Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 1 U 169/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,58562
OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 1 U 169/97 (https://dejure.org/2002,58562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2002 - 1 U 169/97 (https://dejure.org/2002,58562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2002 - 1 U 169/97 (https://dejure.org/2002,58562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,58562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 57 TKG, § 903 BGB, § 273 BGB, § 291 BGB, § 1 TKG
    Ausgleichszahlung für Duldungspflicht nach § 57 I Nr. 1 TKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch eines Gundstückseigentümers im Zusammenhang mit der Duldung einer Leitung; Verlegung eines Lichtwellenleiterkabels in bestehende Kabelschutzrohre zu Telekommunikationszwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hanau, 30.05.1997 - 7 O 1519/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 1 U 169/97
    Auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers wird das am 30.05.1997 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hanau Az.:7 O 1519/96 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Mit dem am 30.05.1997 verkündeten Urteil (Bl. 170-180 d.A., veröffentlicht in NJW 1997, 3031 f. = MMR 1998, 47 f.) hat das Landgericht Hanau die Beklagte auf den Klageantrag zu 2) hin verurteilt zu unterlassen, das neu verlegte Telekommunikationskabel für Zwecke der Telekommunikation oder zu anderen nicht zur Überwachung bzw. zum Betrieb der auf dem Grundstück verlegten Erdgaspipeline dienenden Zwecken zu nutzen, jedoch nur bis zur Zahlung von 52.309,02 DM (10 % der Ursprungsentschädigung) durch die Beklagte; im übrigen hat es die Klage abgewiesen.

  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 1 U 169/97
    Bei dem vorliegend nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in vorliegender Sache vom 07.07.2000 - Az.: V ZR 435/98 allein noch in Betracht kommenden Ausgleichsanspruch nach § 57 Abs. 2 S. 2 TKG ist eine Billigkeitsentscheidung vorzunehmen, sodass ein unbestimmter Antrag zulässig ist, zumal der Kläger Berechnungs- bzw. Schätzungsgrundlagen angibt und auch einen Mindestbetrag fordert.
  • OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 1 U 18/97

    Eigentümer- Besitzerverhältnis: Berufung auf Besitzstörung durch den mittelbaren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 1 U 169/97
    Den Antrag des Klägers, der Beklagten durch einstweilige Verfügung zu untersagen, diese neu verlegten Telekommunikationskabel vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens in Betrieb zu nehmen, wies der Senat durch Urteil vom 26.06.1997 - 1 U 18/97 - (NJW 1997, 3030 f. = MMR 1998, 40 f.), auf das wegen der Begründung im einzelnen verwiesen wird (Bl. 211 - 217 d.A.), zurück.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht