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   OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - I-6 U 99/15   

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https://dejure.org/2016,65235
OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - I-6 U 99/15 (https://dejure.org/2016,65235)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2016 - I-6 U 99/15 (https://dejure.org/2016,65235)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2016 - I-6 U 99/15 (https://dejure.org/2016,65235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Selbsthilferechts der Gesellschafter einer GmbH gem. § 50 GmbHG

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Selbsthilferechts der Gesellschafter einer GmbH gem. § 50 GmbHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 29.09.1994 - 7 U 213/94

    Prozessbevollmächtigung durch die Mitglieder eine Erbengemeinschaft; Einberufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 99/15
    Selbst das von der Klägerin zitierte, im Übrigen schon mehr als 20 Jahre alte, Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 29.09.1994 - 7 U 213/94, beschäftigt sich nicht mit der Auslegung einer vergleichbaren Satzungsbestimmung.

    Soweit sich es den nur auszugsweisen Veröffentlichungen dieser Entscheidung in GmbHR 1995, S. 589f und NJW-RR 1995, S. 235f entnehmen lässt, waren vielmehr in dem dort entschiedenen Fall die Beschlüsse der von den Gesellschaftern am 13.09.1993 einberufenen Gesellschafterversammlung aufgrund einer einstweiligen Verfügung für unwirksam erklärt worden.

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 99/15
    aa) Der erstgenannte Beschluss vom 16.07.2014 ist schon deshalb für die Beschlüsse vom 27.10.2014 unerheblich, weil die Mitzählung von unwirksamen Stimmabgaben bei der Beschlussfeststellung nur dann zur Anfechtbarkeit des Beschlusses führt, wenn die Berücksichtigung der betreffenden Stimme sich auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat (Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Auflage, Anh § 47, Rz. 49 ff, vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2001 - II ZR 225/99, NZG 2002, S. 130, 132).
  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 99/15
    Die Klägerin hat, soweit für das Berufungsverfahren noch von Interesse, gegen die in den Gesellschafterversammlungen der Beklagten vom 27.10.2014 gefassten Beschlüsse nach dem Wortlaut ihrer Anträge zwar nur eine Anfechtungsklage erhoben, da sie entsprechend der Formulierung von § 248 AktG begehrt, diese Beschlüsse "für nichtig zu erklären." Da der Streitgegenstand der Anfechtungsklage mit dem der Nichtigkeitsklage analog § 249 AktG identisch ist (BGH, Urteil vom 17.02.1997 - II ZR 41/96, Rz. 12), kommt es jedoch auf die tradierten Unterschiede in der Formulierung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage letztlich nicht an (K. Schmidt in Scholz, GmbHG, 11. Auflage, § 45 Rz. 152).
  • BGH, 12.07.1993 - II ZR 65/92

    Keine Abberufung des GmbH-Geschäftführers aufgrund bekannter Umstände

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 99/15
    Zwar gebietet die gesellschafterliche Treuepflicht allen Gesellschaftern, einen Geschäftsführer zu bestellen, bei dem objektiv berechtigte schwerwiegende Zweifel vorliegen, dass er die Geschäfte der Gesellschaft ordnungsgemäß führen wird und die für die Gesellschaft dessen Tätigkeit in der Organstellung unzumutbar machen (BGH, Urteil vom 12.07.1993 - II ZR 65/92, Rz. 13).
  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 99/15
    Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung sind nichtig, wenn nicht alle Gesellschafter der GmbH zur Gesellschafterversammlung eingeladen worden und nicht sämtliche Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung erschienen sind (BGH, Urteil vom 14.12.1961 - II ZR 97/59, Rz. 9).
  • KG, 07.09.2022 - 23 U 120/21

    Voraussetzungen für Verbrauch des Selbsthilferechts zur Einberufung von

    b) Nach Ansicht der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 28.04.2016 - 6 U 99/15, BeckRS 2016, 125160, Rn. 19) und der von ihr zitierten Literatur (vgl. Noack, a.a.O., § 50 Rn. 18; Liebscher, in MüKoGmbHG, § 50 Rn. 51) erledige oder "verbrauche" sich das Selbsthilferecht nicht, wenn die gefassten Beschlüsse (möglicherweise) nichtig seien.
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