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   OLG Bremen, 27.01.2016 - 4 WF 162/15   

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https://dejure.org/2016,1618
OLG Bremen, 27.01.2016 - 4 WF 162/15 (https://dejure.org/2016,1618)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.01.2016 - 4 WF 162/15 (https://dejure.org/2016,1618)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 4 WF 162/15 (https://dejure.org/2016,1618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    FamFG §§ 7, 59, 151; BGB §§ 1666, 1666a, 1779
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde der als Vormund in Betracht kommenden Großmutter im Sorgerechtsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde der als Vormund in Betracht kommenden Großmutter im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Bremen - 67 F 3759/14
  • OLG Bremen, 27.01.2016 - 4 WF 162/15

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1006
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2016 - 4 WF 162/15
    In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere auf seinen Beschluss vom 24.6.2014 (FamRZ 2014, 1435) Bezug genommen, den auch die Beschwerdeführerin zur Begründung ihrer Beschwerde anführt.

    Das Oberlandesgericht habe sich aber zu Recht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angeschlossen, der in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung zur alten Rechtslage annehme, dass § 59 Abs. 1 FamFG Großeltern in Verfahren, die die Bestellung eines Vormunds oder Ergänzungspflegers für ihr Enkelkind zum Gegenstand haben, grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis einräume (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 1435).

  • BVerfG, 30.08.2014 - 1 BvR 1409/14

    Zur Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2016 - 4 WF 162/15
    Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (vgl. Nichtannahmebeschluss vom 30.8.2014, FamRZ 2014, 1843).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13

    Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2016 - 4 WF 162/15
    Dass durch die Auswahl eines Vormundes im Verfahren gemäß § 1666 BGB Großeltern nicht unmittelbar in eigenen Rechten betroffen sind, hat auch der BGH in seiner Entscheidung vom 26.6.2013 (FamRZ 2013, 1380) ausgesprochen.
  • OLG Hamburg, 24.02.2015 - 2 UF 160/14

    Sorgerechtsverfahren: Akteneinsichtsrecht der Großeltern sowie

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2016 - 4 WF 162/15
    Eine Beteiligung von Großeltern im Sorgerechtsverfahren kann dann gemäß §§ 7 Abs. 3, 161 Abs. 1 S. 1 FamFG in Betracht kommen, wenn das Enkelkind bei ihnen über längere Zeit in Familienpflege gelebt hat (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2015, 2188).
  • OLG Hamm, 30.12.2011 - 2 WF 314/11

    Zulässigkeit einer Beschwerde der Großeltern im Verfahren der Auswahl eines

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2016 - 4 WF 162/15
    Das Amtsgericht hat diesbezüglich auf die zutreffende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29.12.2011 (FamRZ 2012, 799) Bezug genommen.
  • OLG Koblenz, 15.01.2018 - 9 WF 12/18

    Sorgerechtsverfahren: Anspruch einer Großmutter auf Gewährung von

    8 Im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB fehlt den Großeltern der betroffenen Kinder indes grundsätzlich die unmittelbare Betroffenheit in eigenen subjektiven Rechten (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 4 WF 162/15 -, juris, Rdnr. 9; OLG Hamm, FamRZ 2012, 799, 799; Beschluss vom 7. Juni 2011 - 2 WF 118/11 -, juris, Rdnr. 6; Prütting/Helms-Prütting, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 7, Rdnr. 25, m.w.N. Bork/Jakoby/Schwab-Jacoby, FamFG, 2. Aufl. 2013, § 7, Rdnr. 13.5).

    Das berechtigte Interesse der Antragstellerin an der Entscheidung, zum Vormund oder Ergänzungspfleger ihrer Enkelkinder ernannt zu werden, begründet jedenfalls für sich genommen kein subjektives Recht (vgl. BGH, FGPrax 2013, 211, 212, Rdnr. 14, m.w.N.; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 4 WF 162/15 -, juris, Rdnr. 9).

  • OLG Frankfurt, 25.06.2019 - 5 UF 35/19

    Akteneinsichtsgesuch nach § 58 Abs. 1 FamFG

    Die Beteiligtenstellung folgt auch nicht schon daraus, dass die Beschwerdeführerin als Vormundin des betroffenen Kindes in Betracht zu ziehen und nach § 1779 Abs. 3 S. 1 BGB anzuhören war, denn erst, wenn eine konkrete Fokussierung des Gerichts im Rahmen der Auswahl des Vormunds auf eine als geeignet angesehene Person erfolgt, sind dessen Rechte vom Verfahren betroffen (vgl. OLG Frankfurt, ZKJ 2016, 189).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2018 - 5 WF 214/17

    Eltern des verstorbenen Putativvaters nicht Kostenschuldner im

    Eine Beteiligung nach § 7 Abs. 3 FamFG kann nicht schon deshalb erfolgen, weil es das Gericht für wünschenswert hält (OLG Bremen, FamRZ 2016, 1006).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2023 - 13 UF 167/22

    Verwandter als Beteiligter im Abstammungsverfahren; Beteiligtenfähigkeit des

    Eine Beteiligung nach § 7 Abs. 3 FamFG kann nicht schon deshalb erfolgen, weil es das Gericht für wünschenswert hält (OLG Bremen, FamRZ 2016, 1006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2018 - 5 WF 214/17 -, Rn. 12, juris).
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