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   OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 140/01   

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https://dejure.org/2004,10279
OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 140/01 (https://dejure.org/2004,10279)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2004 - 21 U 140/01 (https://dejure.org/2004,10279)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2004 - 21 U 140/01 (https://dejure.org/2004,10279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit von gegenseitigen Verträgen als wucherähnliche Rechtsgeschäfte; Bereicherungsanspruch wegen Wucher bei Unerfahrenheit; Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung als Indiz für einen die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Umstandes; ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § ... 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 463; ; BGB § 463 Abs. 2; ; BGB § 482; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; BGB § 826; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag über ein Turnierpferd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 140/01
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, so kann dies den Schluss auf die bewusste oder grob fahrlässige Ausnutzung eines den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Umstandes rechtfertigen (BGHZ 146, 298 (302)).

    Sie greift nur dann nicht ein, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (BGHZ 146, 298 (305)).

    Ein solch grobes Missverhältnis im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erst dann angenommen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128 m.w.N.; BGH NJW 2002, 429 (432) m.w.N.; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 138, Rdnr. 34 ff.).

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 140/01
    Ein solch grobes Missverhältnis im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erst dann angenommen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128 m.w.N.; BGH NJW 2002, 429 (432) m.w.N.; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 138, Rdnr. 34 ff.).
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