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   OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05   

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https://dejure.org/2006,6450
OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05 (https://dejure.org/2006,6450)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2006 - 13 W 92/05 (https://dejure.org/2006,6450)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 13 W 92/05 (https://dejure.org/2006,6450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 ZPO, § 45 ZPO
    Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung für einen Einzelanwalt und Selbstentscheidung über das Ablehnungsgesuch

  • Judicialis

    ZPO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Ablehnung eines begründeten Terminsverlegungsantrags - Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit wegen Ablehnung begründeter Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befangenheit eines Richters nach Ablehnung eines begründeten Terminsverlegungsantrags; Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss, nach dem das Ablehnungsgesuch unbegründet ist; Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 04.07.2001 - 12 AR 38/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05
    Mehrfach ist aber auch entschieden worden, dass in der Verweigerung einer Terminsverlegung ein Ablehnungsgrund liegt, wenn sich für die Partei der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung aufdrängt (vgl. u. v. a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.12.1983 = NJW 1984 Seite 882, Beschluss des Familiensenats des OLG Köln vom 18.11.1996 = NJW-RR 1997 Seite 828 und Beschluss des 11. ZS des OLG Köln vom 08.11.2002 = MDR 2003 Seite 170; Beschluss des 12. ZS des OLG München vom 04.07.2001 = NJW-RR 2002 Seite 862 und Beschluss des 3. ZS des OLG Zweibrücken vom 02.02.1999 = OLGR 1999 Seite 291).

    Der Richter, der diesem begründeten Terminsverlegungsantrag nicht stattgegeben und sodann über einen daraufhin gestellten Befangenheitsantrag selbst entschieden hat, war schon deshalb im Sinne des Ablehnungsrechts befangen (wie hier auch der 12. Zivilsenat des OLG München in seinem Beschluss vom 04.07.2001 = NJW-RR 2002 Seite 862).

  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05
    Mehrfach ist aber auch entschieden worden, dass in der Verweigerung einer Terminsverlegung ein Ablehnungsgrund liegt, wenn sich für die Partei der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung aufdrängt (vgl. u. v. a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.12.1983 = NJW 1984 Seite 882, Beschluss des Familiensenats des OLG Köln vom 18.11.1996 = NJW-RR 1997 Seite 828 und Beschluss des 11. ZS des OLG Köln vom 08.11.2002 = MDR 2003 Seite 170; Beschluss des 12. ZS des OLG München vom 04.07.2001 = NJW-RR 2002 Seite 862 und Beschluss des 3. ZS des OLG Zweibrücken vom 02.02.1999 = OLGR 1999 Seite 291).
  • OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05

    Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter ;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05
    Nach Einführung des originären Einzelrichters in Zivilsachen in § 348 ZPO ist es streitig, ob über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter oder die Zivilkammer in voller Besetzung zu entscheiden hat (vgl. Zöller-Vollkommer a. a. O. Rn 1 f. sowie Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann a. a. O. Rn 4, jeweils zu § 45 mit weiteren Nachweisen; anderer Ansicht als die vorgenannten Kommentatoren das OLG Oldenburg im Beschluss vom 23.05.2005 = MDR 2005 Seite 1129).
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02

    Verfahrensrecht; Richterablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05
    Unter Beachtung der Vorschrift des § 227 Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Lichte der EMRK war das Erstgericht verpflichtet, den anberaumten Termin aufzuheben, weil die Aufrechterhaltung des Termins die Beklagten in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt im Besonderen auch Beschluss des 2. ZS des OLG Köln vom 18.12.2002 = OLGR 2003 Seite 107).
  • OLG Köln, 08.11.2002 - 11 W 73/02

    Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05
    Mehrfach ist aber auch entschieden worden, dass in der Verweigerung einer Terminsverlegung ein Ablehnungsgrund liegt, wenn sich für die Partei der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung aufdrängt (vgl. u. v. a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.12.1983 = NJW 1984 Seite 882, Beschluss des Familiensenats des OLG Köln vom 18.11.1996 = NJW-RR 1997 Seite 828 und Beschluss des 11. ZS des OLG Köln vom 08.11.2002 = MDR 2003 Seite 170; Beschluss des 12. ZS des OLG München vom 04.07.2001 = NJW-RR 2002 Seite 862 und Beschluss des 3. ZS des OLG Zweibrücken vom 02.02.1999 = OLGR 1999 Seite 291).
  • OLG Köln, 18.11.1996 - 14 WF 233/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05
    Mehrfach ist aber auch entschieden worden, dass in der Verweigerung einer Terminsverlegung ein Ablehnungsgrund liegt, wenn sich für die Partei der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung aufdrängt (vgl. u. v. a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.12.1983 = NJW 1984 Seite 882, Beschluss des Familiensenats des OLG Köln vom 18.11.1996 = NJW-RR 1997 Seite 828 und Beschluss des 11. ZS des OLG Köln vom 08.11.2002 = MDR 2003 Seite 170; Beschluss des 12. ZS des OLG München vom 04.07.2001 = NJW-RR 2002 Seite 862 und Beschluss des 3. ZS des OLG Zweibrücken vom 02.02.1999 = OLGR 1999 Seite 291).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05
    Es entspricht gesichertem Erkenntnisstand in der Rechtsprechung, dass bei Behinderung der Ausübung von Parteirechten die Besorgnis der Befangenheit begründet ist (vgl. die Nachweise bei Zöller-Vollkommer a. a. O. Rn 23 zu § 42), auch wenn grundsätzlich Verfahrensverstöße und Rechtsfehler eines Richters im Allgemeinen keinen Ablehnungsgrund darstellen; es sei denn, dass sich für die betroffene Prozesspartei der Eindruck einer sachwidrigen Benachteilung aufdrängt (vgl. in diesem Sinne bereits Beschluss des 13. ZS des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 26.11.1999 zu Aktenzeichen 13 W 66/99 = OLGR 2000 Seite 36).
  • OLG Bremen, 04.06.1998 - 4 W 8/98

    Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde; Statthaftigkeit des Rechtsmittels der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05
    Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, Rn 14; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 64. Aufl. 2006, Rn 9, jeweils zu § 46 und mit weiteren Nachweisen), weil der angefochtene Beschluss das Ablehnungsgesuch als unzulässig verwirft und § 46 Abs. 2 ZPO nach seinem Wortlaut die sofortige Beschwerde nur gegen einen Beschluss eröffnet, mit welchem das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird (das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen sieht die sofortige Beschwerde gegen einen das Ablehnungsgesuch als unzulässig verwerfenden Beschluss indessen in entsprechender Anwendung des § 46 Abs. 2 ZPO als statthaft an, vgl. dessen Beschluss vom 04.06.1998 in MDR 1998 Seite 1242).
  • RG, 23.06.1899 - III 53/90

    Ablehnung von Richtern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05
    Diese Vorgehensweise hält die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur im Anschluss an die Entscheidung des 3. Zivilsenats des Reichsgerichtes vom 23. Juni 1899 (RGZ 44, 402) für zulässig, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich gestellt worden ist (a. A. Schneider, Zuständigkeitskontroversen im zivilprozessualen Ablehnungsrecht in MDR 1999, Seite 14 ff.).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

    Andere sehen eine Behinderung in der Ausübung der Parteirechte, wenn der Richter einem begründeten Antrag auf Terminsverlegung nicht stattgibt und damit zugleich in den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör eingreift, insbesondere dann, wenn der Richter dann noch über den daraufhin gestellten Ablehnungsantrag selbst entscheidet (so OLG Frankfurt Beschluss vom 8. Februar 2006, 13 W 92/05, OLG München NJW-RR 2002, 862-863).
  • OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Sachbehandlung von

    Die sofortige Beschwerde ist zwar, weil das Ablehnungsgesuch durch den angefochtenen Beschluss als unzulässig verworfen worden ist und § 46 Abs. 2 ZPO nach seinem Wortlaut die Beschwerde nur gegen einen Beschluss eröffnet, mit welchem das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nicht nach § 46 Abs. 2 ZPO statthaft, wohl aber gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27.Aufl., § 46 Rn.14).

    Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007).

  • OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21

    Terminverlegungsantrag abgelehnt: Nur ausnahmsweise ein Befangenheitsgrund!

    Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20BeckRS 2020, 18690 - beck-online).
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