Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.04.2014 - 3 Ws 335 + 339/14, 3 Ws 335/14, 3 Ws 339/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12885
OLG Frankfurt, 22.04.2014 - 3 Ws 335 + 339/14, 3 Ws 335/14, 3 Ws 339/14 (https://dejure.org/2014,12885)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.2014 - 3 Ws 335 + 339/14, 3 Ws 335/14, 3 Ws 339/14 (https://dejure.org/2014,12885)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 2014 - 3 Ws 335 + 339/14, 3 Ws 335/14, 3 Ws 339/14 (https://dejure.org/2014,12885)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 StPO, § 349 Abs 1 StPO, § 346 Abs 1 StPO, § 322 Abs 1 S 1 StPO, § 319 Abs 1 StPO
    Keine Verwerfung von Berufung oder Revision durch den Tatrichter bei Vorliegen eines Wiedereinsetzungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Amtsgerichts zur Verwerfung der verspäteten Berufung als unzulässig bei gleichzeitig gestelltem Wiedereinsetzungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verspätete Einlegung der Berufung bei gleichzeitiger Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • rechtsportal.de

    Verspätete Berufungseinlegung und gleichzeitige Beantragung der Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 254
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 3 Ws 1172/02

    Strafverfahren: Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung und des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2014 - 3 Ws 335/14
    Wird verspätet Berufung eingelegt und zugleich Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungseinlegungsfrist beantragt, ist das Amtsgericht zur Verwerfung der Berufung als unzulässig nicht mehr befugt (Aufgabe von OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 2003, 47, 48).

    Soweit sich aus früherer Senatsrechtsprechung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 47, 48) anderes ergibt, wird hieran nicht festgehalten.

  • BGH, 23.04.1996 - 1 StR 99/96

    Substantiierung eines Wiedereinsetzungsgesuchs - Verhandlungsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2014 - 3 Ws 335/14
    Sie müssen noch innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gemacht werden (BGH NStZ-RR 1996, 338).
  • BGH, 18.12.2012 - 3 StR 461/12

    Revision; Wiedereinsetzung; Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2014 - 3 Ws 335/14
    Wegen des zugleich gestellten Wiedereinsetzungsantrags war das Amtsgericht zu einer Verwerfung der Berufung gemäß § 319 Abs. 1 StPO nicht mehr befugt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 3 StR 461/12; Meyer-Goßner StPO 56. Aufl. § 346 Rn. 16).
  • BGH, 13.05.1997 - 1 StR 142/97

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mitverschuldens des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2014 - 3 Ws 335/14
    Einer Belehrung über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung bedurfte es nicht (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 1 StR 142/97).
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