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   OLG Dresden, 06.01.2022 - 4 U 2394/21   

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https://dejure.org/2022,1806
OLG Dresden, 06.01.2022 - 4 U 2394/21 (https://dejure.org/2022,1806)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.01.2022 - 4 U 2394/21 (https://dejure.org/2022,1806)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Januar 2022 - 4 U 2394/21 (https://dejure.org/2022,1806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 812 BGB, a.F. § 5a VVG
    ZPO, BGB, VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2 ; BGB § 812 ; VVG a.F. § 5a
    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach Widerruf; Versicherungsvertrag auf der Grundlage des Policenmodells; Verfristeter Widerruf; Beginn des Fristenlaufs mit Erhalt der Unterlagen; Übertragung des Vertrags auf einen Dritten

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 3 O 1397/21
  • OLG Dresden, 06.01.2022 - 4 U 2394/21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.2017 - IV ZR 365/13

    Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Policenmodell:

    Auszug aus OLG Dresden, 06.01.2022 - 4 U 2394/21
    Aus der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.03.2017 - IV ZR 365/13 ergibt sich dies nicht - vielmehr deutet die diesem Beschluss zugrundeliegende Hinweisentscheidung vom 21.12.2016 darauf hin, dass derjenige, auf den ein Versicherungsvertrag übertragen wird, nicht vergleichbar schutzbedürftig ist wie derjenige, der diesen Vertrag als neuen Versicherungsvertrag abschließt, da die Auswahlentscheidung hinsichtlich des Versicherers und des Produkts im Zeitpunkt des Wechsels der Versicherungsnehmer-Eigenschaft bereits gefallen war (BGH, Beschluss vom 21.12.2016 - IV ZR 365/13 - juris, Rz. 15).
  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16

    Rückzahlungsanspruch eines Versicherten auf die geleisteten Versicherungsbeiträge

    Auszug aus OLG Dresden, 06.01.2022 - 4 U 2394/21
    Ohne dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer diese Vorschrift und die damit korrespondierende Bestimmung des § 188 Abs. 1 BGB kennen muss, wird er nach seinem maßgeblichen Empfängerhorizont die Belehrung so verstehen, dass die Frist durch den Zugang der genannten Unterlagen in Gang gesetzt wird und 14 Tage später am gleichen Wochentag abläuft (BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - IV ZR 201/16 - juris, Rz. 9 m.w.N.; Senat, a.a.O., Rz. 7 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 U 1746/20
    Auszug aus OLG Dresden, 06.01.2022 - 4 U 2394/21
    Eine Widerspruchsbelehrung muss so hervorgehoben sein, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Leser diese hinreichend deutlich wahrnimmt (Senat, Beschluss vom 02.11.2020 - 4 U 1746/20 - juris, Rz. 4).
  • OLG Dresden, 24.10.2022 - 4 U 1520/22

    Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsprämien nach Widerruf Wirksamkeit einer

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist eine Widerspruchsbelehrung, die für den Beginn des Fristenlaufes für den Widerspruch auf "den Erhalt" der im einzelnen benannten Unterlagen abstellt, ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 06.01.2022 - 4 U 2394/21 - juris).
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