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   OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99   

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https://dejure.org/2001,8471
OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99 (https://dejure.org/2001,8471)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.02.2001 - 22 U 157/99 (https://dejure.org/2001,8471)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 22 U 157/99 (https://dejure.org/2001,8471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verjährungsunterbrechung bei Genehmigung der Klageerhebung eines Nichtberechtigten; unwirksame Forderungsabtretung mangels Handelsregistereintragung der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 181 BGB ; § 209 BGB ; § 222 BGB ; § 631 BGB ; § 15 Abs. 1 HGB
    Berechtigung der Zahlungsverweigerung restlichen Werklohns; Verjährungsfrist; Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Unwirksamkeit des Entgegenhaltens der Abtretung; Fehlende Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ins Handelsregister; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der Zahlungsverweigerung restlichen Werklohns; Verjährungsfrist; Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Unwirksamkeit des Entgegenhaltens der Abtretung; Fehlende Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ins Handelsregister; ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § 209; ; BGB § 222; ; BGB § 631; ; HGB § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181 § 209 § 222 § 631; HGB § 15 Abs. 1
    Keine Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei Forderungsabtretung bei fehlender Eintragung der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99

    Eintragung der Befreiung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH vom Verbot

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99
    Aus § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, wonach einzutragen ist, welche Vertretungsbefugnis die Geschäftsführer haben, folgt, dass die Gestattung des Selbstkontrahierens eine eintragungspflichtige Tatsache ist (BGHZ 87, S. 59 (61) und Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 181 Rdn. 21), soweit sie sich nicht nur auf ein konkretes Einzelgeschäft bezieht (Scholz-Winter, GmbHG, 9. Aufl., § 10 Rdn. 13 und Baumbach-Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., § 35 Rdn. 75), wobei die Eintragungspflicht auch für eine GmbH & Co. KG hinsichtlich der Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH gilt (BayObLG NJW-RR 2000, S. 562).

    Denn die Klägerin wird organschaftlich durch die Geschäftsführer ihrer Komplementär GmbH vertreten und sie will der Beklagten entgegenhalten, dass die Geschäftsführerin ####### ihrer Komplementär GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, sodass es insoweit nicht von Bedeutung ist, dass es sich bei der Komplementär GmbH um eine von der Klägerin verschiedene Rechtspersönlichkeit handelt (vgl. auch BayObLG NJW-RR 2000, S. 562).

  • BGH, 01.12.1975 - II ZR 62/75

    Umfang des Vertrauensschutzes in die Richtigkeit des Handelsregisters; Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99
    Deshalb ist es aber auch nicht möglich, die in § 15 Abs. 1 HGB gezogenen Grenzen, innerhalb deren das Handelsregister eine Schutzwirkung entfalten soll, enger oder weiter zu ziehen, als sie dort tatbestandsmäßig normiert sind (BGHZ 65, S. 309 (311)).
  • BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82

    Gestattung des Selbstkontrahierens

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99
    Aus § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, wonach einzutragen ist, welche Vertretungsbefugnis die Geschäftsführer haben, folgt, dass die Gestattung des Selbstkontrahierens eine eintragungspflichtige Tatsache ist (BGHZ 87, S. 59 (61) und Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 181 Rdn. 21), soweit sie sich nicht nur auf ein konkretes Einzelgeschäft bezieht (Scholz-Winter, GmbHG, 9. Aufl., § 10 Rdn. 13 und Baumbach-Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., § 35 Rdn. 75), wobei die Eintragungspflicht auch für eine GmbH & Co. KG hinsichtlich der Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH gilt (BayObLG NJW-RR 2000, S. 562).
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