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   OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09   

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https://dejure.org/2009,33162
OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,33162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.2009 - 4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,33162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,33162)
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  • BGH, 08.02.1990 - IX ZR 63/89

    Amtshaftung des Notars bei Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09
    Notwendig ist ein innerer Zusammenhang mit der durch den Notar geschaffenen Gefahrenlage, nicht nur eine zufällige äußere Verbindung (BGH NJW-RR 1990, 629).

    Es ist zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH DNotZ 1989, 48,49 = NJW-RR 1988, 1367; DNotZ 1990, 661, 663 = NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).

  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09
    Soweit sich die Aussichten auf Realisierung dieses Anspruches durch das am 19.5.2009 zugunsten des Schuldners Z2 ergangene Schlussurteil im Hinblick auf den Feststellungsausspruch für die Erlangung von Geldmitteln verbessert haben sollten, kommt es darauf nicht an, weil maßgebend der Zeitpunkt der Erhebung der Amtshaftungsklage ist (BGHZ 120, 124 zu § 839 BGB).
  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92

    Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09
    Es ist zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH DNotZ 1989, 48,49 = NJW-RR 1988, 1367; DNotZ 1990, 661, 663 = NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
  • BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87

    Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09
    Es ist zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH DNotZ 1989, 48,49 = NJW-RR 1988, 1367; DNotZ 1990, 661, 663 = NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
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