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   OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05   

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https://dejure.org/2008,8819
OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05 (https://dejure.org/2008,8819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2008 - 20 W 218/05 (https://dejure.org/2008,8819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2008 - 20 W 218/05 (https://dejure.org/2008,8819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 FGG, § 42 WoEigG, § 43 Abs 1 WoEigG, § 411 Abs 3 ZPO
    Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens im Zusammenhang mit der Anfechtung von Sanierungsbeschlüssen

  • Judicialis

    FGG § 15; ; WEG § 42; ; ZPO § 411

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 15; WEG § 42; ZPO § 411
    Zum Umfang der Überprüfung der Würdigung eines Sachverständigengutachtens im Rechtsbeschwerdeverfahren - Zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständigenbeweis auch im WEG-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung der Würdigung eines Sachverständigengutachtens im Rechtsbeschwerdeverfahren; Nachprüfungskompetenz der Richtigkeit eines Gutachtens durch die Beschwerdeinstanz; Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über den Beweis für Sachverständige auf ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 233/06

    Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung eines in dem dem Klageverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Partei zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (vgl. zuletzt BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212; VersR 2002, 120, je mit vielfältigen weiteren Nachweisen aus der älteren Rspr.).

    Dieses Antragsrecht besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (ständige Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212).

    Es genügt, wenn sie allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212).

    Beschränkungen des Antragsrechts ergeben sich allenfalls aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs oder der Prozessverschleppung (BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212).

  • BGH, 05.09.2006 - VI ZR 176/05

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Partei zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (vgl. zuletzt BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212; VersR 2002, 120, je mit vielfältigen weiteren Nachweisen aus der älteren Rspr.).

    Dieses Antragsrecht besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (ständige Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212).

    Es genügt, wenn sie allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212).

    Beschränkungen des Antragsrechts ergeben sich allenfalls aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs oder der Prozessverschleppung (BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212).

  • OLG München, 24.10.2007 - 34 Wx 23/07

    Erörterung eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
    Die für das diesbezügliche Verfahren für das Gericht maßgeblichen Normen der §§ 43 Abs. 1 WEG a. F., 15 Abs. 1 FGG erklären jedoch die Vorschriften der ZPO über den Beweis für Sachverständige für entsprechend anwendbar (OLG München DWE 2007, 136 = MDR 2008, 102).

    Dies kann jedoch dahinstehen, ebenso wie die Frage, ob nicht zur Behebung eventueller Unklarheiten zur Frage der Mangelhaftigkeit, auf die das Landgericht ausdrücklich abgestellt hat, eine Anhörung des Sachverständigen oder Ergänzung des Gutachtens (vgl. zu dieser Verfahrensweise: OLG München DWE 2007, 136 = MDR 2008, 102) von Amts wegen erforderlich gewesen wäre.

  • KG, 28.11.1990 - 24 W 5299/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
    Zwar mögen im Einzelfall grundsätzlich fachgerechte aber mit einer erhöhten Schadensanfälligkeit behaftete Sanierungsmaßnahmen dennoch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 4, Abs. 5 WEG widersprechen (vgl. in anderem Zusammenhang: OLG Schleswig WuM 2002, 686; KG WuM 1991, 128).
  • OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02

    Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
    Zwar mögen im Einzelfall grundsätzlich fachgerechte aber mit einer erhöhten Schadensanfälligkeit behaftete Sanierungsmaßnahmen dennoch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 4, Abs. 5 WEG widersprechen (vgl. in anderem Zusammenhang: OLG Schleswig WuM 2002, 686; KG WuM 1991, 128).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
    Jeder Wohnungseigentümer kann allerdings nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG verlangen, dass der neue Beschluss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt (vgl. BGHZ 113, 197; Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 122 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06

    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang dann die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den genannten Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370).
  • OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06

    Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
    Der Sanierungsbeschluss kann sich demnach noch für den betroffenen Wohnungseigentümer auswirken (vgl. die Nachweise bei OLG München ZMR 2007, 557).
  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06

    Modernisierende Instandsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
    Eine Beschlussfassung über eine Instandsetzungsmaßnahme, aus der sich nicht mit hinreichender Klarheit ergibt, welcher Art und mit welchem Umfang die Instandsetzung durchgeführt werden soll, entspricht zwar, sofern es - wie hier - mehrere Arten der Behebung des Mangels gibt, nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist deshalb für unwirksam zu erklären (vgl. etwa OLG Hamm ZMR 2007, 131).
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Partei zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (vgl. zuletzt BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212; VersR 2002, 120, je mit vielfältigen weiteren Nachweisen aus der älteren Rspr.).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 241/03

    Maßgeblichkeit des Interesses der Gesamtheit der Wohnungseigentümer bei

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