Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,55197
OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14 (https://dejure.org/2015,55197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.07.2015 - 6 U 109/14 (https://dejure.org/2015,55197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 6 U 109/14 (https://dejure.org/2015,55197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,55197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 24 MarkenG, § 296 Abs. 1 ZPO, § 520 ZPO, § 530 ZPO
    Markenrecht: Darlegungs- und Beweislast für Erschöpfungseinwand; Zivilprozess: Präklusion verspäteten Vorbringens nach der Berufungsbegründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrecht: Darlegungs- und Beweislast für Erschöpfungseinwand; Zivilprozess: Präklusion verspäteten Vorbringens nach der Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kennzeichen; Erschöpfung; Beweislast; Darlegungslast; Marktabschottung; Präklusion

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14
    "Bei dem Vertrieb von Produktfälschungen scheidet eine Erschöpfung im Sinne von § 24 Abs. 1 Markengesetz von vornherein aus (BGH GRUR 2012, 626, [BGH 15.03.2012 - I ZR 52/10] Tz. 26 - Converse I).

    Für den Verbotsantrag, der zulässigerweise in einer Fallkonstellation wie der vorliegenden, in der sowohl die Frage der Fälschung als auch die Frage der Erschöpfung im Raum steht, ergibt sich aus der Entscheidung "Converse I" des BGH (GRUR 2012, 626 [BGH 15.03.2012 - I ZR 52/10] ), dass die Antragsfassung sowohl auf ein Verbot des Vertriebs nicht erschöpfter Originalware als auch auf ein Verbot des Vertriebs von gefälschter Ware gerichtet sein darf.

    Dagegen begründet ein Vertriebssystem dann nicht die Gefahr einer Marktabschottung durch vertragliche Absprachen, wenn es den angeschlossenen Vertriebspartnern gestattet ist, Lieferungen und Anfragen vorzunehmen, die von außerhalb des Vertriebssystems stehenden Händlern an sie herangetragen werden (BGH GRUR 2012, 626, [BGH 15.03.2012 - I ZR 52/10] Tz. 31 - Converse I).

  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 6 U 55/13

    Gefahr der Marktabschottung bei Verlangen nach Darlegung der markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14
    Sie müssten nunmehr jedoch befürchten, mit dieser Auffassung vor dem erkennenden Senat im Hinblick auf dessen Entscheidung im vorausgegangenen Eilverfahren (Urteil vom 7.2.2013 - 6 U 188/12) sowie einer weiteren Entscheidung des Senats (Urteil vom 5.6.2014 - 6 U 55/13) nicht durchzudringen.

    Die Beklagten kannten zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem die Gründe der Entscheidung des Senats im Eilverfahren vom 7.2.2013 (6 U 188/12), mit denen sie sich auch in der Berufungsbegründung (S. 7) auseinandergesetzt haben; die Ausführungen des Senats in der Sache 6 U 55/13 erbrachten keine neuen Argumente für die Notwendigkeit der Offenlegung.

    Vielmehr ist die Veröffentlichung des Kurzrubrums sowie des Tenors geeignet und daher ausreichend, um dem berechtigten Interesse der Klägerin Rechnung zu tragen (vgl. Senat, GRUR 2014, 296; Urteil vom 5. Juni 2014, Az. 6 U 55/13).

  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 188/12

    Darlegungslast für den Erschöpfungseinwand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14
    Diese Entscheidung wurde mit Urteil des Senats vom 07.02.2013 (Az. 6 U 188/12) im Wesentlichen bestätigt.

    Sie müssten nunmehr jedoch befürchten, mit dieser Auffassung vor dem erkennenden Senat im Hinblick auf dessen Entscheidung im vorausgegangenen Eilverfahren (Urteil vom 7.2.2013 - 6 U 188/12) sowie einer weiteren Entscheidung des Senats (Urteil vom 5.6.2014 - 6 U 55/13) nicht durchzudringen.

    Die Beklagten kannten zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem die Gründe der Entscheidung des Senats im Eilverfahren vom 7.2.2013 (6 U 188/12), mit denen sie sich auch in der Berufungsbegründung (S. 7) auseinandergesetzt haben; die Ausführungen des Senats in der Sache 6 U 55/13 erbrachten keine neuen Argumente für die Notwendigkeit der Offenlegung.

  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14
    Die Zurückweisung verstößt nicht gegen das verfassungsmäßige Verbot einer ohne weiteres erkennbaren "Überbeschleunigung" (dazu BGH NJW 2012, 2808, [BGH 03.07.2012 - VI ZR 120/11] Tz. 9).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14
    Die Glaubhaftmachungslast liegt bei dem, der als Verletzer in Anspruch genommenen wird (BGH GRUR 2012, 630, [BGH 15.03.2012 - I ZR 137/10] Tz. 29 - Converse II).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14
    Wegen des mit der Anordnung der Vernichtung verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Grundgesetz geschützte Eigentum ist der Anspruch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterworfen (BGH GRUR 2006, 504, 505 [BGH 23.02.2006 - I ZR 27/03] - Parfümtestkäufe).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 6 U 106/13

    Befugnis zur Urteilsveröffentlichung nach Markenverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14
    Vielmehr ist die Veröffentlichung des Kurzrubrums sowie des Tenors geeignet und daher ausreichend, um dem berechtigten Interesse der Klägerin Rechnung zu tragen (vgl. Senat, GRUR 2014, 296; Urteil vom 5. Juni 2014, Az. 6 U 55/13).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 262/08

    Europäisches Markenrecht: Unterlassung des Vertriebs gefälschter Markenware;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14
    Der Senat hält daher an seiner abweichenden Auffassung, dass es sich hierbei um nicht kerngleiche Markenrechtsverstöße handelt, was durch eine entsprechende Antragsfassung zum Ausdruck gebracht werden müsse (Entscheidung vom 11.03.2010, Aktenzeichen 6 U 262/08) nicht fest.
  • BGH, 22.02.2024 - I ZR 217/22

    PIERRE CARDIN

    Deshalb sind im Rahmen einer unionsrechtskonformen Anwendung von § 19c MarkenG generalpräventive Aspekte in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Juni 2014 - 6 U 55/13, juris Rn. 21 und Urteil vom 16. Juli 2015 - 6 U 109/14, juris Rn. 51; OLG Köln, Urteil vom 28. August 2020 - 6 U 34/20, juris Rn. 68; zur Berücksichtigung von Allgemeininteressen im Rahmen von § 23 Abs. 4 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1954 - I ZR 178/52, GRUR 1955, 37, 42 - Cupresa; Urteil vom 14. Dezember 1966 - I ZR 125/64, GRUR 1967, 362, 366 - Spezialsalz; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 19c Rn. 11).
  • LG München I, 22.01.2019 - 33 O 8245/17

    Markenrechtsverletzung durch Vertrieb gefälschter Turnschuhe

    aa) Zwar gebieten die Erfordernisse des Schutzes des freien Warenverkehrs nach Art. 34 und 36 AEUV eine Modifizierung der allgemeinen Beweisregel, wonach derjenige, der wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommen wird, die Originalität der Ware bzw. die Voraussetzungen der Schutzschranke der Erschöpfung zu beweisen hat, wenn dies einem Markeninhaber ermöglichen könnte, die nationalen Märkte abzuschotten und damit die Beibehaltung von etwaigen Preisunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten zu begünstigen (vgl. BGH GRUR 2012, 626 - CONVERSE I, Tz. 30; wie hier für eine Modifizierung der Beweislastregel auch im Falle von Produktfälschungen OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.07.2015, Az. 6 U 109/14 = BeckRS 2016, 11672 sowie OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2013, 325 - Converse Inc.

    Denn der Vernichtungsanspruch kann nicht über die konkret festgestellten Verletzungshandlungen hinaus verallgemeinert werden (vgl. BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe, Tz. 52 sowie OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.07.2015, Az. 6 U 109/14 = BeckRS 2016, 11672, Tz. 34; eine Übertragbarkeit der zur Erschöpfung ergangenen genannten BGH-Entscheidung auf Produktpirateriefälle hingegen bezweifelnd Ströbele/Hacker/Thiering/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 18 Rdnr. 44), und ein hinreichend substantiierter Vortrag der Klägerin dazu, dass und warum es sich bei den beklagtenseits erworbenen "C..."-Schuhen um Fälschungen handelt, liegt bislang nur hinsichtlich der nach dem erklärten Willen der Klägerin allein streitgegenständlichen 17 Paar "C..."-Schuhe aus den Testkäufen in K...filialen in B... und A... vom 04.11.2016 vor, hinsichtlich derer die Klägerin die Einwilligung der Beklagten zu 1) in die Vernichtung indes nicht benötigt.

    Die Veröffentlichung des Kurzrubrums sowie des Tenors ist allerdings geeignet und ausreichend, um dem berechtigten Interesse der Klägerin Rechnung zu tragen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.07.2015, Az. 6 U 109/14 = BeckRS 2016, 11672, Tz. 36).

  • OLG München, 12.11.2020 - 29 U 799/19

    Beweislastumkehr nur bei Marktabschottung

    bb) Ob und insbesondere inwieweit diese Grundsätze nicht nur beim Vorwurf des Parallelimports, sondern auch in den Fällen, in denen der Markeninhaber eine Produktfälschung behauptet, greifen, ist streitig (bejahend zB OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.07.2015, Az. 6 U 109/14, BeckRS 2016, 11672 Rn. 25; kritisch Thiering, in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 24 Rn. 57).
  • LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung der Wort-Bildmarke

    Die Veröffentlichung des Kurzrubrums sowie des Tenors ist geeignet und ausreichend, um dem berechtigten Interesse der Klägerin Rechnung zu tragen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05. Juni 2014 - 6 U 55/13 -, juris und OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Juli 2015 - 6 U 109/14 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht