Rechtsprechung
OLG Bremen, 04.03.2013 - 5 UF 11/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 83 Abs. 1, 81 Abs. 1 Satz 1, 83 Abs. 2 FamFG
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Kindeseltern in einem Umgangsverfahren aufgrund einer außergerichtlichen Einigung - Oberlandesgericht Bremen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Kindeseltern in einem Umgangsverfahren aufgrund einer außergerichtlichen Einigung - Familienrecht; Umgangsverfahren; übereinstimmende Erledigungserklärungen; Kostenentscheidung; Ermessensausübung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Der Beruf des Profifußballers ist kein Kriterium für die Kostenentscheidung
Verfahrensgang
- AG Bremen, 30.11.2011 - 63 F 2887/10
- OLG Bremen, 04.03.2013 - 5 UF 11/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 963
- FamRZ 2013, 1926
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05
Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits
Auszug aus OLG Bremen, 04.03.2013 - 5 UF 11/12
Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als die Kindesmutter gegen den Kindesvater auch keinen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss hat, der gesetzlich nur für verheiratete (§ 1360a Abs. 4 BGB) und für getrennt lebende Ehegatten (§ 1361 Abs. 4 S. 4 BGB) geregelt ist; eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften hat der BGH bisher nur im Verhältnis zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern und ihren Eltern befürwortet (BGH, FamRZ 2005, 883, 885). - OLG Nürnberg, 17.12.2009 - 7 WF 1483/09
Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einer …
Auszug aus OLG Bremen, 04.03.2013 - 5 UF 11/12
Wenn aber - wie hier - kein Regelbeispiel nach § 81 Abs. 2 FamFG erfüllt ist, entspricht es grundsätzlich der Billigkeit, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten hälftig trägt (OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 998, 1000; KG, FamRZ 2012, 1162;… Prütting/Helms/Feskorn, a. a. O., Rn. 14a; ders. FPR 2012, 254, 255). - OLG Köln, 12.12.2011 - 4 UF 256/11
Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren
Auszug aus OLG Bremen, 04.03.2013 - 5 UF 11/12
Wenn aber - wie hier - kein Regelbeispiel nach § 81 Abs. 2 FamFG erfüllt ist, entspricht es grundsätzlich der Billigkeit, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten hälftig trägt (OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 998, 1000; KG, FamRZ 2012, 1162;… Prütting/Helms/Feskorn, a. a. O., Rn. 14a; ders. FPR 2012, 254, 255).
- OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Umgangsverfahren können nicht durch eine protokollierte Vereinbarung der …
Zur Förderung des Verfahrens weist der Senat ohne Bindung für das Amtsgericht darauf hin, dass gegen eine Kostenentscheidung, nach der die Kindeseltern die Gerichtskosten je zur Hälfte tragen und außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden, nichts einzuwenden sein dürfte, da dies in Umgangsverfahren grundsätzlich der Billigkeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG entspricht (…vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 08.12.2020, 9 WF 252/20, Rn. 7, beck-online; OLG Bremen, Beschluss vom 04.03.2013, 5 UF 11/12, beck-online). - OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 20 WF 37/19
Kostenentscheidung nach Erledigterklärung eines Umgangsverfahrens: …
Allerdings entspricht es in Sorge- und Umgangssachen, die regelmäßig im Interesse des Kindes geführt werden, nach nahezu einhelliger Ansicht grundsätzlich der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Eltern aufzuteilen und vom Ausspruch einer Erstattung außergerichtlicher Auslagen abzusehen, sofern keines der Regelbeispiele nach § 81 Abs. 2 FamFG erfüllt ist (vgl. etwa OLG Bremen NJW-RR 2013, 963; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 687;… Prütting/Helms/Feskorn/FamFG, 3. Aufl., § 81 Rz. 14a;… BeckOK FamFG/Weber, 29. Ed. 1.1.2019, FamFG § 81 Rn. 10a, jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 09.05.2022 - 14 UF 9/22
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Umgangsverfahrens durch Zeitablauf und …
Insofern können etwa die Tatsache und der Umfang des Unterliegens, die Art der Verfahrensführung, das Vorbringen unwahrer Behauptungen, die für den Antragsteller von vornherein erkennbare Aussichtslosigkeit des Antrags, die schuldhafte Veranlassung des Verfahrens durch einen Beteiligten sowie die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Beteiligten eine Rolle spielen (OLG Bremen, Beschluss vom 04.03.2013 - 5 UF 11/12, FamRZ 2013, 1926 m.w.N.).Wenn aber - wie hier - kein Regelbeispiel nach § 81 Abs. 2 FamFG erfüllt ist, entspricht es grundsätzlich der Billigkeit, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten hälftig trägt (OLG Bremen, Beschluss vom 04.03.2013 - 5 UF 11/12, FamRZ 2013, 1926).
- OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 15 WF 29/19
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im …
Eine Ausnahme hiervon kann allerdings dann geboten sein, wenn einer der in § 81 Abs. 2 FamFG geregelten Tatbestände erfüllt ist (OLG Bremen, FamRZ 2013, 1926; OLG Saarbrücken, B. v. 19.07.2012 - 6 WF 360/12 -, zit. n. juris;… OLG Nürnberg, a.a.O.;… Bumiller/Harders, a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 3 WF 4/20
Kostenbeschwerde nach Antragsrücknahme in einem Umgangsverfahren; Fehlerhafte …
In Sorge- und Umgangssachen entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Verfahrenskosten zwischen den Eltern aufzuteilen und vom Ausspruch einer Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen, sofern keines der Regelbeispiele nach § 81 Abs. 2 FamFG erfüllt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2019, 20 WF 37/19, FamRZ 2019, 1046, 1641; OLG Thüringen…, Beschluss vom 28. März 2018, 1 WF 79/18, zitiert nach juris Rz. 68; OLG Bremen, Beschluss vom 04.03.2013 - 5 UF 11/12 - NJW-RR 2013, 963; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Oktober 2016, 1 WF 185/16, FamRZ 2017, 829; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 20.03.2015 - 10 WF 1/15, BeckRS 2015, 17580 Rz. 9; OLG Naumburg…, Beschluss vom 9. August 2013, 8 WF 168/13, FamRZ 2014, 687 zitiert nach Juris Rz. 5;… Weber in BeckOK, FamG, 29. Ed. 1.1.2019, § 81 Rz. 10 a). - OLG Brandenburg, 08.12.2020 - 9 WF 252/20 Allerdings entspricht es in Sorge- und Umgangssachen, die regelmäßig im Interesse des Kindes geführt werden, nach nahezu einhelliger Ansicht grundsätzlich der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Eltern aufzuteilen und vom Ausspruch einer Erstattung außergerichtlicher Auslagen abzusehen (vgl. etwa OLG Bremen NJW-RR 2013, 963; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 687;… Feskorn in: Prütting/ Helms, FamFG, 5. Auflage, § 81 Rz. 14 a m. w. N.).
- OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 9 WF 252/20 Allerdings entspricht es in Sorge- und Umgangssachen, die regelmäßig im Interesse des Kindes geführt werden, nach nahezu einhelliger Ansicht grundsätzlich der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Eltern aufzuteilen und vom Ausspruch einer Erstattung außergerichtlicher Auslagen abzusehen (vgl. etwa OLG Bremen NJW-RR 2013, 963 ; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 687 ;… Feskorn in: Prütting/Helms, FamFG , 5. Auflage, § 81 Rz. 14 a m. w. N.).