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   OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19   

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https://dejure.org/2020,13547
OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19 (https://dejure.org/2020,13547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.04.2020 - Verg 30/19 (https://dejure.org/2020,13547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. April 2020 - Verg 30/19 (https://dejure.org/2020,13547)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Auftragsbekanntmachung über Kanalbauarbeiten Präklusion wegen Nichterfüllung einer Rügeobliegenheit Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge Entbehrlichkeit einer Rüge im Einzelfall Auslegung einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ein vermeintlich eindeutiges Angebot kann unklar sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Rüge eines Vergaberechtsverstoßes ohne Anhaltspunkte oder Indizien

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsauslegung: Dürfen Angebote jetzt doch nachgebessert werden?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch ein vermeintlich eindeutiges Angebot kann unklar sein! (VPR 2020, 137)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch ein eindeutiges Angebot kann unklar sein! (IBR 2020, 418)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 739
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
    Danach ist an Rügen zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergaberechtsverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (vgl. Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - 11 Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 18 f.).

    Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.05.2012 - Verg W 5/12, zitiert nach juris, Tz. 4, und vom 20.11.2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG München, Beschlüsse vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f., und vom 02.08.2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 15 f.).

    Zudem muss er, um eine Überprüfung zu ermöglichen, angeben, woher seine Erkenntnisse stammen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012, Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
    Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge hat der Senat in jüngerer Zeit in mehreren Beschlüssen wiederholt ausführlich dargelegt (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 15.01.2020 - VII-Verg 20/19, vom 16.08.2019 - VII-Verg 56/18, und vom 12.06.2019 - VII-Verg 54/18, jeweils zitiert nach juris).

    Ein solches erst im Nachprüfungsantrag enthaltenes Vorbringen ist nur ausnahmsweise dann nicht präkludiert, wenn Voraussetzungen vorliegen, wie sie in dem vom Senat entschiedenen Beschwerdeverfahren VII-Verg 54/18 gegeben waren.

    Dort hatte das antragstellende Unternehmen zunächst eine unzulässige Rüge ins Blaue hinein erhoben (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2019 - VII-Verg 54/18, zitiert nach juris, Tz. 73 f.).

    Eine Situation, die jener im Beschwerdeverfahren VII-Verg 54/18 vergleichbar ist, liegt hier jedoch nicht vor.

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - Verg 53/06

    Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die eine Erklärung begleitenden Umstände bei der Auslegung berücksichtigt werden können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 36, vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16, zitiert nach juris, Tz. 46, und vom 12.03.2007 - VII-Verg 53/06, zitiert nach juris, Tz. 59).

    Schließlich ist anerkannt, dass es auf das Erklärungsverständnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Erklärungsempfänger ankommt (Senatsbeschluss vom 13.03.2019 - VII-Verg 42/18, zitiert nach juris, Tz. 42; Senatsbeschluss vom 12.03.2007 - VII-Verg 53/06, zitiert nach juris, Tz. 58 f.; OLG München, Beschluss vom 21.02.2008 - Verg 1/08, zitiert nach juris, Tz. 31 und 47).

    Spätere Äußerungen sind dabei insoweit berücksichtigungsfähig, als sie Aufschluss über das Verständnis bei Erklärungszugang geben (Senatsbeschlüsse vom 13.03.2019 - VII-Verg 42/18, zitiert nach juris, Tz. 42, und vom 12.03.2007 - VII-Verg 53/06, zitiert nach juris, Tz. 59; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 19).

  • OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14

    Anderes als ausgeschriebenes Betonsteinpflaster angeboten: Angebotsausschluss!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
    Einigkeit besteht in der Rechtsprechung zudem darüber, dass bei der Auslegung von Bietererklärungen die Gebote eines transparenten Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter berücksichtigt werden müssen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 20; BayObLG, Beschluss vom 11.02.2004 - Verg 1/04, zitiert nach juris, Tz. 12), auf die auch § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A 2019 ausdrücklich Bezug nimmt.

    Spätere Äußerungen sind dabei insoweit berücksichtigungsfähig, als sie Aufschluss über das Verständnis bei Erklärungszugang geben (Senatsbeschlüsse vom 13.03.2019 - VII-Verg 42/18, zitiert nach juris, Tz. 42, und vom 12.03.2007 - VII-Verg 53/06, zitiert nach juris, Tz. 59; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Die Gebote eines fairen Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 20) stehen dem nicht entgegen, weil eine Manipulationsgefahr in diesem Fall nicht besteht.

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Metallbau- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
    Mit der von der Antragstellerin gewählten Begründung wird aus Sicht eines mit den Umständen vertrauten Dritten in der Lage der Vergabestelle (vgl. Senatsbeschluss vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16, zitiert nach juris, Tz. 43) eine Rüge ohne Substanz und auf bloßen Verdacht hin ins Blaue hinein erhoben.

    Maßstab der Auslegung einer Bietererklärung nach §§ 133, 157 BGB ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (Senatsbeschluss vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16, zitiert nach juris, Tz. 43).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die eine Erklärung begleitenden Umstände bei der Auslegung berücksichtigt werden können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 36, vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16, zitiert nach juris, Tz. 46, und vom 12.03.2007 - VII-Verg 53/06, zitiert nach juris, Tz. 59).

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
    Wie eine Auslegung des Angebotsschreibens der Beigeladenen unter Berücksichtigung der außerhalb der Erklärung liegenden Umstände ergibt, war das Angebot bezüglich der Erklärung zum Nachunternehmereinsatz unter Ziffer II. des Angebotsschreibens trotz des eindeutigen Wortlauts unklar und demzufolge nach § 15 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuklären (vgl. zur Aufklärungspflicht BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17 - Straßenbauarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 21; Senatsbeschlüsse vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 38, und vom 21.10.2015 - VII-Verg 35/15, zitiert nach juris, Tz. 34 f.).

    Mit diesen Vorschriften ist einer strengen Handhabung von Ausschlussgründen, die allein vom Gedanken formaler Ordnung geprägt ist, die gesetzliche Grundlage entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17 - Straßenbauarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 23; Urteil vom 19.06.2018 - X ZR 100/16 - Uferstützmauer , zitiert nach juris, Tz. 11).

    Bei Berücksichtigung derselben musste die Antragsgegnerin vor der Angebotsaufklärung für überwiegend wahrscheinlich halten, dass die unterlassene Markierung der Kästchen und die fehlende Eintragung von Nachunternehmerleistungen entweder auf einem Missverständnis (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17 - Straßenbauarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 14) oder aber auf Nachlässigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2016 - X ZR 122/14 - Tischlerarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 39) beruhte und die Beigeladene tatsächlich nicht sämtliche Leistungen im eigenen Betrieb ausführen lassen, sondern einen Teil davon Nachunternehmern übertragen wollte.

  • BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14

    Vergabeverfahren: Versendung von zwei Hauptangeboten auf elektronischem Weg im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
    Diese Erklärung, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen, entspricht inhaltlich der Standarderklärung zum Nachunternehmereinsatz im Formblatt 213EG des VHB Bund (Stand: Mai 2010), wenn das Formblatt 235EG nicht ausgefüllt wird ("Ich/Wir werde(n) die Leistungen, die ich/wir nicht im Formblatt 235EG angegeben habe(n), im eigenen Betrieb ausführen." - vgl. dazu BGH, Urteil vom 29.11.2016 - X ZR 122/14 - Tischlerarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 39, und OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2014 - 2 U 152/13, zitiert nach juris, Tz. 5, wo die dortige Klägerin als Bieterin mit ihrem Angebot das Formblatt 213EG zusammen mit einem unausgefüllten Formblatt 235EG eingereicht hatte, obwohl sie einen Nachunternehmereinsatz plante).

    Bei Berücksichtigung derselben musste die Antragsgegnerin vor der Angebotsaufklärung für überwiegend wahrscheinlich halten, dass die unterlassene Markierung der Kästchen und die fehlende Eintragung von Nachunternehmerleistungen entweder auf einem Missverständnis (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17 - Straßenbauarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 14) oder aber auf Nachlässigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2016 - X ZR 122/14 - Tischlerarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 39) beruhte und die Beigeladene tatsächlich nicht sämtliche Leistungen im eigenen Betrieb ausführen lassen, sondern einen Teil davon Nachunternehmern übertragen wollte.

  • BayObLG, 11.02.2004 - Verg 1/04

    Voraussetzungen für den Ausschluss in Vergabesachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
    Allerdings sind nur solche Umstände berücksichtigungsfähig, die auch dem Empfänger bei Zugang der Erklärung erkennbar sind (BayObLG, Beschluss vom 11.02.2004 - Verg 1/04, zitiert nach juris, Tz. 12, und Beschluss vom 16.09.2002 - Verg 19/02, zitiert nach juris, Tz. 18).

    Einigkeit besteht in der Rechtsprechung zudem darüber, dass bei der Auslegung von Bietererklärungen die Gebote eines transparenten Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter berücksichtigt werden müssen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 20; BayObLG, Beschluss vom 11.02.2004 - Verg 1/04, zitiert nach juris, Tz. 12), auf die auch § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A 2019 ausdrücklich Bezug nimmt.

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
    Wie eine Auslegung des Angebotsschreibens der Beigeladenen unter Berücksichtigung der außerhalb der Erklärung liegenden Umstände ergibt, war das Angebot bezüglich der Erklärung zum Nachunternehmereinsatz unter Ziffer II. des Angebotsschreibens trotz des eindeutigen Wortlauts unklar und demzufolge nach § 15 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuklären (vgl. zur Aufklärungspflicht BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17 - Straßenbauarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 21; Senatsbeschlüsse vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 38, und vom 21.10.2015 - VII-Verg 35/15, zitiert nach juris, Tz. 34 f.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die eine Erklärung begleitenden Umstände bei der Auslegung berücksichtigt werden können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 36, vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16, zitiert nach juris, Tz. 46, und vom 12.03.2007 - VII-Verg 53/06, zitiert nach juris, Tz. 59).

  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
    Danach ist an Rügen zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.05.2012 - Verg W 5/12, zitiert nach juris, Tz. 4, und vom 20.11.2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG München, Beschlüsse vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f., und vom 02.08.2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 15 f.).

  • VK Rheinland, 28.08.2019 - VK 25/19

    Benennung spezieller Nachunternehmerleistungen kann nachgefordert werden!

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02

    Begründungserfordernis; Nachprüfungsauftrag; Ausschlussfristen

  • OLG Brandenburg, 20.11.2012 - Verg W 10/12

    Anforderungen an den Nachweis der Befähigung des Auftragnehmers und seiner

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG München, 21.02.2008 - Verg 1/08

    Vergabeverfahren: Berücksichtigung von Begleitschreiben und nachträglichen

  • OLG Naumburg, 27.11.2014 - 2 U 152/13

    Tischlerarbeiten - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Aufhebung der Ausschreibung

  • OLG Naumburg, 26.01.2005 - 1 Verg 21/04

    "Ingenieurleistung"; Begriff der Nachunternehmerleistung bei einem Bauauftrag;

  • BayObLG, 16.09.2002 - Verg 19/02

    Ausschluss des Angebots im Vergabeverfahren bei Änderungen an

  • BGH, 19.06.2018 - X ZR 100/16

    Zuschlagsfähigkeit eines spekualtiv ausgestalteten Angebots durch Drohen dem

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter

  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - 1 Verg 4/05

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachschieben von Vergabeverstößen; Prüfung des

  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

  • OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18

    Entstehung der Rügeobliegenheit im Vergabenachprüfungsverfahren vor

  • OLG Brandenburg, 29.05.2012 - Verg W 5/12

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde in einem

  • OLG München, 11.06.2007 - Verg 6/07

    Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes: Rüge "ins Blaue" hinein?

  • OLG Brandenburg, 06.10.2006 - Verg W 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei vorteilhafter Handhabung eines

  • BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21

    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen und

    Zwar kann sich eine nach dem Wortlaut zunächst eindeutig erscheinende Erklärung bei Auslegung nach §§ 133, 157 BGB als unklar und damit aufklärungsbedürftig erweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. April 2020, VII-Verg 30/19 - Rohrvortrieb, juris Rn. 72 f. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge hat der Senat im Beschluss vom 01.04.2020 - VII-Verg 30/19 - zuletzt Folgendes ausgeführt:.
  • VK Niedersachsen, 29.10.2020 - VgK-34/20

    Unvollständiges Angebot kann nachgebessert werden!

    Eine formale Verengung der bisher (vgl. jüngst allerdings auch mit Argumenten im Sinne der Antragsgegnerin OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2020 - Verg 30/19) in der Rechtsprechung großzügigen Auslegung zum Inhalt der Rüge würde in einer solchen Situation eine sachliche aufklärende Arbeit erheblich, möglicherweise unangemessen unterbinden.

    Das OLG Düsseldorf hat jüngst dazu ausgeführt, dass die seit 2016 geltenden Regelungen einer strengen Handhabung von Ausschlussgründen, die allein vom Gedanken formaler Ordnung geprägt sei, die gesetzliche Grundlage entzogen habe (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2020 - Verg 30/19 zu § 16a EU VOB/A).

    Angaben, die sich auf Fähigkeiten des Unternehmens beziehen, sogenannte Eignungskriterien, dürfen sogar korrigiert werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2020 - Verg 30/19).

    Das entspricht § 56 Abs. 2 VgV (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2020 - Verg 30/19 für einen Fall zur strengeren Regelung des § 16a EU VOB/A, der an die erfolglose oder nicht fristgemäße Nachbesserung den Angebotsausschluss knüpft).

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