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   OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09   

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https://dejure.org/2011,8994
OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09 (https://dejure.org/2011,8994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2011 - 6 U 221/09 (https://dejure.org/2011,8994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 6 U 221/09 (https://dejure.org/2011,8994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 2, 6, 38 Abs. 1, 42 Abs. 1 und 2 GeschmMG
    Neuheit im Geschmacksmusterrecht / Anmeldung einer Schuhsohle, wenn zuvor bereits ein Schuh mit dieser Sohle veröffentlicht wurde?

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 GeschmMG, § 6 GeschmMG, § 38 GeschmMG
    Geschmacksmusterschutz für Schuhsohle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche i.R.d. Geschmacksmusterverletzung bestehen bei Gebrauchmachung des Klagegeschmacksmusters bzgl. der Herstellung von Schuhsohlen; Umfang des Schutzes eines Geschmacksmusters; Umfang der Neuheitsschonfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GeschmMG § 38 Abs. 1; GeschmMG § 42 Abs. 1
    Umfang des Schutzes eines Geschmacksmusters; Umfang der Neuheitsschonfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 165
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09
    Ein hohes Maß an Originalität oder künstlerischer beziehungsweise designerischer Gestaltungskraft ist nicht erforderlich (Senat, Urt. v. 27 03.2008 - 6 U 77/07 - GRUR-RR 2009, 16 - juris-Tz 16 zum insoweit gleich gelagerten Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht, m.w.Nachw.; insoweit bestätigt durch: BGH, Urt. v. 19.05.2010 - I ZR 71/08 - GRUR 2011, 142 - Tz 12 - Untersetzer).

    36 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den Schutzumfang eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters - im Gegensatz zu der von dem erkennenden Senat zunächst vertretenen Auffassung (Urt. vom 27.03.2007, a.a.O., juris-Tz 29) - nicht darauf an, ob und inwieweit sich der Gesamteindruck dieses Geschmacksmusters von dem Gesamteindruck vorbekannter Geschmacksmuster unterscheidet (inwieweit es also Eigenart hat), sondern allein darauf, ob der Gesamteindruck des angegriffenen Geschmacksmusters mit dem Gesamteindruck dieses Geschmacksmusters übereinstimmt (BGH, Urt. v. 19.05.2010, a.a.O., Tz 12).

    Diese Grundsätze gelten auch für das - hier anwendbare - deutsche Geschmacksmusterrecht nach Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen durch das Geschmacksmusterreformgesetz vom 12. März 2004 (BGH, Urt. v. 19.05.2010, a.a.O., Tz 15).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06

    PC

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09
    Es trifft zwar zu, dass - sofern nicht die besonderen Voraussetzungen des § 259 ZPO vorliegen - nach der Rechtssprechung des für das Geschmacksmusterrecht zuständen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzfeststellungsanspruch nur für solche Verletzungshandlungen besteht, die bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bereits begangen wurden (BGH, Urt. v. 02.10.2008 - I ZR 18/06 - GRUR 2009, 53 Tz 10 ff - PC, anders ausdrücklich der Patentsenat des Bundesgerichtshofs, Urt. v. 04.05.2004 - X ZR 234/02 - GRUR 2004, 755 - juris-Tz 14 ff - Taxameter).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09
    Es trifft zwar zu, dass - sofern nicht die besonderen Voraussetzungen des § 259 ZPO vorliegen - nach der Rechtssprechung des für das Geschmacksmusterrecht zuständen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzfeststellungsanspruch nur für solche Verletzungshandlungen besteht, die bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bereits begangen wurden (BGH, Urt. v. 02.10.2008 - I ZR 18/06 - GRUR 2009, 53 Tz 10 ff - PC, anders ausdrücklich der Patentsenat des Bundesgerichtshofs, Urt. v. 04.05.2004 - X ZR 234/02 - GRUR 2004, 755 - juris-Tz 14 ff - Taxameter).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 6 U 77/07

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart und Schutzumfang eines Untersetzer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09
    Ein hohes Maß an Originalität oder künstlerischer beziehungsweise designerischer Gestaltungskraft ist nicht erforderlich (Senat, Urt. v. 27 03.2008 - 6 U 77/07 - GRUR-RR 2009, 16 - juris-Tz 16 zum insoweit gleich gelagerten Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht, m.w.Nachw.; insoweit bestätigt durch: BGH, Urt. v. 19.05.2010 - I ZR 71/08 - GRUR 2011, 142 - Tz 12 - Untersetzer).
  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09
    Dabei hat der informierte Benutzer bei seinen Vergleichsbetrachtungen - ebenso wie dies bereits nach dem älteren deutschen Recht der Fall war (BGH, Urt. v. 19.12.1979 - ZR 130/77 - GRUR 1980, 235, 237 - Play-family) - jede Gestaltung aus dem vorbekannten Formenschatz, die der Eigenart des Gemeinschaftsgeschmacksmuster entgegenstehen könnte, in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Erzeugnisse in einem Einzelvergleich einzubeziehen (Senat, Urt. v. 27.03.2007, a.a.O., juris-Tz 16).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 182/07

    Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Schutzumfang bei einer zum Teil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15.05.2008 - 6 U 182/07 - GRUR-RR 2008, 333 - juris-Tz 9 "Weinkaraffe") können einzelne Elemente eines Geschmacksmusters für sich zwar keinen Schutz beanspruchen.
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters

    Das Berufungsgericht hat lediglich die Verurteilung zur Auskunftserteilung nach einer entsprechenden Klagerücknahme teilweise beschränkt (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 165).
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