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   OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21   

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OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21 (https://dejure.org/2021,28466)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2021 - 18 W 86/21 (https://dejure.org/2021,28466)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 18 W 86/21 (https://dejure.org/2021,28466)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 5 JVEG, § 8 Abs 3 JVEG, § 8 Abs 4 JVEG, § 407a Abs 4 S 2 ZPO, § 546 ZPO
    Sachverständigenvergütung: Missverhältnis zum Wert des Streitgegenstandes

  • IWW

    § 8a Abs. 3 JVEG i.V.m. § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO
    Kindschaftssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständigenvergütung: Missverhältnis zum Wert des Streitgegenstandes

  • rechtsportal.de

    Sachverständigenvergütung: Missverhältnis zum Wert des Streitgegenstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19

    Zur Kürzung der Vergütung des Sachverständigen gemäß § 8a Abs. 4 JVEG: keine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
    Die gegenteilige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zur Kürzung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss nach § 8a Abs. 4 JVEG (Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 ) sei auf Kindschaftssachen nicht übertragbar, weil diese die Besonderheit aufwiesen, dass ein Auslagenvorschuss gerade nicht erfolge und die Verfahren zum Teil ohnehin von Amts wegen zu betreiben seien.

    (3) Rechtsfehlerfrei geht das Landgericht auch von einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht aus, wobei das Verschulden nach § 8a Abs. 5 JVEG vermutet wird und es dem Berechtigten obliegt, entlastende Umstände darzulegen (BT-Drs. 17/11471 (neu), 260; Senat in st. Rspr., etwa Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864; Beschl. v. 31.08.2017 - 18 W 130/17 ; OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2015 - 12 U 62/14, BeckRS 2015, 9348; BDZ/Binz, 5. Aufl., § 8a JVEG Rn. 25).

    Eine solche Prüfung der hypothetischen Kausalität ist gesetzeswidrig, wie der Senat bereits mehrfach zur spiegelbildlichen Frage der Kürzung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss nach § 8a Abs. 4 JVEG entschieden hat (zuletzt Senat, Beschl. v. 11.02.2021 - 18 W 15/21; ferner Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864; Beschl. v. 09.07.2019 - 18 W 75/19 ; Beschl. v. 22.09.2017 - 18 W 1612/17; Beschl. v. 31.08.2017 - 18 W 130/17 ; so auch OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2015 - I-12 U 62/14, BeckRS 2015, 9348; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.08.2020 - 8 WF 103/20, BeckRS 2020, 37329; LG Neuruppin, Beschl. v. 28.02.2017 - 1 O 34/16; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 413 Rn. 8).

    Soweit die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des im Zuge des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23.07.2013 geschaffenen § 8a JVEG am 01.08.2013 gleichwohl auf dieses Kriterium abgestellt hat (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2007 - 8 W 452/07; OLG Naumburg, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 W 30/12), ist sie jedenfalls überholt (Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864).

    Diese gesetzgeberische Wertung der Verletzung der Anzeigepflicht ist hinzunehmen (Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864).

  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 12 U 62/14

    Begriff der erheblichen Überschreitung des Auslagenvorschusses im Sinne von § 8a

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
    (3) Rechtsfehlerfrei geht das Landgericht auch von einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht aus, wobei das Verschulden nach § 8a Abs. 5 JVEG vermutet wird und es dem Berechtigten obliegt, entlastende Umstände darzulegen (BT-Drs. 17/11471 (neu), 260; Senat in st. Rspr., etwa Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864; Beschl. v. 31.08.2017 - 18 W 130/17 ; OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2015 - 12 U 62/14, BeckRS 2015, 9348; BDZ/Binz, 5. Aufl., § 8a JVEG Rn. 25).

    Eine solche Prüfung der hypothetischen Kausalität ist gesetzeswidrig, wie der Senat bereits mehrfach zur spiegelbildlichen Frage der Kürzung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss nach § 8a Abs. 4 JVEG entschieden hat (zuletzt Senat, Beschl. v. 11.02.2021 - 18 W 15/21; ferner Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864; Beschl. v. 09.07.2019 - 18 W 75/19 ; Beschl. v. 22.09.2017 - 18 W 1612/17; Beschl. v. 31.08.2017 - 18 W 130/17 ; so auch OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2015 - I-12 U 62/14, BeckRS 2015, 9348; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.08.2020 - 8 WF 103/20, BeckRS 2020, 37329; LG Neuruppin, Beschl. v. 28.02.2017 - 1 O 34/16; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 413 Rn. 8).

  • OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
    Insoweit bedarf es keiner Klärung, ob ein nach § 8a Abs. 3 JVEG i.V.m. § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO beachtliches Missverhältnis bereits bei mehr als der Hälfte oder gar bei Erreichen des Verfahrenswertes (vgl. BeckOK KostR/Bleutge, 33. Ed., § 8a JVEG Rn. 23; MüKo-ZPO/Zimmermann, 6. Aufl., § 407a Rn. 13), dessen Überschreitung um 50 % (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2019 - 9 WF 189/19, BeckRS 2019, 20963 Rn. 20; vgl. auch Pannen/Simon, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § 8a JVEG Rn. 21) oder erst - wie es angesichts der regelmäßig hohen Sachverständigenkosten in Kindschaftssachen vertreten wird - bei dem Dreifachen des Verfahrenswertes gegeben ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.08.2018 - 11 WF 900/18, BeckRS 2018, 21448 Rn. 18; wie hier offenlassend OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2019 - 9 WF 189/19, BeckRS 2019, 20963 Rn. 22 f.), unbeschadet der Frage, nach welchen greifbaren Kriterien ein solcher Faktor zu begründen wäre oder ob eine höhere, vom Regelwert abweichende Wertfestsetzung nach § 45 Abs. 3 FamGKG vorzugswürdig erschiene.

    (a) Es ist schon grundsätzlich zweifelhaft, wie ein rechtswidriger Verstoß, der ein entsprechendes Verschulden indiziert, über die Prüfung einer hypothetischen Kausalität wieder beseitigt werden soll (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2019 - 9 WF 189/19, BeckRS 2019, 20963 Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 130/17

    Begrenzung der Vergütung des Sachverständigen auf den Auslagenvorschuss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
    (3) Rechtsfehlerfrei geht das Landgericht auch von einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht aus, wobei das Verschulden nach § 8a Abs. 5 JVEG vermutet wird und es dem Berechtigten obliegt, entlastende Umstände darzulegen (BT-Drs. 17/11471 (neu), 260; Senat in st. Rspr., etwa Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864; Beschl. v. 31.08.2017 - 18 W 130/17 ; OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2015 - 12 U 62/14, BeckRS 2015, 9348; BDZ/Binz, 5. Aufl., § 8a JVEG Rn. 25).

    Eine solche Prüfung der hypothetischen Kausalität ist gesetzeswidrig, wie der Senat bereits mehrfach zur spiegelbildlichen Frage der Kürzung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss nach § 8a Abs. 4 JVEG entschieden hat (zuletzt Senat, Beschl. v. 11.02.2021 - 18 W 15/21; ferner Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864; Beschl. v. 09.07.2019 - 18 W 75/19 ; Beschl. v. 22.09.2017 - 18 W 1612/17; Beschl. v. 31.08.2017 - 18 W 130/17 ; so auch OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2015 - I-12 U 62/14, BeckRS 2015, 9348; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.08.2020 - 8 WF 103/20, BeckRS 2020, 37329; LG Neuruppin, Beschl. v. 28.02.2017 - 1 O 34/16; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 413 Rn. 8).

  • OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
    Soweit die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des im Zuge des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23.07.2013 geschaffenen § 8a JVEG am 01.08.2013 gleichwohl auf dieses Kriterium abgestellt hat (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2007 - 8 W 452/07; OLG Naumburg, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 W 30/12), ist sie jedenfalls überholt (Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864).
  • OLG Nürnberg, 22.08.2018 - 11 WF 900/18

    Überhöhte Gutachtenkosten für familienpsychologisches Gutachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
    Insoweit bedarf es keiner Klärung, ob ein nach § 8a Abs. 3 JVEG i.V.m. § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO beachtliches Missverhältnis bereits bei mehr als der Hälfte oder gar bei Erreichen des Verfahrenswertes (vgl. BeckOK KostR/Bleutge, 33. Ed., § 8a JVEG Rn. 23; MüKo-ZPO/Zimmermann, 6. Aufl., § 407a Rn. 13), dessen Überschreitung um 50 % (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2019 - 9 WF 189/19, BeckRS 2019, 20963 Rn. 20; vgl. auch Pannen/Simon, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § 8a JVEG Rn. 21) oder erst - wie es angesichts der regelmäßig hohen Sachverständigenkosten in Kindschaftssachen vertreten wird - bei dem Dreifachen des Verfahrenswertes gegeben ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.08.2018 - 11 WF 900/18, BeckRS 2018, 21448 Rn. 18; wie hier offenlassend OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2019 - 9 WF 189/19, BeckRS 2019, 20963 Rn. 22 f.), unbeschadet der Frage, nach welchen greifbaren Kriterien ein solcher Faktor zu begründen wäre oder ob eine höhere, vom Regelwert abweichende Wertfestsetzung nach § 45 Abs. 3 FamGKG vorzugswürdig erschiene.
  • OLG Naumburg, 19.06.2012 - 1 W 30/12

    Sachverständigenvergütung: Unterlassener Hinweis des Sachverständigen auf eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
    Soweit die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des im Zuge des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23.07.2013 geschaffenen § 8a JVEG am 01.08.2013 gleichwohl auf dieses Kriterium abgestellt hat (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2007 - 8 W 452/07; OLG Naumburg, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 W 30/12), ist sie jedenfalls überholt (Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864).
  • OLG Jena, 01.08.2014 - 7 U 405/12

    Minderung der Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
    (4) Unzutreffend ist jedoch der Ansatz des Landgerichts, es sei im Rahmen des § 8a Abs. 3 JVEG eine Fortsetzungsprognose anzustellen und danach zu fragen, ob der Gutachtenauftrag auch bei rechtzeitiger Mitteilung über die voraussichtlich anfallenden Sachverständigenkosten durch das Gericht nicht entzogen oder eingeschränkt worden wäre (ebenso OLG Jena, Beschl. v. 01.08.2014 - 7 U 405/12, BeckRS 2015, 02130; BDZ/Binz, 5. Aufl., § 8a JVEG Rn. 20; BeckOK KostR/Bleutge, 33. Ed., § 8a JVEG Rn. 26; MüKoZPO/Zimmermann, 6. Aufl., § 407a Rn. 14; Schneider, JVEG, 3. Aufl., § 8a Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2005 - 2 Ws 85/05

    Sachverständigenvergütung: Honorargruppenzuordnung für die Erstellung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
    Demgegenüber ist es dem Gericht der weiteren Beschwerde verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle der Vorinstanz zu setzen (zum Ganzen OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 21.09.2005 - 2 Ws 85/05 , NStZ-RR 2005, 392, BeckOK KostR/Bleutge, 33. Ed., § 4 JVEG Rn. 33).
  • OLG Stuttgart, 01.09.2020 - 8 WF 103/20

    Kürzung der Sachverständigenvergütung bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
    Eine solche Prüfung der hypothetischen Kausalität ist gesetzeswidrig, wie der Senat bereits mehrfach zur spiegelbildlichen Frage der Kürzung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss nach § 8a Abs. 4 JVEG entschieden hat (zuletzt Senat, Beschl. v. 11.02.2021 - 18 W 15/21; ferner Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864; Beschl. v. 09.07.2019 - 18 W 75/19 ; Beschl. v. 22.09.2017 - 18 W 1612/17; Beschl. v. 31.08.2017 - 18 W 130/17 ; so auch OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2015 - I-12 U 62/14, BeckRS 2015, 9348; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.08.2020 - 8 WF 103/20, BeckRS 2020, 37329; LG Neuruppin, Beschl. v. 28.02.2017 - 1 O 34/16; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 413 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isolierten Sachverständigen im

  • LG Neuruppin, 28.02.2017 - 1 O 34/16

    Sachverständigenvergütung: Kürzung bei Überschreitung des Auslagenvorschusses

  • LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14

    Kürzung der Vergütung des Sachverständigen für Erstellung eines

  • OLG Frankfurt, 09.07.2019 - 18 W 75/19

    Beschränkung der Vergütung des Sachverständigen bei Verletzung der Hinweispflicht

  • OLG Oldenburg, 17.03.1980 - 2 Ws 472/79
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2022 - 9 T 36/22
    Zur Begründung führt sie unter Heranziehung der obergerichtlichen ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 15.06.2021 - 18 W 86/21) aus, dass aufgrund der Bezugnahme in § 30 Abs. 1 FamFG die Norm des § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO auch in familiengerichtlichen Verfahren Anwendung finde.

    Allerdings hatte kurz zuvor in einem bereits anhängigen Parallelverfahren des hiesigen Verfahrens das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch einen anderen Senat die von der Kammer in den dort zugrundeliegenden Beschlüssen vertretene Ansicht der grundsätzlichen Anwendbarkeit von § 407 a ZPO bestätigt (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2021, Az.:18 W 86/21).

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die diesbezüglichen Entscheidung der Kammer jedoch im Rahmen der zugelassenen weiteren Beschwerde aufgehoben und ausgeführt, dass es an seiner abweichenden Rechtsprechung festhalte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2021 - 18 W 86/21).

    Demnach ist eine solche Prüfung der hypothetischen Kausalität gesetzeswidrig, wie der 18. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bereits mehrfach zur spiegelbildlichen Frage der Kürzung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss nach § 8a Abs. 4 JVEG entschieden hat (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 15.06.2021 - 18 W 86/21, OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.02.2021 - 18 W 15/21).

    Der Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass es schon grundsätzlich zweifelhaft sei, wie ein rechtswidriger Verstoß, der ein entsprechendes Verschulden indiziert, über die Prüfung einer hypothetischen Kausalität wieder beseitigt werden solle, wobei dies nicht nur für die Kürzung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss nach § 8a Abs. 4 JVEG, sondern gleichermaßen für die Vergütungsfestsetzung nach billigem Ermessen gemäß § 8a Abs. 3 JVEG gelte, da in beiden Fällen der Gesetzgeber für die Nichtbefolgung der Anzeigepflicht aus § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO eine Sanktion vorgesehen habe und insoweit die Fälle nach § 8a Abs. 3 und Abs. 4 JVEG gleichbehandelt werden sollen (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 15.06.2021 - 18 W 86/21).

    Eine einschränkende Auslegung sei aufgrund des eindeutigen Wortlauts, an welchem der Gesetzgeber auch bei der Änderung des § 8a JVEG festgehalten habe, demnach nicht möglich, so dass diese gesetzgeberische Wertung der Verletzung der Anzeigepflicht hinzunehmen sei (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2021 - 18 W 86/21).Dies gelte auch für Kindschaftssachen und Verfahren, die von dem Amtsermittlungsgrundsatz geprägt seien, da auch hier die sanktionsbewehrte Anzeigepflicht des Sachverständigen sinnvoll und geboten sei, weil dessen rechtzeitige Mitteilung dem Gericht durchaus abweichende Handlungsmöglichkeiten eröffnen könne.

    Nähme man indes an, dass dem Gericht in amtswegigen Verfahren keine Alternative zur Fortführung des Gutachtens bliebe, wäre im Übrigen schon nicht ersichtlich, welchen Zweck dann eine - zwangsläufig zu bejahende - Fortsetzungsprognose haben sollte, außer die gesetzliche Regelung des § 8a Abs. 3 JVEG ins Leere laufen zu lassen (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 15.06.2021 - 18 W 86/21).

  • OLG Frankfurt, 03.08.2022 - 1 WF 37/22

    Nachprüfung der vom Sachverständigen geltend gemachten Kosten

    (1) Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts zur nicht bestehenden Hinweispflicht der Sachverständigen, nimmt der Senat im Einklang mit der wohl h.M. in der Rechtsprechung (so auch OLG Frankfurt, 18. Zivilsenat, Beschluss vom 15.6 2021 - 18 W 86/21 - BeckRS 2021, 20979; OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368; vgl. auch Dürbeck, NZFam 2022, 8) eine solche auch in Kindschaftssachen an.

    (4) Es kommt nicht darauf an, dass das Gericht bei ordnungsgemäßem Hinweis durch die Sachverständige hinsichtlich der Begutachtung anders verfahren wäre (vgl. OLG Frankfurt,18. Zivilsenat, Beschluss vom 15.6 2021 - 18 W 86/21 - BeckRS 2021, 20979; OLG Brandenburg a.a.O.), denn die Vorschrift des § 407 a Abs. 4 ZPO dient dem Zweck, potentiellen Kostenschuldnern im Rahmen ihrer Dispositonsbefugnis eine Erledigung ohne vorherige Begutachtung zu ermöglichen (Dürbeck a.a.O).

    Zudem soll sie dem Gericht die Erwägung alternativer Handlungsweisen ermöglichen (OLG Frankfurt 18. Zivilsenat, Beschluss vom 15.6 2021 - 18 W 86/21 - BeckRS 2021, 20979).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 4 UF 258/21

    Anwendungsbereich § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO

    Nach der auch vom Bezirksrevisor, in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung findet § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO über § 30 Abs. 1 FamFG auch in den von Amts wegen einzuleitenden Kindschaftssachen uneingeschränkte Anwendung mit der Folge, dass ein vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragter Sachverständiger dem Gericht rechtzeitig einen Hinweis zu erteilen hat, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten der Gutachtenerstattung erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands stehen (so BayObLG FamRZ 1998, 1456; OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368; OLG Oldenburg NZFam 2022, 116; OLG Frankfurt am Main (18. Zivilsenat) NZFam 2022, 30; OLG Frankfurt am Main (1. Familiensenat) MDR 2023, 108 in Bezug auf eine Umgangssache; OLG München FamRZ 2023, 372; LG Frankfurt am Main NZFam 2022, 947; Schneider JVEG, 4. Aufl. 2021, § 8a, Rdnr. 29; BeckOK-Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn/Bleutge, 41. Edition, Stand: 1.4.2023, § 8a, Rdnr. 25; Prütting/Helms/Hammer/Dürbeck, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 163, Rdnr. 32).

    Auf die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob eine Kürzung des Vergütungsanspruchs nach § 8a Abs. 3 JVEG nur in Betracht kommt, wenn davon ausgegangen werden muss, dass das Gericht den Gutachtenauftrag bei rechtzeitigem Hinweis auf die damit verbundenen Kosten entzogen oder eingeschränkt hätte (so u.a. OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; OLG Jena BauR 2015, 301; BeckOK-Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn/Bleutge, 41. Edition, Stand: 1.4.2023, § 8a, Rdnr. 26; a.A. OLG Frankfurt am Main (18. Zivilsenat) NZFam 2022, 30; OLG Frankfurt am Main (1. Familiensenat) MDR 2023, 108; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368; OLG Stuttgart JurBüro 2021, 87), kommt es im vorliegenden Fall mangels Verletzung der Hinweispflicht nicht an.

  • OLG München, 07.11.2022 - 11 WF 928/22

    Überschreiten des Kostenvorschusses für ein familienpsychologische Gutachten

    Soweit der Anwendungsbereich von § 407a Abs. 4 ZPO eröffnet ist, sieht das Gesetz diesbezüglich eine Differenzierung nicht vor (wie OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.06.2021 -18 W 86/21 = BeckRS 2021, 20979).

    § 407 a ZPO, der hier über § 30 Abs. 1 FamFG Anwendung findet, gilt, ebenso wie § 8 a JVEG, auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so dass der Umstand nichts ändert, dass es sich hier um eine Kindschaftssache handelt (s. etwa Jahnke/Pflüger, JVEG, 28. Aufl., § 8 a JVEG Rn. 31; OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.06.2021 - 18 W 86/21 Tz 12, 17).

    Der Sachverständige hat im Übrigen diese, nunmehr seit etlichen Jahren bestehende gesetzlich vorgegebene Pflicht zu kennen und ist auch gehalten, die Akte nach dem Gegenstandswert durchzusehen und in Zweifelsfällen mit dem Gericht Rücksprache zu halten oder - rechtzeitig - eine andere Wertfestsetzung anzuregen (s. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.06.2021, a.a.O., Tz 14).

  • OLG Celle, 04.01.2022 - 17 WF 230/21

    Beschwerde gegen einen Kostenansatz in einem Umgangsverfahren; Reichweite der

    Die Hinweispflicht des Sachverständigen nach § 407a Abs. 4 ZPO besteht in Umgangsverfahren nicht bereits dann, wenn die Kosten außer Verhältnis zum Regelwert nach § 45 FamGKG stehen, erforderlich ist vielmehr ein bei Beauftragung des Sachverständigen nicht offenkundiges Missverhältnis zwischen Bedeutung des Verfahrens und den Kosten des Gutachtens, das jedenfalls bei völlig fehlendem Umgang des Antragstellers ausscheidet (entgegen OLG Frankfurt NZFam 2022, 30).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2021 - 12 W 33/21

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für ein Sachverständigengutachten;

    Vielmehr hat er die Rechtsfolge der Kappung der Vergütung gerade an die nicht rechtzeitige Mitteilung der erheblichen Überschreitung des Auslagenvorschusses und nicht daran geknüpft, dass es nicht später zu einer Nachzahlung des noch fehlenden Auslagenvorschusses gekommen ist oder gar, sofern dies nicht der Fall ist, im Rahmen einer hypothetischen Kausaliätsprüfung eine Prognose dazu erstellt werden müsste, ob der Gutachtenauftrag trotz Kostenüberschreitung weitergeführt worden wäre (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 15.06.2021, Az. 18 W 86/21; OLG München, Beschluss v. 30.11.2020, Az. 11 W 1205/20; OLG Stuttgart, Beschluss v. 01.09.2020, Az. 8 WF 103/20; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.09.2018, Az. 15 W 57/18; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.01.2018, Az. 10 W 14/18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.03.2017, Az. L 2 SF 114/16 E; OLG Hamm, Beschluss v. 08.05.2014, Az. 12 U 62/14 und v. 14.10.2014, Az. 10 U 104/11; LG Dortmund, Beschluss v. 20.05.2021, Az. 9 T 112/21; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020 § 413 Rn. 8; Schneider, JVEG, 4. Aufl. 2021; § 8a Rn. 37; Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl., 2021, § 8a JVEG Rn 74).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2023 - 6 WF 47/23

    Beschwerdegericht nach § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG

    Nur im Falle einer weiteren Beschwerde nach § 4 Abs. 5 JVEG ist das Oberlandesgericht zur Entscheidung über die amtsgerichtliche Festsetzung der Vergütung des Sachverständigen nach dem JVEG als das nach der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nächsthöhere Gericht sachlich zuständig (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15.06.2021 - 18 W 86/21 -, NZFam 2022, 30).
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