Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 675u BGB, § 242 BGB, § 675v BGB, § 55 ZAG, § 675l BGB
Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigebenen Überweisungsbetrag - IWW
Bankrecht
- Betriebs-Berater
Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsbetrag
- RA Kotz
Phishing-Angriff - grob fahrlässig freigebener Überweisungsbetrag - Bankenhaftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (9)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Phishing-Angriff - Keine Haftung der Bank
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Phishing - Keine Haftung der Bank für einen aufgrund eines Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsauftrag
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz, wenn Bankkunde grob fahrlässig Überweisungen zulässt
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Erstattungsanspruch gegen Bank nach Phishing-SMS wenn Kunde grob fahrlässig handelt - Mehrmalige Bestätigung per PushTAN auf Anforderung eines Anrufers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der erfolgreiche Phishing-Angriff - und die Haftung der Bank
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Haftung der Bank: Anwalt wird Phishing-Opfer und verliert 50.000 Euro
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Phishing-Angriff: Keine Haftung der Bank
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Phishing-Angriff: Bank haftet nicht bei grob fahrlässig freigegebenem Überweisungsbetrag
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Keine Haftung der Bank
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 25 O 41/22
- OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
- BGH, 06.12.2023 - XI ZR 224/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14
Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Unter Verweis auf BGH, Urteil vom 26.01.2016 - IX ZR 91/14 (NJW 2016, 2024) ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein Beweis des ersten Anscheins dafür bestehe, dass der Kläger die Transaktion vom 02.09.2021 selbst - wenn auch möglicherweise aufgrund einer Täuschung - autorisiert habe.Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß rechtfertigt für sich noch keinen zwingenden Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden (BGH v. 26.01.2016, Az. XI ZR 91/14, BGHZ 208, 331 = NJW 2016, 2024 m. Anm. Knops = VuR 2016, 264 m. Anm. Metz, Rn. 71).
- BGH, 19.05.1970 - VI ZR 8/69
Zurechnung des Schadens bei Herbeiführung durch zwei Ursachen
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Beispiele für kumulative Kausalität aus der Rechtsprechung sind etwa, wenn die Eisenbahn einer Zuckerfabrik einen mit Bleirückständen kontaminierten Waggon zur Verfügung stellt und dieser von der Zuckerfabrik ohne weitere Reinigung zum Transport von Tiernahrung verwendet wird (BGHZ 17, 214, 221 = NJW 1955, 1314, 1315) oder wenn das Opfer an einem Tag vom Ersttäter mit einem Knüppel auf den Kopf geschlagen und am nächsten Tag vom Zweittäter an die Kante einer Musikbox geschleudert wird und dadurch eine Hirnblutung erleidet (BGH VersR 1970, 814, 815;… weitere Beispiele nebst Fundstelle bei MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 840 Rn. 2). - OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings öffentlich breit diskutiert (so auch OLG München Hinweisbeschluss v. 22.9.2022 - 19 U 2204/22, BeckRS 2022, 36075 Rn. 68, beck-online). - BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53
Eisenbahnhaftung
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Beispiele für kumulative Kausalität aus der Rechtsprechung sind etwa, wenn die Eisenbahn einer Zuckerfabrik einen mit Bleirückständen kontaminierten Waggon zur Verfügung stellt und dieser von der Zuckerfabrik ohne weitere Reinigung zum Transport von Tiernahrung verwendet wird (BGHZ 17, 214, 221 = NJW 1955, 1314, 1315) oder wenn das Opfer an einem Tag vom Ersttäter mit einem Knüppel auf den Kopf geschlagen und am nächsten Tag vom Zweittäter an die Kante einer Musikbox geschleudert wird und dadurch eine Hirnblutung erleidet (BGH VersR 1970, 814, 815;… weitere Beispiele nebst Fundstelle bei MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 840 Rn. 2).