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   OLG Celle, 01.12.2006 - 9 W 91/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3433
OLG Celle, 01.12.2006 - 9 W 91/06 (https://dejure.org/2006,3433)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.12.2006 - 9 W 91/06 (https://dejure.org/2006,3433)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 9 W 91/06 (https://dejure.org/2006,3433)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Handelsregisterverfahren: Prüfungskompetenz des Registergerichts bei Eintragungantrag für eine Zweigniederlassung einer englischen "private limited company"; notwendiger Inhalt des Eintragungsantrages hinsichtlich Unternehmensgegenstand und Alleinvertretungsberechtigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13e Abs. 2 S. 2 HGB; § 13g Abs. 2 HGB; § 8 Abs. 4 GmbHG
    Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich der Genehmigungspflichtigkeit der inländischen Tätigkeit bei Eintragung einer Zweigniederlassung einer private limited company (plc) ; Hinreichend individualisierte Angabe des Geschäftsgegenstandes; Angabe der ...

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 13 d; 13 e; 13 g
    Voraussetzungen der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich der Genehmigungspflichtigkeit der inländischen Tätigkeit bei Eintragung einer Zweigniederlassung einer private limited company (plc) ; Hinreichend individualisierte Angabe des Geschäftsgegenstandes; Angabe der ...

  • Judicialis

    HGB § 13b Abs. 3; ; HGB § 13d; ; HGB § 13d Abs. 3; ; HGB § 13e; ; HGB § 13e Abs. 2 Satz 2; ; HGB § 13g; ; HGB § 15; ; GmbHG § 8 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Eintragung der Zweigniederlassung einer "private limited company" - Angabe des Unternehmensgegenstandes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eintragung der Zweigniederlassung einer private limited company ins Handelsregister ? Prüfungskompetenz des Registergerichts ? Eintragungshindernisse: Keine hinreichende Individualisierung des Unternehmensgegenstands und keine Angabe der Vertretungsbefugnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Registervorschriften gelten auch für "Limited"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 71
  • DB 2007, 681
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05

    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2006 - 9 W 91/06
    Die Richtlinie soll nämlich ihrem Zweck nach öffentlichrechtliche Genehmigungspflichten nicht verhindern, sondern regeln, in welchem Umfang Offenlegungen von Urkunden und Angaben von den registerführenden Stellen der einzelnen Mitgliedsstaaten verlangt werden können (Klose-Mokroß, DStR 2005, 971, 975), weshalb teilweise angenommen wird, dass Vorschriften europarechtskonform dahingehend ausgelegt werden müssen, dass der Gegenstand der Zweigniederlassung in das Handelsregister einzutragen ist, da Art. 2 Abs. 1 b der Zweigniederlassungsrichtlinie lediglich die Offenlegung der Tätigkeit der Zweigniederlassung verlangt (OLG Frankfurt, 20 W 315/05).
  • LG Bielefeld, 08.07.2004 - 24 T 7/04

    Pflicht zur Angabe eines konkreten Gegenstandes der Zweigniederlassung einer

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2006 - 9 W 91/06
    Auch der Gesetzgeber ging bei der Umsetzung der Zweigniederlassungsrichtlinie ohne weiteres davon aus, dass die bisher geltenden Erfordernisse des § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG i. V. m. § 13 b Abs. 3 HGB a. F. in die Neuregelung zu übernehmen seien (BT-Drs. 12/3908, S. 15 f.; zur Angabe des Geschäftsgegenstandes der Zweigniederlassung auch LG Bielefeld, GmbHR 2005, 98, 99).
  • OLG Schleswig, 09.01.2008 - 2 W 278/07

    Handelsregister: Anforderung an die Eintragung der inländischen

    In der Rechtsprechung besteht inzwischen Einigkeit, dass sich diese Regelungen nicht auf das Unternehmen, sondern allein auf die inländische Zweigniederlassung beziehen, und sich das Recht der Zweigniederlassung und deren Eintragung in das Handelsregister ausschließlich nach deutschem Recht beurteilen (vgl. § 13 d Abs. 3 HGB), das für die Bezeichnung des Geschäftsgegenstandes eine ausreichende Konkretisierung und Individualisierung fordert (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG; 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG; OLG Hamm NZG 2005, 930; OLG Jena DNotZ 2006, 153; OLG Frankfurt NZG 2006, 516; OLG Düsseldorf NZG 2006, 317; OLG Celle GmbHR 2007, 203; Wachter GmbHR 2005, 99, 101; 2007, 205).
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