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   OLG Celle, 14.03.2013 - 10 WF 76/13   

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https://dejure.org/2013,4522
OLG Celle, 14.03.2013 - 10 WF 76/13 (https://dejure.org/2013,4522)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.03.2013 - 10 WF 76/13 (https://dejure.org/2013,4522)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. März 2013 - 10 WF 76/13 (https://dejure.org/2013,4522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1613 Abs. 1; BGB § 1712; BGB § 1715 Abs. 2; RegelBetrV § 1
    Inverzugsetzung für Kindesunterhalt nach Volljährigkeit durch das als "Beistand" tätige bzw. "um Berechnung des Unterhalts gebetene" Jugendamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inverzugsetzung für Kindesunterhalt nach Volljährigkeit durch das als "Beistand" tätige bzw. "um Berechnung des Unterhalts gebetene" Jugendamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Inverzugsetzung für Kindesunterhalt durch das Jugendamt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Kindesunterhalt durch Jugendamt setzt ordnungsgemäße Bevollmächtigung voraus

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt nach Volljährigkeit unter Mithilfe des Jugendamtes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 12.05.2011 - 10 WF 135/11

    Die Geltendmachung rückständigen Unterhalts ist mutwillig bei nicht zeitnahem

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 10 WF 76/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates ist die Geltendmachung rückständigen Unterhalts mutwillig im Sinne des § 114 ZPO, soweit der Antragsteller ohne nachvollziehbaren Grund nicht zeitnah nach einem Auskunfts- oder Zahlungsverlangen einen verfahrenseinleitenden Antrag bei Gericht stellt und aufgrund der Werterhöhung gemäß § 51 Abs. 2 FamGKG erhebliche Mehrkosten entstehen (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2010 - 10 WF 209/10 - FamRZ 2011, 50 f. = NJW-RR 2010, 1517 = MDR 2011, 170 f. = juris sowie vom vom 12. Mai 2011 - 10 WF 135/11 - MDR 2011, 1199 f. = JAmt 2011, 425 f. = juris = BeckRS 2011, 13913 = FamRZ 2012 f. [Ls] = JurBüro 2011, 430 [Ls]).

    Insofern kommt es hier auch nicht weiter auf die Frage an, ob das Jugendamt, dem gegenüber junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII einen Anspruch auf "Beratung und Unterstützung" haben, in diesem Rahmen überhaupt zu einer gewillkürten rechtlichen Vertretung befugt ist (vgl. für die parallele Frage der Vertretung einer nicht verheirateten Mutter für Ansprüche nach § 1615l BGB im Rahmen der Beistandschaft für das minderjährige Kind bereits Senatsbeschluß vom 12. Mai 2011 - 10 WF 135/11 - a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 10 WF 107/06

    Kindesunterhalt: Geltendmachung des Unterhalts nach Eintritt der Volljährigkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 10 WF 76/13
    Mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes entfällt jedoch zugleich auch die Ausübung der Sorge durch die Eltern, so daß mit Eintritt der Volljährigkeit eine Antragsmöglichkeit der Eltern auf eine Beistandschaft wegfällt und zugleich auch eine etwa bestehende Beistandschaft endet (vgl. i.E. auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 8. August 2000 - 2 WF 99/00 - JAmt 2001, 320 f. = OLGR Karlsruhe 2011, 150 = juris; OLG Brandenburg, Beschluß vom 28. Juni 2006 - 10 WF 107/06 - FamRZ 2006, 1782 f. = JAmt 2006, 519 f. = NJW-RR 2007, 75 f. = juris).
  • OLG Celle, 05.07.2010 - 10 WF 209/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung hinsichtlich der rückwirkenden Abänderung

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 10 WF 76/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates ist die Geltendmachung rückständigen Unterhalts mutwillig im Sinne des § 114 ZPO, soweit der Antragsteller ohne nachvollziehbaren Grund nicht zeitnah nach einem Auskunfts- oder Zahlungsverlangen einen verfahrenseinleitenden Antrag bei Gericht stellt und aufgrund der Werterhöhung gemäß § 51 Abs. 2 FamGKG erhebliche Mehrkosten entstehen (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2010 - 10 WF 209/10 - FamRZ 2011, 50 f. = NJW-RR 2010, 1517 = MDR 2011, 170 f. = juris sowie vom vom 12. Mai 2011 - 10 WF 135/11 - MDR 2011, 1199 f. = JAmt 2011, 425 f. = juris = BeckRS 2011, 13913 = FamRZ 2012 f. [Ls] = JurBüro 2011, 430 [Ls]).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 2 WF 99/00

    Erlöschen der Beistandschaft - Volljährigkeit des Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 10 WF 76/13
    Mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes entfällt jedoch zugleich auch die Ausübung der Sorge durch die Eltern, so daß mit Eintritt der Volljährigkeit eine Antragsmöglichkeit der Eltern auf eine Beistandschaft wegfällt und zugleich auch eine etwa bestehende Beistandschaft endet (vgl. i.E. auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 8. August 2000 - 2 WF 99/00 - JAmt 2001, 320 f. = OLGR Karlsruhe 2011, 150 = juris; OLG Brandenburg, Beschluß vom 28. Juni 2006 - 10 WF 107/06 - FamRZ 2006, 1782 f. = JAmt 2006, 519 f. = NJW-RR 2007, 75 f. = juris).
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