Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.02.2021 - 6 W 82/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91 ZPO, § 142 ZPO, § 23 JVEG, § 19 JVEG, § 5 JVEG
Kein Erstattungsanspruch des nach § 142 Abs. 1 ZPO verpflichteten Dritten für eigene Kosten seines Rechtsbeistandes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Der nach § 142 Abs. 1 ZPO vom Gericht verpflichtete Dritte ist nach § 23 JVEG wie ein Zeuge zu entschädigen. Damit kann er lediglich Erstattung der in §§ 19 ff. JVEG genannten Aufwendungen verlangen. Einen Anspruch auf Festsetzung der durch einen als Rechtsbeistand beigezogenen ...
- rechtsportal.de
Rechtsstellung des vorlageverpflichteten Dritten im Sinne von § 142 Abs. 1 ZPO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vom Gericht verpflichteter Dritte ist wie Zeuge zu entschädigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Erstattungsanspruch des nach § 142 Abs. 1 ZPO verpflichteten Dritten für eigene Kosten seines Rechtsbeistandes
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 24.05.2018 - 15 O 321/10
- OLG Frankfurt, 01.02.2021 - 6 W 82/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2021 - 6 W 82/18
Auch die in diesem Zusammenhang genannten Entscheidung des BVerfG vom 8.10.1974 - 2 BvR 747/73 (= BVerfGE 38, 105) führt zu keinem anderen Ergebnis.
- LG Köln, 03.12.2019 - 31 O 184/19 6 W 82/18.