Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99 |
Fehlerhafter Computermonitor
§ 469 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Gesamtwandelung der Computeranlage
Volltextveröffentlichungen (6)
- JurPC
BGB §§ 459 Abs. 1 S. 1, 462, 465, 467, 469 S. 2, 346 ff
Rückabwicklung eines PC-Kaufs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kaufvertrag; Computer; Einheitliche Kaufsache; Software; Kaufsache; Gewährleistungsrecht; Sachmangel
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Wandlung einer gesamten Computeranlage bei mangelhaftem Bildschirm
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 459 469
Kauf von PC nebst Zubehör als einheitliche Kaufsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1223
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86
Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Ob eine einheitliche Kaufsache vorliegt, bei der der Mangel eines Bestandteiles zur Wandlung des gesamten Kaufvertrages berechtigt, sofern hinsichtlich aller Kaufgegenstände ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt, richtet sich nicht nach dem Parteiwillen, sondern nach der Verkehrsanschauung (vgl. BGHZ 102, 135, 149). - BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 131/83
Rechte des Leasingnehmers bei Wandelung des zugrunde liegenden Kaufvertrages und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Ob dann, wenn ein Hersteller/Lieferant Hard- und Software zur Bewältigung bestimmter typischer Aufgaben aufeinander abgestimmt anbietet (vgl. BGH WM 1984, 1089 täglicher Ablauf einer Arztpraxis; OLG Köln CR 1998, 10, 11 - dreidimensionale Darstellung von Architektenplänen), von einem im Rechtssinne einheitlichen Anschaffungsgegenstand auszugehen ist, mag dahinstehen. - OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98
Darlegungslast des Käufers für Mängelrüge Kauf eines EDV-Anlage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Soweit es der Beklagten neben der Lieferung der Hard- und Software oblag, ein zusätzliches Laufwerk ("ZIP Drive 100MB") in den PC mit der Typenbezeichnung "IC-WS PII 266" einzubauen, tritt diese Verpflichtung in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und läßt die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m. w. N.; Senatsurteil vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 - CR 1999, 145 ff = OLGR 1999, 1/2; NJW-RR 1999, 563 ff = MDR 1999, 286/287).
- OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 208/96
Gesamtwandlungsrecht bei Lieferung von Hard- und Software
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Ob dann, wenn ein Hersteller/Lieferant Hard- und Software zur Bewältigung bestimmter typischer Aufgaben aufeinander abgestimmt anbietet (vgl. BGH WM 1984, 1089 täglicher Ablauf einer Arztpraxis; OLG Köln CR 1998, 10, 11 - dreidimensionale Darstellung von Architektenplänen), von einem im Rechtssinne einheitlichen Anschaffungsgegenstand auszugehen ist, mag dahinstehen. - OLG Brandenburg, 14.08.1997 - 9 WF 82/97
Prozeßkostenhilfe bei Prozeßstandschaft im Unterhaltsrecht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Soweit es der Beklagten neben der Lieferung der Hard- und Software oblag, ein zusätzliches Laufwerk ("ZIP Drive 100MB") in den PC mit der Typenbezeichnung "IC-WS PII 266" einzubauen, tritt diese Verpflichtung in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und läßt die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m. w. N.; Senatsurteil vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 - CR 1999, 145 ff = OLGR 1999, 1/2; NJW-RR 1999, 563 ff = MDR 1999, 286/287). - LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95
Recht auf Wandlung eines Kaufvertrags über eine EDV-Anlage; Flimmern bzw. …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Er ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn der Käufer von Hard- und Standard-Software eine einheitliche EDV-Anlage erwirbt (Lieferung aus einer Hand), um sich im Falle auftretender Störungen nur an einen Verkäufer wenden zu können und nicht zunächst untersuchen lassen zu müssen, in welchem Teil der Anlage die Ursache liegt (vgl. LG Oldenburg NJW-RR 1996, 1461, 1462).
- OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei …
Selbst wenn noch Standardsoftware mitgeliefert worden wäre, so würde doch Kaufrecht Anwendung finden (…Westermann aaO; BGH NJW 1990, S.987; OLG Köln OLGR 1997, S.346; OLG Düsseldorf CR 2000, S. 350, 351 und CR 1999, S. 145, 146). - OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 7 U 166/08
Mietvertrag über mehrere Sachen: Kündigung des gesamten Vertrages bei …
Schon darin lag ein Nachteil, den die Beklagte zu 1. nach § 469 BGB a.F. nicht hinnehmen musste (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1223, 1224; OLG Hamm MDR 1995, 245).