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   OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 234/10   

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https://dejure.org/2011,18087
OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 234/10 (https://dejure.org/2011,18087)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2011 - 17 U 234/10 (https://dejure.org/2011,18087)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 17 U 234/10 (https://dejure.org/2011,18087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 378 BGB, § 488 Abs 1 BGB, § 695 BGB, Nr 14 Abs 1 BankAGB
    Anspruch auf Rückbuchung eines Betrages von einem Sperrkonto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In den USA ergangene Kontenpfändung entfaltet in der Bundesrepublik weder nach völkerrechtlichen Regelungen noch nach dem deutschen Recht eine Wirkung; Wirksamkeit der im Ausland ausgebrachten Pfändung von Konten in der Bundesrepublik Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der im Ausland ausgebrachten Pfändung von Konten in der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 693
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03

    Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 234/10
    In der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 05.11.1998, IX ZR 246/97, WM 98 Seite 2463 wie in der weiteren Entscheidung des BGH vom 12.02.2004 IX ZR 98/03, u. a. abgedruckt in ZIP 2004, Seite 620, 623 ist festgehalten, dass bei Vorliegen eines entsprechenden Sicherungsbedürfnisses eine Bank von ihrem Pfandrecht an den Forderungen eines Kunden aus einem Kontoguthaben auch schon vor Pfandreife Gebrauch machen kann, in dem sie zur Sicherung einer späteren Verwertung keine Verfügungen des Kunden mehr zulässt ("Kontosperre").
  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 246/97

    Entstehung eines Pfandrechts aufgrund der AGB der Sparkassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 234/10
    In der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 05.11.1998, IX ZR 246/97, WM 98 Seite 2463 wie in der weiteren Entscheidung des BGH vom 12.02.2004 IX ZR 98/03, u. a. abgedruckt in ZIP 2004, Seite 620, 623 ist festgehalten, dass bei Vorliegen eines entsprechenden Sicherungsbedürfnisses eine Bank von ihrem Pfandrecht an den Forderungen eines Kunden aus einem Kontoguthaben auch schon vor Pfandreife Gebrauch machen kann, in dem sie zur Sicherung einer späteren Verwertung keine Verfügungen des Kunden mehr zulässt ("Kontosperre").
  • ArbG Berlin, 29.09.2004 - 86 Ca 10240/04

    Nettoentgeltansprüche im Zusammenhang mit einer US-amerikanischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 234/10
    Bezieht sich ein staatlicher Zwangsakt auf Forderungen, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates belegen sind, ist ein Zugriff des Staates, der den Zwangsakt erlassen hat, nur möglich, wenn ein entsprechendes internationales Abkommen existiert, welches die beteiligten Staaten als für sich verbindliches Recht anerkannt haben oder das innerstaatliche Recht des Staates, in dem die Gegenstände oder Forderungen belegen sind, dies vorsieht (vgl. BAG Urteil vom 19.03.1996, u.a. abgedruckt in MDR 97, Seite 71 f. und Arbeitsgericht Berlin vom 29.09.2004, 86 Ca 10240/04, zitiert nach Juris).
  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 656/94

    Wirkung einer ausländischen Lohnpfändung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 234/10
    Bezieht sich ein staatlicher Zwangsakt auf Forderungen, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates belegen sind, ist ein Zugriff des Staates, der den Zwangsakt erlassen hat, nur möglich, wenn ein entsprechendes internationales Abkommen existiert, welches die beteiligten Staaten als für sich verbindliches Recht anerkannt haben oder das innerstaatliche Recht des Staates, in dem die Gegenstände oder Forderungen belegen sind, dies vorsieht (vgl. BAG Urteil vom 19.03.1996, u.a. abgedruckt in MDR 97, Seite 71 f. und Arbeitsgericht Berlin vom 29.09.2004, 86 Ca 10240/04, zitiert nach Juris).
  • RG, 18.05.1916 - IV 2/16

    Vermerk im Standesregister, ausländisches Urteil.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 234/10
    Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dass Zahlungsverbot stelle noch keine Zwangsvollstreckung im engeren Sinne dar und sei deshalb nach dem vom Reichsgericht (RGZ 88, Seite 244 ff) aufgestellten Grundsätzen zu beachten.
  • OLG Frankfurt, 27.04.1992 - 4 U 103/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 234/10
    Die Klägerin könne mangels vergleichbaren Sachverhalts nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.04.1992 Aktenzeichen 4 U 103/91 zur Begründung ihres Rechtsstandspunkts heranziehen, denn dort liege offen, dass die beklagte Bank ohne Rechtsgrund das Konto sperrte.
  • OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 6/24

    Embargo-VO- Zur Verweigerung der Ausführung von Zahlungsaufträgen

    Im Falle eines sogar vor diesem Hintergrund beharrlichen Entzugs jeglicher Verfügungsbefugnis durch vorsätzliche Verletzung des Kontoführungsvertrags - zumal über einen Betrag in der Größenordnung von weit über 25 Mio. ?, den auch gesunde mittelständige Unternehmen mit stabiler und solider wirtschaftlicher Grundlage kaum kurzfristig generieren können - hält der Senat eine besondere Dringlichkeit für die Geltendmachung eines Auszahlungsanspruchs gegenüber einer kontoführenden Bank für erlässlich (ähnlich OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.02.2011 - 17 U 234/10 = WM 2011, 693 [694]).
  • KG, 19.09.2013 - 8 W 66/13

    Begriff der verbotenen Eigenmacht; Besitzschutzansprüche hinsichtlich eines

    Der Senat folgt den in der Literatur (Brehm, WuB VI D § 940 ZPO 1.11) insoweit kritisierten Ausführungen des OLG Frankfurt (WM 2011, 693) nicht, wonach der Rechtsgedanke der verbotenen Eigenmacht im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Ausgangskonstellationen zum Tragen kommen soll, wenn eine die Bank einen Geldbetrag von einem Konto auf ein Sperrkonto umbucht.
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