Rechtsprechung
OLG Celle, 11.05.2012 - 4 W 36/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zerstörung des § 891 BGB durch eingetragenen Widerspruch gegen Alleineigentum
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 891 BGB; § 899 BGB
Rechtswirkungen eines im Grundbuch eingetragenen Widerspruchs gegen Alleineigentum im Hinblick auf die Vermutungswirkung des § 891 BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirkungen eines im Grundbuch eingetragenen Widerspruchs gegen Alleineigentum im Hinblick auf die Vermutungswirkung des § 891 BGB
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Fortbestehen der Vermutungswirkung trotz gegen Alleineigentum eingetragenen Widerspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 891; BGB § 899
Rechtswirkungen eines Widerspruchs im Grundbuch; Zerstörung der Vermutung des Eigentums des Eingetragenen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerspruch im Grundbuch eingetragen: Vermutungswirkung bleibt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Wirkung des Widerspruchs
Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 05.09.2011 - BO-2424
- OLG Celle, 11.05.2012 - 4 W 36/12
Papierfundstellen
- NJW 2012, 6
- NJW-RR 2012, 1298
- FGPrax 2012, 189
- BauR 2012, 1693
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 04.08.2015 - 34 Wx 117/15
Berichtigungsbewilligung und Unrichtigkeitsnachweis als einheitlicher …
Überdies wäre die gesetzliche Vermutung des § 891 BGB, die auch für das Grundbuchamt gilt (…Palandt/Bassenge BGB 74. Aufl. § 891 Rn. 1 m. w. N.) und deren Widerlegung den vollen Beweis der Unrichtigkeit verlangt (z. B. OLG Frankfurt FGPrax 2012, 100; OLG Celle FGPrax 2012, 189), nicht schon durch die schlüssige Darlegung zur Unrichtigkeit der Eigentümereintragung und die Vorlage der Berichtigungsbewilligung zerstört. - VG Würzburg, 04.02.2019 - W 5 S 19.36
Bauaufsichtliche Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am Wohngebäude nach …
Für die Widerlegung der Vermutung genügt nicht die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Eintragung oder eingetragene Widersprüche nach § 899 BGB und § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO; die Aufgabe des Widerspruchs beschränkt sich vielmehr darauf, die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs nach § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB auszuschließen (BGH, U.v. 26.9.1969 - V ZR 135/66 - juris; OLG Celle, B.v. 11.5.2012 - 4 W 36/12 - juris m.w.N.;… Berger in: Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 17. Aufl. 2018, § 891 Rn. 4;… Eckert in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 48. Edition, Stand: 1.8.2018, § 891 Rn. 20 m.w.N.).