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   OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54100
OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21 (https://dejure.org/2021,54100)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.12.2021 - 4 U 1278/21 (https://dejure.org/2021,54100)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 (https://dejure.org/2021,54100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rewis.io

    Neben Ansprüchen aus der DSGVO bleibt die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nach §§ 823, 1004 BGB möglich.

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage eines Verstoßes gegen die DSGVO durch ein Inkassounternehmen, das für eine Bank eine Forderung einziehen soll

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten; Namensidentität mit Dritten; Kein Recht zur Aufbewahrung nicht rechtmäßig erhobener Daten

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Aufbewahrungspflichten: Kein Rechtsfertigungsgrund für unrechtmäßig erhobene Daten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Löschungsanspruch aus Art. 17 DSGVO schließt Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß §§ 823, 1004 BGB nicht aus

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Aufbewahrungspflichten müssen für das einzelne Datum in Dokumenten geprüft werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufbewahrungspflichten hindern berechtigte DSGVO-Löschung nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 312
  • WM 2022, 619
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 02.03.2022 - 13 U 206/20

    Unterlassung und Schadensersatz wegen Datenschutzverstoßes

    Dies ergibt sich aus Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, ABl. 2016 L 119 S. 1, berichtigt in ABl. 2016 L 314 S. 72 und ABl. 2018 L 127 S. 2; im Folgenden: DS-GVO), wie zwischenzeitlich höchstrichterlich geklärt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 12.10.2021 - VI ZR 488/19 - VI ZR 489/19 -, jeweils Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 27. Juli 2020 - VI ZR 405/18, BGHZ 226, 285 Rn. 20, 23 [zur Auslistung]; BSGE 127, 181 Rn. 13), so dass ein Rückgriff auf §§ 823 Abs. 1 i.V.m. 1004 BGB nicht erforderlich ist, um einen lückenlosen Individualrechtsschutz hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen zu gewährleisten (so noch: OLG Dresden, Urteil vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 -, Rn. 47, juris; OLG München, Urteil vom 19. Januar 2021 - 18 U 7243/19 Pre -, Rn. 62, 65, juris).

    Denn insofern vertritt sie weiterhin die Auffassung, dass es sich nicht um einen Datenschutzverstoß handelte, keine persönlichen Daten offenbart wurden und eine Unterlassungserklärung im Umfang des Klageantrages von ihr nicht geschuldet ist (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 -, Rn. 47, juris).

  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 3 U 21/20

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach Artt. 6 i.V.m. 82 DSGVO bei

    Im Übrigen bleibt der Name einer Person auch bei Namensidentität mit einem Dritten personenbezogen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 -, juris Rz. 35).
  • LG Frankenthal, 28.06.2022 - 8 O 163/22

    Datenschutzrecht: Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung unzulässig

    Eine Sperrwirkung bzw. Beschränkung der Betroffenenrechte auf Schadenersatzansprüche würde diesem Ziel entgegenstehen (OLG Dresden, Urt. v. 14.12.2021 - 4 U 1278/21 = ZD 2022, 235).
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