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   OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-20 U 64/07   

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https://dejure.org/2007,3019
OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-20 U 64/07 (https://dejure.org/2007,3019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2007 - I-20 U 64/07 (https://dejure.org/2007,3019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - I-20 U 64/07 (https://dejure.org/2007,3019)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Die Engelsfigur aus Maria Laach / Eifel genießt als Werk urheberrechtlichen Schutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Urheberrechtsschutz für die persönliche geistige Schöpfung eines Bildhauers; Vervielfältigung und Verbreitung einer Engelfigur als ein Werk der Kunst; Antrag auf Auskunft und Rechnungslegung zwecks Vorbereitung eines bezifferten Anspruchs auf Schadensersatz

  • Judicialis

    UrhG § 1; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1 Satz 1; ; UrhG § 101 a; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsverletzung wegen Nachahmung einer Engelsfigur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Engel aus Maria Laach genießt Urheberrechtsschutz

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auch religiöse Kunstgegenstände genießen Urheberrechtsschutz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Engel aus Maria Laach genießt Urheberrechtsschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Engelsfigur aus Maria Laach genießt Urheberrechtsschutz - Gießerei muss Kloster Schadenersatz zahlen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 117
  • ZUM 2008, 140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 31/86

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 64/07
    Nach der zulässigen Teilanfechtung eines Urteils innerhalb der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist kann die Berufung noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erweitert werden, wenn sich der Berufungskläger im Rahmen der ursprünglichen Berufungsbegründung hält und nicht neue Gründe nachschieben muss, die nach § 533 ZPO in Verbindung mit § 529 ZPO nicht eingeführt werden können; wobei es nicht darauf ankommt, ob die Erweiterung einen anderen Teil des bereits betroffenen Streitgegenstands oder einen weiteren Streitgegenstand betrifft, da auch die nur beschränkte Berufung den Eintritt der Rechtskraft insgesamt gehemmt hat (BGHZ 12, 52; NJW-RR 1987, 124; BGH MDR 2002, 1085; MünchKomm-ZPO, Aktualisierungsband, 2. Auflage, § 520 Rn. 43; Gummer-Heßler in Zöller ZPO, 26. Auflage, § 520 Rn. 31; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 64/07
    Nach der zulässigen Teilanfechtung eines Urteils innerhalb der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist kann die Berufung noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erweitert werden, wenn sich der Berufungskläger im Rahmen der ursprünglichen Berufungsbegründung hält und nicht neue Gründe nachschieben muss, die nach § 533 ZPO in Verbindung mit § 529 ZPO nicht eingeführt werden können; wobei es nicht darauf ankommt, ob die Erweiterung einen anderen Teil des bereits betroffenen Streitgegenstands oder einen weiteren Streitgegenstand betrifft, da auch die nur beschränkte Berufung den Eintritt der Rechtskraft insgesamt gehemmt hat (BGHZ 12, 52; NJW-RR 1987, 124; BGH MDR 2002, 1085; MünchKomm-ZPO, Aktualisierungsband, 2. Auflage, § 520 Rn. 43; Gummer-Heßler in Zöller ZPO, 26. Auflage, § 520 Rn. 31; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 64/07
    Auskünfte und Rechnungen müssen aber vollständig sein (vgl. BGHZ 125, 322 = GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif).
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 64/07
    Nach der zulässigen Teilanfechtung eines Urteils innerhalb der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist kann die Berufung noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erweitert werden, wenn sich der Berufungskläger im Rahmen der ursprünglichen Berufungsbegründung hält und nicht neue Gründe nachschieben muss, die nach § 533 ZPO in Verbindung mit § 529 ZPO nicht eingeführt werden können; wobei es nicht darauf ankommt, ob die Erweiterung einen anderen Teil des bereits betroffenen Streitgegenstands oder einen weiteren Streitgegenstand betrifft, da auch die nur beschränkte Berufung den Eintritt der Rechtskraft insgesamt gehemmt hat (BGHZ 12, 52; NJW-RR 1987, 124; BGH MDR 2002, 1085; MünchKomm-ZPO, Aktualisierungsband, 2. Auflage, § 520 Rn. 43; Gummer-Heßler in Zöller ZPO, 26. Auflage, § 520 Rn. 31; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG München I, 24.06.2009 - 21 O 16993/08

    Urheberrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß: Nachahmung eines als

    Die Klagemuster sind der angewandten Kunst zuzuordnen, da sich ihr Zweck nicht darin erschöpft, ihrem Gedankeninhalt künstlerischen Ausdruck zu verleihen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 117, 119 - Engelsfigur ); vielmehr dienen sie der Gestaltung von Porzellangeschirr als Dekor und damit einem konkreten Gebrauchszweck.
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