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   OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - I-24 U 157/10   

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https://dejure.org/2011,7340
OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - I-24 U 157/10 (https://dejure.org/2011,7340)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2011 - I-24 U 157/10 (https://dejure.org/2011,7340)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2011 - I-24 U 157/10 (https://dejure.org/2011,7340)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Übernahme des Leasingvertrages auf Seiten des Leasingnehmers; Haftung des Bürgen bei Eintritt eines neuen Leasingnehmers

  • Betriebs-Berater

    Übernahme eines Leasingvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 311; BGB § 418
    Voraussetzungen der Übernahme des Leasingvertrages auf Seiten des Leasingnehmers; Haftung des Bürgen bei Eintritt eines neuen Leasingnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2319
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 24 U 30/05

    Folgen der Ausübung des Andienungsrechts des Leasinggebers bei Vertragsende;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 24 U 157/10
    Zwar trifft der Vertrag hierüber keine ausdrückliche Regelung (vgl. zu einer anderen Fallgestaltung Senat OLGR 2006, 217 = ZMR 2006, 281).

    Denn Vollamortisation kann der Leasinggeber nur innerhalb der vertraglichen und gesetzlichen Grenzen erlangen (BGH NJW 1997, 452, 453; NJW 2001, 2165, 2166; Senat, ZMR 2006, 281).

    Aus anderen Leasingverträgen ist dem Senat bekannt, dass Leasinggeber sich alternativ ein Andienungsrecht oder eine Restwertabrechnung ausbedingen (vgl. Senat, ZMR 2006, 281).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 24 U 157/10
    Sie verlieren lediglich zunächst ihre Durchsetzbarkeit (BGH NJW 2002, 2783 2785; NJW 2003, 2744, 2745; NJW 2005, 2231, 2232; NJW 2006, 915, 916; NJW 2007, 1594; vgl. auch Senat NZI 2010, 21, 22).

    Auch im Falle der Erfüllungsablehnung durch den Insolvenzverwalter bleibt der Vertrag aber bestehen (BGH NJW 2003, 2744, 2745; MüKo/Kreft InsO, 2. Aufl. § 103 Rn. 13, 20 f.).

  • BGH, 18.10.1995 - VIII ZR 149/94

    Rechtsnatur der Zustimmung zur Vertragsübernahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 24 U 157/10
    Sie kann durch dreiseitige Vereinbarung zwischen allen drei Beteiligten oder durch zweiseitige Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten unter Zustimmung des dritten Vertragsbeteiligten gemäß § 182 Abs. 1 BGB vereinbart werden (vgl. BGH MDR 1996, 132 = WM 1996, 128; NJW 1999, 2664, 2666; NJW 2003, 2158, 2159; Senat BeckRS 2011, 01152).

    Denn das Verhalten des Insolvenzverwalters lässt den Schluss darauf zu, dass er mit der Vertragsfortführung auch durch eine noch unbestimmte dritte Person einverstanden war (vgl. zur Zulässigkeit BGH WM 1996, 128 = MDR 1996, 132 unter Rn. 36).

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