Rechtsprechung
OLG Celle, 25.05.2010 - 10 WF 347/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Versorgungsausgleich: Gegenstandswertfestsetzung bei negativer Feststellungsentscheidung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs bei negativer Feststellungsentscheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs bei negativer Feststellungsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamGKG § 50
Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs bei negativer Feststellungsentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 12.10.2009 - 602 F 4458/09
- OLG Celle, 25.05.2010 - 10 WF 347/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 2103
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 08.03.2022 - 6 WF 37/22
Verfahrenswert für Folgesache Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund
FamRZ 2011, 1813; OLG Celle FamRZ 2010, 2103).Die überwiegende Auffassung sieht in einem solchen Fall hingegen keine Veranlassung für eine Heranziehung des Mindestwerts oder eine Absenkung nach § 50 Abs. 3 FamGKG (OLG Stuttgart FamRZ 2019, 2025; OLG Brandenburg BeckRS 141524; OLG Celle FamRZ 2010, 2103).
- OLG Celle, 28.10.2013 - 10 WF 350/13
Versorgungsausgleich; Gegenstandswert
Auch in Fällen, in denen wegen kurzer Ehezeit kein Versorgungsausgleich stattfindet, ist der Regelfall die Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG (Festhaltung OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 10 WF 347/09 -).Der Senat hält hierzu an seiner in den Beschlüssen vom 25. Mai 2010 - 10 WF 347/09 (FamRZ 2010, 2103 = AGS 2010, 397 = juris) und vom 3. Februar 2010 - 10 WF 380/09 - näher begründeten Rechtsauffassung fest, wonach in Fällen, in denen gemäß § 3 Abs. 3 VersAusglG kein Versorgungsausgleich stattfindet, nicht grundsätzlich nur der Mindestwert nach § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG festzusetzen ist.
- OLG Celle, 20.09.2012 - 10 WF 235/12
Gebührenfreiheit einer unstatthaften Beschwerde gegen die Festsetzung des …
Dabei wurde auf einen Senatsbeschluss vom 25. Mai 2010 (10 WF 347/09) hingewiesen, in dem ausgeführt worden ist, dass für den Versorgungsausgleich auch dann ein Wert festzusetzen ist, wenn kein Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG gestellt worden und deshalb eine negative Feststellungsentscheidung nach § 224 Abs. 3 FamFG zu treffen ist.Der Senatsbeschluss vom 25. Mai 2010 (FamRZ 2010, 2103) steht dem nicht entgegen.
- OLG Stuttgart, 23.05.2019 - 11 WF 79/19
Scheidungsverbund: Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs in einer …
Dagegen hat das OLG Celle (FamRZ 2010, 2103) entschieden, dass für den Versorgungsausgleich auch dann ein Verfahrenswert festzusetzen ist, wenn die Ehegatten den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung ausgeschlossen haben und der Verfahrenswert auch in diesem Fall nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG und nicht nach dem Mindestwert des § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG festzusetzen ist. - OLG Koblenz, 18.02.2014 - 13 WF 157/14
Wertfestsetzung für die Folgesache Versorgungsausgleich: Verfahrenswert bei …
Zwar bedarf es auch in solch einem Fall aufgrund der Prüfungstätigkeit des Familiengerichts (§§ 6 Abs. 2, 8 VersAusglG) und der auszusprechenden Negativfeststellung (§ 224 Abs. 3 FamFG) einer Wertfestsetzung für den Versorgungsausgleich (vgl. OLG München FamRZ 2011, 1813 und OLG Celle FamRZ 2010, 2103). - OLG München, 31.05.2011 - 12 WF 831/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Festsetzung des Verfahrenswerts unabhängig von …
Der Senat folgt den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf, FamRZ 2010, 2102 = JurBüro 2011, 259 (vgl. auch OLG Celle FamRZ 2010, 2103), die vom Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin im Schriftsatz vom 17.5.2011 zitiert wird und der h. M in der Literatur (…Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 3 ZPO Rn.160) und nimmt auf diese ausdrücklich nach eigener Sachprüfung Bezug. - OLG Nürnberg, 06.07.2010 - 7 UF 1415/09
Vollständige Neuberechnung des Versorgungsausgleichs nach neuem Recht ist bei …
Dieses ist bei der Berechnung des Verfahrenswertes zu berücksichtigen, weil es hierbei nicht darauf ankommt, dass ein Anrecht auch ausgeglichen wird (…Schult-Bunert/Weinreich a.a.O. Rn 4 zu § 50 FamGKG ; OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2010, 10 WF 347/09, veröffentlicht in [...]).