ist, weil keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Beklagte als angestellter Fahrer befugt war, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 17/91 - juris Rn. 14 m. w. N. aus der Rechtsprechung) - wäre nicht er selbst einstandspflichtig, sondern es würde eine Zurechnung seines Verhaltens zu Lasten des Versicherungsnehmers nach § 47 VVG erfolgen.
  • OLG Hamm, 16.08.2019 - 9 U 164/18

    Mietwagen, Haftungsausschluss

    Berechtigte Fahrer eines Mietfahrzeuges, die selbst nicht auch Partei des Mietvertrages sind, sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung in der Kaskoversicherung - anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung - nicht mitversicherte Personen, sondern grundsätzlich wie beliebige Dritte zu behandeln (BGHZ 43, 295, dort Rn. 7 bei juris; OLG Braunschweig, NJW-RR 2018, 164,dort Rn. 13 bei juris).

    Hat dagegen der berechtigte Fahrer den Schaden nur einfach fahrlässig verursacht, sieht A. 2.8 AKB einen Regress gegen ihn auch dann nicht vor, wenn der Fahrer etwa eine Unfallflucht begeht (vgl. dazu OLG Braunschweig, NJW-RR 2018, 164, dort Rn. 12 bei juris).

  • OLG München, 06.12.2019 - 10 U 854/18

    Regress der Kaskoversicherung bei Unfall eines Leasingfahrzeuges

    Versichert wäre aber auch das Sachersatzinteresse des Versicherungsnehmers als Leasingnehmer, das darin besteht, dass er nach dem Leasingvertrag für Beschädigung und Verlust des Fahrzeugs haftet und daher Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers ausgesetzt sein kann (BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 89/07; BGH, Urteil vom 14.07.1993 - IV ZR 181/92; OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17).
  • OLG Dresden, 21.08.2023 - 4 U 476/23

    Kasko: Fahrer nicht mitversichert, Haftung trotzdem möglich

    In der Kasko-Versicherung ist der Fahrer eines Fahrzeuges - anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung - mangels eines versicherten eigenen Sachinteresses aber nicht mitversicherte Person, so dass er grundsätzlich wie ein beliebiger Dritter zu behandeln ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.09.2017 - 11 U 10/17, Rdnr. 13 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 30.03.1965 - VI ZR 248/63 - juris).

    Ihm unter diesen Umständen vertragliche Obliegenheiten aufzuerlegen, würde dem Grundsatz der Privatautonomie widersprechen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.09.2017 - 11 U 10/17 - juris).

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