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   OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17   

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OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17 (https://dejure.org/2017,56002)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17 (https://dejure.org/2017,56002)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - I-3 Wx 146/17 (https://dejure.org/2017,56002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Ergänzung der im Geburtenregister unausgefüllt gebliebenen Rubrik zum "Vater" eines Kindes nach angeblicher Scheidung der in Ghana geschlossenen Ehe; Wirksamkeit einer zum Personenstand ergangenen amtsgerichtlichen Entscheidung bei fehlenem Vermerk des ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Ergänzung der im Geburtenregister unausgefüllt gebliebenen Rubrik zum "Vater" eines Kindes nach angeblicher Scheidung der in Ghana geschlossenen Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 943
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16

    Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17
    Die weiteren in Art. 19 Abs. 1 EGBGB genannten Alternativen - Recht des Staates, dem der betreffende Elternteil angehört (Personalstatut, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB) - oder bei einer verheirateten Mutter das Ehewirkungsstatut (Art. 19 Abs. 1 Satz 3 EGBGB) - sind grundsätzlich gleichwertige Zusatzanknüpfungen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 72/16, Rn. 12; zitiert nach juris; Palandt-Thorn, BGB, 75. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 403/16

    Beseitigung der rechtlichen Vaterschaft aufgrund Anwendung deutschen Rechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17
    Sinn und Zweck der Regelung des Art. 19 Abs. 1 EGBGB ist der Schutz des Kindes vor einer Vaterlosigkeit, weshalb die erstmalige rechtliche Festlegung der Vaterschaft nicht bis zu der späteren Eintragung im Geburtenregister in der Schwebe bleiben darf (BGH, Beschluss vom 13. September 2017, Az.: XII ZB 403/16, Rn. 13 ff.; zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 80/16

    Voraussetzungen einer Beurkundung in den Personenstandsregistern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17
    An den Nachweis dieser Richtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen; es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f. und StAZ 2015, 208 ff.; OLG Hamm StAZ 2014, 110 ff.; SchlOLG FGPrax 2014, 28 ff.; OLG Köln StAZ 2007, 178 f.; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 03. März 2017, Az.: I-3 Wx 80/16).
  • KG, 24.02.2015 - 1 W 380/14

    Geburtsregistereintrag für ein Flüchtlingskind: Identitätsnachweis der Eltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17
    An den Nachweis dieser Richtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen; es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f. und StAZ 2015, 208 ff.; OLG Hamm StAZ 2014, 110 ff.; SchlOLG FGPrax 2014, 28 ff.; OLG Köln StAZ 2007, 178 f.; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 03. März 2017, Az.: I-3 Wx 80/16).
  • OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13

    Personenstandsverfahren: Identitätsnachweis der staatenlosen Mutter bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17
    An den Nachweis dieser Richtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen; es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f. und StAZ 2015, 208 ff.; OLG Hamm StAZ 2014, 110 ff.; SchlOLG FGPrax 2014, 28 ff.; OLG Köln StAZ 2007, 178 f.; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 03. März 2017, Az.: I-3 Wx 80/16).
  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 252/16

    Erfolglose Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17
    Der Wirksamkeit der angegriffenen amtsgerichtlichen Entscheidung steht nicht bereits entgegen, dass auf ihr entgegen § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG das Datum ihrer Übergabe an die Geschäftsstelle nicht vermerkt worden ist; die Existenz dieses Vermerks ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit, wenn - wie hier - die Übergabe zum Zwecke der Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (OLG München RNotZ 2017, 43 ff.; Keidel - Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl., § 38 Rn. 90 f. und 93).
  • OLG Köln, 10.11.2006 - 16 Wx 213/06

    Nachweis der Unrichtigkeit bei Berichtigung des Geburtenbuchs - erläuternder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17
    An den Nachweis dieser Richtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen; es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f. und StAZ 2015, 208 ff.; OLG Hamm StAZ 2014, 110 ff.; SchlOLG FGPrax 2014, 28 ff.; OLG Köln StAZ 2007, 178 f.; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 03. März 2017, Az.: I-3 Wx 80/16).
  • KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12

    Feststellung der Identität der Eltern im gerichtlichen Verfahren auf Berichtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17
    An den Nachweis dieser Richtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen; es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f. und StAZ 2015, 208 ff.; OLG Hamm StAZ 2014, 110 ff.; SchlOLG FGPrax 2014, 28 ff.; OLG Köln StAZ 2007, 178 f.; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 03. März 2017, Az.: I-3 Wx 80/16).
  • OVG Bremen, 23.11.2020 - 2 B 250/20

    Verteilung nach § 15 a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch

    Denn der Antragsteller zu 2. ist in Deutschland geboren, hat sich noch nie in einem anderen Land aufgehalten, soll nach dem Willen seiner Mutter für nicht absehbare Zeit in Deutschland bleiben und eine Aufenthaltsbeendigung ist - obwohl die Antragsteller derzeit keinen Aufenthaltstitel besitzen - nicht konkret absehbar (vgl. auch Kau, in: Heilbronner/ Maaßen/ Hecker/ Kau, aaO., § 4 StAG Rn. 21; Helms, MüKO BGB , 8. Aufl. 2020, Art. 19 EGBGB Rn. 9 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 16).

    Von den alternativen, grundsätzlich gleichrangigen Zusatzanknüpfungen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.07.2017 - XII ZB 72/16, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 14) nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 EGBGB führt diejenige des Satzes 2 (Recht des Staates, dem der betreffende Elternteil angehört) ebenfalls zur Anwendung deutschen Rechts, denn der mutmaßliche Vater, Herr S., ist deutscher Staatsangehöriger.

    Ist dem Kind schon bei der Geburt nach einer der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB alternativ berufenen Rechtsordnungen nur ein Vater zugeordnet, so steht dieser jedenfalls grundsätzlich als rechtlicher Vater des Kindes fest (BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 15).

    Die sich aus der Vorschrift des § 1592 Nr. 1 BGB ergebende Vaterschaft des Ehemanns der Mutter ist nach § 1599 Abs. 1 BGB erst dann zu verneinen, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig feststeht, dass er nicht der Vater des Kindes ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 15, 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 17).

    (3) Da das Nichtbestehen der Vaterschaft des Ehemannes der Antragstellerin bisher nicht aufgrund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, kann die Vaterschaftsanerkennung durch Herrn S. derzeit nach deutschem Recht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine wirksame Vaterschaft begründen (§ 1598 Abs. 1 , § 1594 Abs. 2 BGB , vgl. auch BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 18 - 21).

    bb) Selbst bei Heranziehung ghanaischen Rechts (Art. 19 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Nr. 2, 3 EGBGB ) wäre nach derzeitigem Sachstand nicht von der Vaterschaft des Herrn S., sondern von der Vaterschaft des Ehemanns der Antragstellerin zu 1. auszugehen (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn.24).

    Nach Sec 32 (1) des ghanaischen Evidence Act (in deutscher Übersetzung abgedruckt in Bergmann/ Ferid, aaO., Ghana, S. 101; in englischer Sprache abrufbar unter https://acts.ghanajustice.com/actsofparliament/evidence-act-1975-n-r-c-d-323/) wird vermutet, dass ein Kind, das während der Ehe seiner Mutter geboren wird, das Kind des Mannes ist, der zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet ist (vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 19.08.2019 - 21 UF 118/18, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25).

    Eine von dieser Vermutung abweichende gerichtliche Regelung der Vaterschaft für den Antragsteller zu 2. in Ghana (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25 f.) ist nicht ersichtlich.

  • OVG Bremen, 20.11.2020 - 2 B 249/20

    Verteilung nach § 15a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch

    Denn der Antragsteller zu 2. ist in Deutschland geboren, hat sich noch nie in einem anderen Land aufgehalten, soll nach dem Willen seiner Mutter für nicht absehbare Zeit in Deutschland bleiben und eine Aufenthaltsbeendigung ist - obwohl die Antragsteller derzeit keinen Aufenthaltstitel besitzen - nicht konkret absehbar (vgl. auch Kau, in: Heilbronner/ Maaßen/ Hecker/ Kau, aaO., § 4 StAG Rn. 21; Helms, MüKO BGB , 8. Aufl. 2020, Art. 19 EGBGB Rn. 9 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 16).

    Von den alternativen, grundsätzlich gleichrangigen Zusatzanknüpfungen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.07.2017 - XII ZB 72/16, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 14) nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 EGBGB führt diejenige des Satzes 2 (Recht des Staates, dem der betreffende Elternteil angehört) ebenfalls zur Anwendung deutschen Rechts, denn der mutmaßliche Vater, Herr S., ist deutscher Staatsangehöriger.

    Ist dem Kind schon bei der Geburt nach einer der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB alternativ berufenen Rechtsordnungen nur ein Vater zugeordnet, so steht dieser jedenfalls grundsätzlich als rechtlicher Vater des Kindes fest (BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 15).

    Die sich aus der Vorschrift des § 1592 Nr. 1 BGB ergebende Vaterschaft des Ehemanns der Mutter ist nach § 1599 Abs. 1 BGB erst dann zu verneinen, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig feststeht, dass er nicht der Vater des Kindes ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 15, 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 17).

    (3) Da das Nichtbestehen der Vaterschaft des Ehemannes der Antragstellerin bisher nicht aufgrund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, kann die Vaterschaftsanerkennung durch Herrn S. derzeit nach deutschem Recht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine wirksame Vaterschaft begründen (§ 1598 Abs. 1 , § 1594 Abs. 2 BGB , vgl. auch BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 18 - 21).

    bb) Selbst bei Heranziehung ghanaischen Rechts (Art. 19 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Nr. 2, 3 EGBGB ) wäre nach derzeitigem Sachstand nicht von der Vaterschaft des Herrn S., sondern von der Vaterschaft des Ehemanns der Antragstellerin zu 1. auszugehen (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn.24).

    Nach Sec 32 (1) des ghanaischen Evidence Act (in deutscher Übersetzung abgedruckt in Bergmann/ Ferid, aaO., Ghana, S. 101; in englischer Sprache abrufbar unter https://acts.ghanajustice.com/actsofparliament/evidence-act-1975-n-r-c-d-323/) wird vermutet, dass ein Kind, das während der Ehe seiner Mutter geboren wird, das Kind des Mannes ist, der zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet ist (vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 19.08.2019 - 21 UF 118/18, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25).

    Eine von dieser Vermutung abweichende gerichtliche Regelung der Vaterschaft für den Antragsteller zu 2. in Ghana (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25 f.) ist nicht ersichtlich.

  • OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 404/20

    Keine Geltendmachung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit bei Aussetzung

    Denn die Antragstellerin zu 2. ist in Deutschland geboren, hat sich noch nie in einem anderen Land aufgehalten, soll nach dem Willen ihrer Mutter für nicht absehbare Zeit in Deutschland bleiben und eine Aufenthaltsbeendigung ist - obwohl die Antragstellerinnen derzeit keinen Aufenthaltstitel besitzen - nicht konkret absehbar (vgl. auch Kau, in: Heilbronner/ Maaßen/ Hecker/ Kau, aaO., § 4 StAG Rn. 21; Helms, MüKO BGB , 8. Aufl. 2020, Art. 19 EGBGB Rn. 9 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 16).

    Von den alternativen, grundsätzlich gleichrangigen Zusatzanknüpfungen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.07.2017 - XII ZB 72/16, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 14) nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 EGBGB führt diejenige des Satzes 2 (Recht des Staates, dem der betreffende Elternteil angehört) ebenfalls zur Anwendung deutschen Rechts soweit es um eine Vaterschaft des Herrn B geht, denn dieser ist deutscher Staatsangehöriger.

    Die sich aus der Vorschrift des § 1592 Nr. 1 BGB ergebende Vaterschaft des Ehemanns der Mutter ist nach § 1599 Abs. 1 BGB erst dann zu verneinen, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig feststeht, dass er nicht der Vater des Kindes ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 15, 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 17).

    Nach Sec 32 (1) und (2) des ghanaischen Evidence Act (in deutscher Übersetzung abgedruckt in Bergmann/ Ferid, aaO., Ghana, S. 101; in englischer Sprache abrufbar unter https://acts.ghanajustice.com/actsofparliament/evidence-act-1975-n-r-c-d-323/) wird vermutet, dass ein Kind, das während der Ehe seiner Mutter oder innerhalb von 300 Tagen nach Beendigung der Ehe geboren wird, das Kind des Mannes ist, der zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet ist (vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 19.08.2019 - 21 UF 118/18, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25).

    Eine von dieser Vermutung abweichende gerichtliche Regelung der Vaterschaft für die Antragstellerin zu 2. in Ghana (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25 f.) ist nicht ersichtlich (ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.2020 - 2 B 249/20, juris Rn. 22).

    Ist dem Kind schon bei der Geburt nach einer der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB alternativ berufenen Rechtsordnungen nur ein Vater zugeordnet, so steht dieser jedenfalls grundsätzlich als rechtlicher Vater des Kindes fest (BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 15).

  • OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20
    Denn die Antragstellerin zu 2. ist in Deutschland geboren, hat sich noch nie in einem anderen Land aufgehalten, soll nach dem Willen ihrer Mutter für nicht absehbare Zeit in Deutschland bleiben und eine Aufenthaltsbeendigung ist - obwohl die Antragstellerinnen derzeit keinen Aufenthaltstitel besitzen - nicht konkret absehbar (vgl. auch Kau, in: Heilbronner/ Maaßen/ Hecker/ Kau, aaO., § 4 StAG Rn. 21; Helms, MüKO BGB , 8. Aufl. 2020, Art. 19 EGBGB Rn. 9 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 16).

    Von den alternativen, grundsätzlich gleichrangigen Zusatzanknüpfungen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.07.2017 - XII ZB 72/16, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 14) nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 EGBGB führt diejenige des Satzes 2 (Recht des Staates, dem der betreffende Elternteil angehört) ebenfalls zur Anwendung deutschen Rechts soweit es um eine Vaterschaft des Herrn B geht, denn dieser ist deutscher Staatsangehöriger.

    Die sich aus der Vorschrift des § 1592 Nr. 1 BGB ergebende Vaterschaft des Ehemanns der Mutter ist nach § 1599 Abs. 1 BGB erst dann zu verneinen, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig feststeht, dass er nicht der Vater des Kindes ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 15, 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 17).

    Nach Sec 32 (1) und (2) des ghanaischen Evidence Act (in deutscher Übersetzung abgedruckt in Bergmann/ Ferid, aaO., Ghana, S. 101; in englischer Sprache abrufbar unter https://acts.ghanajustice.com/actsofparliament/evidence-act-1975-n-r-c-d-323/) wird vermutet, dass ein Kind, das während der Ehe seiner Mutter oder innerhalb von 300 Tagen nach Beendigung der Ehe geboren wird, das Kind des Mannes ist, der zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet ist (vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 19.08.2019 - 21 UF 118/18, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25).

    Eine von dieser Vermutung abweichende gerichtliche Regelung der Vaterschaft für die Antragstellerin zu 2. in Ghana (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25 f.) ist nicht ersichtlich (ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.2020 - 2 B 249/20, juris Rn. 22).

    Ist dem Kind schon bei der Geburt nach einer der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB alternativ berufenen Rechtsordnungen nur ein Vater zugeordnet, so steht dieser jedenfalls grundsätzlich als rechtlicher Vater des Kindes fest (BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - 3 Wx 39/19

    Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren für einen Grundschuldbrief

    Das führt jedoch nicht zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, denn die Existenz des Erlassvermerks ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit, wenn - wie hier - die Übergabe der Entscheidung zum Zwecke der Hinausgabe aus dem internen Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (vgl. Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 38 Rn. 93; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 20. Dezember 2017, AZ.: I-3 Wx 146/17, veröffentlicht bei juris).
  • OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 335/20

    Umverteilung nach § 15a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörig-keit durch

    Denn der Antragsteller zu 2. ist in Deutschland geboren, hat sich noch nie in einem anderen Land aufgehalten, soll nach dem Willen seiner Mutter für nicht absehbare Zeit in Deutschland bleiben und eine Aufenthaltsbeendigung ist nicht konkret absehbar (vgl. auch Kau, in: Heilbronner/ Maaßen/ Hecker/ Kau, aaO., § 4 StAG Rn. 21; Helms, MüKO BGB , 8. Aufl. 2020, Art. 19 EGBGB Rn. 9 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 16).

    Von den alternativen, grundsätzlich gleichrangigen Zusatzanknüpfungen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.07.2017 - XII ZB 72/16, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 14) nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 EGBGB führt diejenige des Satzes 2 (Recht des Staates, dem der betreffende Elternteil angehört) ebenfalls zur Anwendung deutschen Rechts, wenn es darum geht, die Vaterschaft des deutschen Staatsangehörigen, der sie anerkannt hat, zu bestimmen.

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - 3 Wx 204/18

    Notwendige Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren zum

    Die Existenz des Erlassvermerks ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit, wenn - wie hier - die Übergabe der Entscheidung zum Zwecke der Hinausgabe aus dem internen Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (vgl. Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 38 Rn. 93; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 20. Dezember 2017, Az.: I-3 Wx 146/17, veröffentlicht bei juris).
  • OLG Hamm, 24.07.2019 - 15 W 377/18

    Verfahren zur Berichtigung eines Geburteneintrags hinsichtlich der Person des

    Ist dem Kind schon bei der Geburt nach einer der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB alternativ berufenen Rechtsordnungen nur ein Vater zugeordnet, so steht dieser jedenfalls grundsätzlich als rechtlicher Vater fest (BGH FamRZ 2018, 1334; BGH FamRZ 2017, 1687 ff; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2017, Az. I-3 Wx 146/17, Rn. 15 zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 19.03.2024 - 11 Wx 297/24

    Personenstandsregister, Irakische Staatsangehörige, Ausländisches Recht,

    Vielmehr ist die irakische Rechtswirklichkeit geprägt von einer Mischung beider Varianten der Namensführung, abhängig zum einen vom Zeitpunkt des Namenserwerbs und zum anderen von der Handhabung der namensrechtlichen Vorschriften durch die verschiedenen irakischen Behörden (Krömer StAZ 2007, 21, 22; ders. StAZ 2018, 312; Rauhmeier StAZ 2012, 1 17, 1 18; OLG München StAZ 2015, 58 juris Rn. 5; OLG Köln StAZ 2015, 275 juris Rn. 24).
  • VG Düsseldorf, 12.01.2023 - 28 K 3183/21

    Asyl Staatsangehörigkeit Geburtsregister Kind Vaterschaftsanerkennung

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17 -, juris Rn. 16; Kau, in: Heilbronner/ Maaßen/ Hecker/ Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022, § 4 StAG Rn. 21.

    Von den alternativen, grundsätzlich gleichrangigen Zusatzanknüpfungen, vgl. BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 72/16 -, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17 -, juris Rn. 14, nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 EGBGB führt diejenige des Satzes 2 (Recht des Staates, dem der betreffende Elternteil angehört) ebenfalls zur Anwendung deutschen Rechts, wenn es darum geht, die Vaterschaft des deutschen Staatsangehörigen, der sie anerkannt hat, zu bestimmen.

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 3 Wx 23/17

    Berichtigung eines im Heiratsregister eingetragenen, vom Russischen ins Deutsche

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2018 - 3 Wx 76/18

    Zulässigkeit der Berichtigung der Eintragung eines türkischen Staatsangehörigen

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2019 - 3 Wx 191/18
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