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   OLG Celle, 11.05.2012 - 4 W 36/12   

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https://dejure.org/2012,11727
OLG Celle, 11.05.2012 - 4 W 36/12 (https://dejure.org/2012,11727)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.05.2012 - 4 W 36/12 (https://dejure.org/2012,11727)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - 4 W 36/12 (https://dejure.org/2012,11727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zerstörung des § 891 BGB durch eingetragenen Widerspruch gegen Alleineigentum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 891 BGB; § 899 BGB
    Rechtswirkungen eines im Grundbuch eingetragenen Widerspruchs gegen Alleineigentum im Hinblick auf die Vermutungswirkung des § 891 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirkungen eines im Grundbuch eingetragenen Widerspruchs gegen Alleineigentum im Hinblick auf die Vermutungswirkung des § 891 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortbestehen der Vermutungswirkung trotz gegen Alleineigentum eingetragenen Widerspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 891; BGB § 899
    Rechtswirkungen eines Widerspruchs im Grundbuch; Zerstörung der Vermutung des Eigentums des Eingetragenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspruch im Grundbuch eingetragen: Vermutungswirkung bleibt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 6
  • NJW-RR 2012, 1298
  • FGPrax 2012, 189
  • BauR 2012, 1693
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 04.08.2015 - 34 Wx 117/15

    Berichtigungsbewilligung und Unrichtigkeitsnachweis als einheitlicher

    Überdies wäre die gesetzliche Vermutung des § 891 BGB, die auch für das Grundbuchamt gilt (Palandt/Bassenge BGB 74. Aufl. § 891 Rn. 1 m. w. N.) und deren Widerlegung den vollen Beweis der Unrichtigkeit verlangt (z. B. OLG Frankfurt FGPrax 2012, 100; OLG Celle FGPrax 2012, 189), nicht schon durch die schlüssige Darlegung zur Unrichtigkeit der Eigentümereintragung und die Vorlage der Berichtigungsbewilligung zerstört.
  • VG Würzburg, 04.02.2019 - W 5 S 19.36

    Bauaufsichtliche Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am Wohngebäude nach

    Für die Widerlegung der Vermutung genügt nicht die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Eintragung oder eingetragene Widersprüche nach § 899 BGB und § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO; die Aufgabe des Widerspruchs beschränkt sich vielmehr darauf, die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs nach § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB auszuschließen (BGH, U.v. 26.9.1969 - V ZR 135/66 - juris; OLG Celle, B.v. 11.5.2012 - 4 W 36/12 - juris m.w.N.; Berger in: Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 17. Aufl. 2018, § 891 Rn. 4; Eckert in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 48. Edition, Stand: 1.8.2018, § 891 Rn. 20 m.w.N.).
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