Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.06.2016 - 1 AR 19/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24776
OLG Celle, 01.06.2016 - 1 AR 19/16 (https://dejure.org/2016,24776)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.06.2016 - 1 AR 19/16 (https://dejure.org/2016,24776)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 1 AR 19/16 (https://dejure.org/2016,24776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 111i Abs. 2; StPO § 111i Abs. 3 S. 5; StPO § 111i Abs. 4; StPO § 162 Abs. 3; StPO § 111c; StPO § 111d
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung der Beschlagnahme oder des dinglichen Arrestes nach Anklageerhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung der Beschlagnahme oder des dinglichen Arrestes nach Anklageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Beschlagnahme oder des dinglichen Arrests infolge Befriedigung des Verletzten: Zuständiges Gericht für die Entscheidung nach Rechtskraft

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung der Beschlagnahme oder des dinglichen Arrestes nach Anklageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 17
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 1 Ws 178/13

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2016 - 1 AR 19/16
    Die entgegenstehende Rechtsprechung des OLG Stuttgart (NStZ 2015, 50), der sich auch das OLG Hamm (NStZ-RR 2015, 7) angeschlossen hat und nach der eine Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichtes gegeben sei, sei abzulehnen.
  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2016 - 1 AR 19/16
    Mit der Änderung von § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO und dem neu geschaffenen § 162 Abs. 3 StPO-E wird höchstrichterliche Rechtsprechung umgesetzt, nach der - abweichend von dem Wortlaut von § 162 StPO - die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters mit der Anklageerhebung endet und Ermittlungshandlungen durch das jeweils mit der Sache befasste Gericht anzuordnen sind (BGHSt 27, 253; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 162, Rn. 16 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 04.01.2016 - 2 Ws 459/15

    Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrests für einen befristeten Zeitraum:

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2016 - 1 AR 19/16
    Er bezog sich dabei auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 4. Januar 2016 (Az.: 2 WS 459/15).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - 2 Ws 434/13

    Zuständigkeit für Arrest- und darauf beruhende Vollzugsmaßnahmen nach

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2016 - 1 AR 19/16
    d) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. Januar 2011 (a.a.O.) und diesem folgend der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. September 2013 (NStZ-RR 2014, 85) beziehen sich im Übrigen nicht auf die Auslegung des § 111i Abs. 2 bis 4 StPO, sondern auf die Zulassung der Zwangsvollstreckung gem. § 111g Abs. 2 StPO beziehungsweise auf Maßnahmen in Vollziehung eines Arrests gem. § 111f Abs. 5 StPO.
  • OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2016 - 1 AR 19/16
    Es stützt sich dabei auf die Rechtsprechung und des OLG Hamburg (NStZ 2012, 51).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2016 - 1 Ws 165/15

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

    Denn nach in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretener, vom Senat geteilter Auffassung bleibt auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens das nach Anklageerhebung mit der Sache befasste Gericht, das zuvor die Feststellungen und Anordnungen nach § 111 i Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 StPO getroffen hat, für die Entscheidung über die Aufhebung des dinglichen Arrestes nach § 111 i Abs. 3 Satz 5 StPO zuständig (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2015, 50, 52; OLG Celle, Beschluss vom 1. Juni 2016 - 1 AR 19/16 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht