Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.04.1989 - 4 U 57/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10384
OLG Celle, 07.04.1989 - 4 U 57/88 (https://dejure.org/1989,10384)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.04.1989 - 4 U 57/88 (https://dejure.org/1989,10384)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. April 1989 - 4 U 57/88 (https://dejure.org/1989,10384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,10384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 268 Abs. 3 BGB; § 873 BGB; § 877 BGB; § 1150 BGB; § 1192 BGB; § 1151 BGB
    Rechtsübergang bezüglich eines Grundpfandrechts; Ablösungsvorgang im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens; Rangordnung einzelner Teile des Grundpfandrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsübergang bezüglich eines Grundpfandrechts; Ablösungsvorgang im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens; Rangordnung einzelner Teile des Grundpfandrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1990, 860
  • Rpfleger 1990, 378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 28.09.1984 - 3 W 146/84

    Keine Aufteilung eines einheitlichen Grundpfandrechts in rangverschiedene

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.1989 - 4 U 57/88
    Folgerichtig hat die Rechtsprechung angenommen, bei der erstmaligen Eintragung könne ein einheitliches Grundpfandrecht nur einen einheitlichen Rang haben; die Eintragung mit unterschiedlichem Rang einzelner Teilbeträge desselben Rechts sei unzulässig (OLG Zweibrücken, Rpfleger 1985, 54).
  • OLG Hamm, 24.11.1987 - 15 W 495/87

    Abtretung einer rangletzten Teil-Briefgrundschuld außerhalb des Grundbuches

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.1989 - 4 U 57/88
    Sie erleichtert zwar die Schaffung unterschiedlicher Rangverhältnisse von Teilgrundpfandrechten (indem die Zustimmung des Eigentümers in Ausnahme von § 880 Abs. 2 BGB für nicht erforderlich erklärt wird), läßt aber den Grundsatz unberührt, daß die Änderung des Rangverhältnisses eine Inhaltsänderung des Grundpfandrechts darstellt, die eine dingliche Einigung - oder zumindest eine einseitige Erklärung des Grundpfandrechtsgläubigers - sowie die Eintragung in das Grundbuch erfordert ( §§ 873, 877 BGB ; Palandt/Bassenge, BGB, 48. Auflage, § 877 Anm. 2 a; für die Teilabtretung einer Briefhypothek verbunden mit einer Rangvereinbarung siehe allerdings OLG Hamm WM 1988, 112 = Rpfleger 1988, 58; dazu Schmid, Rpfleger 1988, 136).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht