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   OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22   

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https://dejure.org/2022,44640
OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22 (https://dejure.org/2022,44640)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22 (https://dejure.org/2022,44640)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. Dezember 2022 - 1 AuslA 50/22 (https://dejure.org/2022,44640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls nach Rumänien bei konkreten und belastbaren Informationen der rumänischen Behörden zu EMRK -konformen Haftbedingungen für den Verfolgten - Strafprozessrecht, Strafprozessrecht, Europäischer ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls nach Rumänien bei konkreten und belastbaren Informationen der rumänischen Behörden zu EMRK -konformen Haftbedingungen für den Verfolgten - Strafprozessrecht, Strafprozessrecht, Europäischer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 15.10.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22
    Diese Grundsätze legt auch der Europäische Gerichtshof seiner Rechtsprechung zur Anwendung der Vorschriften über den Europäischen Haftbefehl zugrunde (siehe EuGH, Urteil vom 25.07.2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn] - C-220/18 PPU, a.a.O., Rz. 91 ff.; Urteil vom 15.10.2019, Dorobantu - C-128/18, a.a.O., Rz. 72 ff.; zur insoweit in der Vergangenheit noch bestehenden Unklarheit siehe BVerfG, Beschluss vom 19.12.2017 - 2 BvR 424/17, juris Rn. 50 f., NJW 2018, 686 ).

    Zwar liegen nach wie vor Anhaltspunkte dafür vor, dass eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Ausstellungsmitgliedstaat (hier: Rumänien) besteht, die sich aus hinreichend aktuellen Quellen ergeben (vgl. zu den Anforderungen insoweit EuGH, Urteil vom 15.10.2019 - C-128/18, juris Rn. 52).

  • BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des

    Auszug aus OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22
    Diese Grundsätze legt auch der Europäische Gerichtshof seiner Rechtsprechung zur Anwendung der Vorschriften über den Europäischen Haftbefehl zugrunde (siehe EuGH, Urteil vom 25.07.2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn] - C-220/18 PPU, a.a.O., Rz. 91 ff.; Urteil vom 15.10.2019, Dorobantu - C-128/18, a.a.O., Rz. 72 ff.; zur insoweit in der Vergangenheit noch bestehenden Unklarheit siehe BVerfG, Beschluss vom 19.12.2017 - 2 BvR 424/17, juris Rn. 50 f., NJW 2018, 686 ).
  • BVerfG, 27.01.2022 - 2 BvR 1214/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Rumänien zum

    Auszug aus OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22
    Dabei handelt es sich nicht um defizitäre Haftbedingungen, deren Hinzutreten einen freien Raum von 3 m2 im Lichte des Art. 3 EMRK , Art. 4 GRCh nicht mehr als ausreichend erscheinen lassen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.01.2022 - 2 BvR 1214/21 - Rn. 65).
  • EGMR, 07.01.2020 - 41995/14

    CIUPERCESCU v. ROMANIA (No. 3)

    Auszug aus OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22
    Hinzu kommt, dass auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuletzt mit Urteil vom 07.01.2020, Ciupercescu v. Romania, Nr. 41995/14 und 50276/15, Rn. 66 in den Haftanstalten Giurgiu und Jilava unmenschliche Haftbedingungen festgestellt hat.
  • EGMR, 20.10.2016 - 7334/13

    MURSIC c. CROATIE

    Auszug aus OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22
    Der Überprüfung der Haftbedingungen unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sind die hierzu in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entwickelten Maßstäbe zugrunde zu legen (dazu siehe die Entscheidung des EGMR , Urteil vom 30.10.2016, Mursic v. Kroatien - Nr. 7334/13): Danach folgt aus einer Unterschreitung des persönlichen Raums von 3 qm pro Gefangenem in einem Gemeinschaftshaftraum die starke Vermutung einer Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aus Art. 3 EMRK , die normalerweise nur widerlegt werden kann, wenn es sich lediglich um eine kurze, gelegentliche und unerhebliche Reduzierung des persönlichen Raums handelt, ausreichende Bewegungsfreiheit und Aktivitäten außerhalb des Haftraums gewährleistet sind und die Strafe in einer geeigneten Haftanstalt vollzogen wird, wobei es keine die Haft erschwerenden Bedingungen geben darf (vgl. EGMR , Mursic v. Kroatien, a.a.O., §§ 124-126, 130-138).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei

    Auszug aus OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22
    Auslieferungshaft kann insbesondere dann unverhältnismäßig sein, wenn der Tatvorwurf geringe Bedeutung hat und die Straferwartung nicht im Verhältnis zur Belastung des Verfolgten durch Inhaftnahme und Auslieferung sowie zum Verfahrensaufwand steht (st. Rspr. des Senats, siehe zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 12.06.2018 - 1 Ausl. A 27/18; siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Ausl 1246/09, juris Rn. 19, NJW 2010, 1617 ).
  • OLG Bremen, 03.09.2021 - 1 AuslA 45/20

    Zur Zulässigkeit einer Auslieferung nach Rumänien im Hinblick auf die konkreten

    Auszug aus OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22
    Dies ergibt sich insbesondere bereits aus früheren Entscheidungen des Senats (siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 30.06.2016 - 1 Ausl A 23/15, juris; Beschluss vom 03.09.2021 - 1 Ausl A 45/20, juris, OLGSt IRG § 83 Nr. 22), aber auch aus dem jüngsten Bericht des European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) vom 14.04.2022 (CPT/Inf (2022) 06), aus dem sich das Fortbestehen unmenschlicher Haftbedingungen in mehreren der besuchten rumänischen Haftanstalten ergibt, namentlich auch in der Haftanstalt Galati, in der auch der Verfolgte im Fall seiner Überstellung mit Wahrscheinlichkeit untergebracht sein würde.
  • EuGH, 25.07.2018 - C-220/18

    Eine etwaige Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat vor der

    Auszug aus OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22
    EU 2018, Nr. C 328, 23 (Ls.) = NJW-Spezial 2018, 569 , Ls.).
  • OLG Bremen, 02.07.2015 - 1 AuslA 16/15
    Auszug aus OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22
    Anders als § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO verlangt § 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG keine "bestimmten Tatsachen" als Grundlage der Überzeugung von der Fluchtgefahr (st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse vom 02.07.2015 - 1 Ausl. A 16/15 und 19.10.2016 - 1 Ausl. A 15/16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06, juris Rn. 16, NJW 2007, 613 ).
  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22
    EU 2016, Nr. C 211, 21-22 (Ls.) = NJW 2016, 1709 ), dass die vollstreckende Justizbehörde, sofern sie über objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben verfügt, die das Vorliegen systemischer oder allgemeiner Mängel in den Schutzmechanismen des Ausstellungsmitgliedstaats belegen, konkret und genau prüfen muss, ob es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die betroffene Person in diesem Mitgliedstaat einer echten Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 der Europäischen Grundrechtecharta ausgesetzt sein wird, falls sie ihm übergeben wird.
  • OLG Bremen, 22.06.2018 - 1 AuslA 27/18

    Zulässigkeit der Aufhebung der Anordnung der Beteiligung eines

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

  • OLG Bremen, 30.06.2016 - 1 AuslA 23/15

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung

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